Athen greift hart durch: Illegale Moscheen zu – Betreiber sofort abgeschoben
Jetzt wird aufgeräumt. In Athen ist Schluss mit rund 60 illegalen Hinterhof-Moscheen. Der Staat rückt an, versiegelt Räume und entzieht Aufenthaltstitel. Wer Regeln missachtet, fliegt – die Abschiebung läuft.
Griechische Polizei im Einsatz – Athen setzt Null-Toleranz gegen illegale Moscheen durch. (Symbolbild)GETTYIMAGES/Costas Baltas/Anadolu
Razzia statt Reden: Der Staat schlägt zu. Griechenland zieht die Linie hart nach – dort, wo es jahrelang Grauzonen gab. Illegale Gebetsstätten werden geschlossen, Betreiber verlieren den Aufenthalt und werden unmittelbar abgeschoben. Migrationsminister Thanos Plevris kündigte im Parlament eine flächendeckende „Sweep“-Razzia an: konsequent, ohne Ausnahmen. „Sweep“ heißt übersetzt: abriegeln, durchkämmen – und konsequent zusperren.
Von rund 60 illegalen Moscheen ist die Rede, die von Ausländern betrieben werden – häufig genannt werden dabei Bangladesch und Pakistan.
Die Botschaft ist klar: Wer Regeln ignoriert, verliert jedes Privileg. In Athen sollen alle nicht genehmigten Moscheen identifiziert, versiegelt und aus dem Verkehr gezogen werden. Für ausländische Betreiber heißt das: Papiere weg – Abschiebung läuft.
🇬🇷 Greece launches nationwide crackdown on Illegal mosques in Athens and deportations of migrants running them
— Visegrád 24 (@visegrad24) February 4, 2026
Greece’s Minister of Immigration and Asylum, Thanos Plevris, has announced a nationwide operation to identify and shut down all illegal mosques in the Municipality of… pic.twitter.com/bUmJPkXz7l
Der Präzedenzfall: Bangladesch, Haft – und dann Abschiebung
Es ist der Präzedenzfall, auf den Athen gewartet hat. Zum ersten Mal greift die neue Null-Toleranz-Linie voll durch: Haft – und danach sofort Abschiebung, ohne Schonfrist.
Auslöser war ein bangladeschischer Staatsangehöriger, der in Athen eine Moschee ohne Genehmigung betrieben haben soll. Nach einer Anzeige spürte die Polizei die illegale Gebetsstätte auf, versiegelte die Räume und stellte den Betreiber vor Gericht. Das Urteil: Freiheitsstrafe.
Neu war, was danach folgte. Das Migrationsministerium aktivierte Artikel 28 des Gesetzes 5224/2025. Ergebnis: Aufenthaltstitel widerrufen, Abschiebung angeordnet – ohne Frist zur freiwilligen Ausreise.
„Was hier passiert ist, passiert überall“
Keine Schonfrist, kein Abwarten, kein Papierkrieg: Die Abschiebung ist sofort vollstreckbar. Verwaltungsrechtlich ist das die härteste Linie – sofortiger Vollzug.
Der Ort: Agios Nikolaos in Athen. Für Migrationsminister Thanos Plevris ist der Fall keine Ausnahme, sondern Blaupause: Was hier passiert ist, soll überall passieren.
Artikel 28: Der zweite Schlag
Während der illegale Betrieb bereits strafbar war, setzt Artikel 28 oben drauf: migrationsrechtliche Konsequenzen. Heißt konkret: Widerruf des Aufenthaltstitels für ausländische Betreiber – zusätzlich zur Strafe. Die Trennung zwischen Straf- und Aufenthaltsrecht ist aufgehoben.
Fast-Track statt Formularschlacht
Plevris ordnete an, alle vergleichbaren Fälle umgehend zu melden. Ziel sind beschleunigte Verfahren: Sobald Polizei und Justiz einen illegalen Gebetsraum feststellen, startet parallel die Migrationsmaschine. Ergebnis: Strafe oder Haft – und direkt danach die Abschiebung.
Die Behörden sprechen offen von Signalpolitik. Übersetzt: Illegale Moscheen werden nicht mehr toleriert. Punkt.
Rund 60 illegale Gebetsräume
Der Zugriff trifft ein langjähriges Strukturproblem. In Athen existieren laut Berichten weiterhin rund 60 illegale Gebetsräume – früher waren es mehr als 100. Oft in Kellern, Wohnungen, Lagerhallen oder Garagen, häufig ohne Belüftung, ohne Sanitäranlagen, ohne Sicherheitskontrollen.
Die Begründung ist ordnungspolitisch, nicht religiös: Wo sich Öffentlichkeit versammelt, gelten Bau-, Brand- und Sicherheitsvorschriften. Ohne Genehmigung gibt es keine Kontrolle – und damit kein Weiterwursteln.
Votanikos: Die legale Alternative ist da
Ein zentrales Argument der Regierung: Es gibt eine legale Lösung. Mit der staatlichen Moschee in Votanikos steht eine genehmigte Option bereit. Die Ausrede „keine Alternative“ zieht nicht mehr.
Abschreckung als System
Die Razzien fügen sich in einen verschärften Migrationskurs ein. Seit 2025 gilt: Abgelehnte Asylbewerber müssen binnen 14 Tagen ausreisen. Wer bleibt, riskiert zwei bis fünf Jahre Gefängnis. Geldstrafen reichen bis 10.000 Euro (illegale Einreise) und 30.000 Euro (Wiedereinreise). Die maximale Haftdauer wurde auf 24 Monate erhöht, elektronische Fußfesseln sind vorgesehen. Der Regularisierungspfad nach sieben Jahren ist gestrichen.
Ministerpräsident Mitsotakis setzte bereits zuvor ein hartes Signal: Nach massivem Ankunftsdruck wurden Asylanträge zeitweise ausgesetzt – als Warnung an Schlepper, dass Griechenlands Grenzen geschlossen sind.
Kritik – und die Antwort der Regierung
Internationale Organisationen und NGOs üben Kritik: Der harte Kurs könne auch Schutzbedürftige treffen und sei teils nicht umsetzbar, weil er zu überfüllten Gefängnissen führe. Frontex prüft bereits mehrere mögliche Verstöße.
Die Regierung weist das zurück – und bleibt auf Linie: Sicherheit, Ordnung und Rechtsdurchsetzung gehen vor. Plevris’ Botschaft dazu ist unmissverständlich: „Was hier passiert ist, wird überall passieren.“ Wer sich an die Regeln hält, hat nichts zu befürchten – wer sie bricht, verliert den Aufenthalt.
WAS ARTIKEL 28 REGELT
Illegale Gebetsstätten bleiben strafbar (Haft/Geldstrafe).
Zusätzlich: Widerruf des Aufenthaltstitels für ausländische Betreiber.
Abschiebung kann unmittelbar angeordnet werden.
In schweren Fällen ohne Schonfrist.
CHRONOLOGIE
Sommer 2025: Asyl-Aussetzung nach massiven Ankünften.
September 2025: Härteres Migrationspaket (Haft, Strafen, längere Detention).
Februar 2026: Erster Fall nach Artikel 28 – Haft, Titel weg, Abschiebung.
Jetzt: Angekündigte Razzia gegen alle illegalen Moscheen in Athen.
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