Razzia statt Reden: Der Staat schlägt zu. Griechenland zieht die Linie hart nach – dort, wo es jahrelang Grauzonen gab. Illegale Gebetsstätten werden geschlossen, Betreiber verlieren den Aufenthalt und werden unmittelbar abgeschoben. Migrationsminister Thanos Plevris kündigte im Parlament eine flächendeckende „Sweep“-Razzia an: konsequent, ohne Ausnahmen. „Sweep“ heißt übersetzt: abriegeln, durchkämmen – und konsequent zusperren.

Der griechische Minister für Migration und Asyl, Thanos Plevris, ließ eine Sweep-Razzia durchführen – einen groß angelegten Polizeieinsatz, bei dem ein Gebiet systematisch durchkämmt wird, um viele Kontrollen und Festnahmen auf einmal durchzuführen.IMAGO/ZUMA Press Wire

Von rund 60 illegalen Moscheen ist die Rede, die von Ausländern betrieben werden – häufig genannt werden dabei Bangladesch und Pakistan.

Die Botschaft ist klar: Wer Regeln ignoriert, verliert jedes Privileg. In Athen sollen alle nicht genehmigten Moscheen identifiziert, versiegelt und aus dem Verkehr gezogen werden. Für ausländische Betreiber heißt das: Papiere weg – Abschiebung läuft.

Der Präzedenzfall: Bangladesch, Haft – und dann Abschiebung

Es ist der Präzedenzfall, auf den Athen gewartet hat. Zum ersten Mal greift die neue Null-Toleranz-Linie voll durch: Haft – und danach sofort Abschiebung, ohne Schonfrist.

Auslöser war ein bangladeschischer Staatsangehöriger, der in Athen eine Moschee ohne Genehmigung betrieben haben soll. Nach einer Anzeige spürte die Polizei die illegale Gebetsstätte auf, versiegelte die Räume und stellte den Betreiber vor Gericht. Das Urteil: Freiheitsstrafe.

Der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hat den Kurs seines Landes bei Migration deutlich verschärft.APA/AFP/JOSE JORDAN

Neu war, was danach folgte. Das Migrationsministerium aktivierte Artikel 28 des Gesetzes 5224/2025. Ergebnis: Aufenthaltstitel widerrufen, Abschiebung angeordnet – ohne Frist zur freiwilligen Ausreise.

„Was hier passiert ist, passiert überall“

Keine Schonfrist, kein Abwarten, kein Papierkrieg: Die Abschiebung ist sofort vollstreckbar. Verwaltungsrechtlich ist das die härteste Linie – sofortiger Vollzug.

Der Ort: Agios Nikolaos in Athen. Für Migrationsminister Thanos Plevris ist der Fall keine Ausnahme, sondern Blaupause: Was hier passiert ist, soll überall passieren.

Artikel 28: Der zweite Schlag

Während der illegale Betrieb bereits strafbar war, setzt Artikel 28 oben drauf: migrationsrechtliche Konsequenzen. Heißt konkret: Widerruf des Aufenthaltstitels für ausländische Betreiber – zusätzlich zur Strafe. Die Trennung zwischen Straf- und Aufenthaltsrecht ist aufgehoben.

Fast-Track statt Formularschlacht

Plevris ordnete an, alle vergleichbaren Fälle umgehend zu melden. Ziel sind beschleunigte Verfahren: Sobald Polizei und Justiz einen illegalen Gebetsraum feststellen, startet parallel die Migrationsmaschine. Ergebnis: Strafe oder Haft – und direkt danach die Abschiebung.

Die Behörden sprechen offen von Signalpolitik. Übersetzt: Illegale Moscheen werden nicht mehr toleriert. Punkt.

Proteste gegen den harten Migrationskurs der Regierung in Athen.IMAGO/NurPhoto

Rund 60 illegale Gebetsräume

Der Zugriff trifft ein langjähriges Strukturproblem. In Athen existieren laut Berichten weiterhin rund 60 illegale Gebetsräume – früher waren es mehr als 100. Oft in Kellern, Wohnungen, Lagerhallen oder Garagen, häufig ohne Belüftung, ohne Sanitäranlagen, ohne Sicherheitskontrollen.

Die Begründung ist ordnungspolitisch, nicht religiös: Wo sich Öffentlichkeit versammelt, gelten Bau-, Brand- und Sicherheitsvorschriften. Ohne Genehmigung gibt es keine Kontrolle – und damit kein Weiterwursteln.

Votanikos: Die legale Alternative ist da

Ein zentrales Argument der Regierung: Es gibt eine legale Lösung. Mit der staatlichen Moschee in Votanikos steht eine genehmigte Option bereit. Die Ausrede „keine Alternative“ zieht nicht mehr.

Abschreckung als System

Die Razzien fügen sich in einen verschärften Migrationskurs ein. Seit 2025 gilt: Abgelehnte Asylbewerber müssen binnen 14 Tagen ausreisen. Wer bleibt, riskiert zwei bis fünf Jahre Gefängnis. Geldstrafen reichen bis 10.000 Euro (illegale Einreise) und 30.000 Euro (Wiedereinreise). Die maximale Haftdauer wurde auf 24 Monate erhöht, elektronische Fußfesseln sind vorgesehen. Der Regularisierungspfad nach sieben Jahren ist gestrichen.

Ministerpräsident Mitsotakis setzte bereits zuvor ein hartes Signal: Nach massivem Ankunftsdruck wurden Asylanträge zeitweise ausgesetzt – als Warnung an Schlepper, dass Griechenlands Grenzen geschlossen sind.

Kritik – und die Antwort der Regierung

Internationale Organisationen und NGOs üben Kritik: Der harte Kurs könne auch Schutzbedürftige treffen und sei teils nicht umsetzbar, weil er zu überfüllten Gefängnissen führe. Frontex prüft bereits mehrere mögliche Verstöße.

Die Regierung weist das zurück – und bleibt auf Linie: Sicherheit, Ordnung und Rechtsdurchsetzung gehen vor. Plevris’ Botschaft dazu ist unmissverständlich: „Was hier passiert ist, wird überall passieren.“ Wer sich an die Regeln hält, hat nichts zu befürchten – wer sie bricht, verliert den Aufenthalt.

WAS ARTIKEL 28 REGELT

Illegale Gebetsstätten bleiben strafbar (Haft/Geldstrafe).
Zusätzlich: Widerruf des Aufenthaltstitels für ausländische Betreiber.
Abschiebung kann unmittelbar angeordnet werden.
In schweren Fällen ohne Schonfrist.

CHRONOLOGIE

Sommer 2025: Asyl-Aussetzung nach massiven Ankünften.
September 2025: Härteres Migrationspaket (Haft, Strafen, längere Detention).
Februar 2026: Erster Fall nach Artikel 28 – Haft, Titel weg, Abschiebung.
Jetzt: Angekündigte Razzia gegen alle illegalen Moscheen in Athen.