Außenministerin und NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger zieht gegen die FPÖ vor Gericht. Hintergrund sind Aussagen auf einer freiheitlichen Website sowie auf „FPÖ TV“, wonach sie mit „Geldkoffern“ in die Ukraine gereist sei, um Steuergeld bar zu übergeben.

Diese Darstellung sei „nachweislich unwahr“, heißt es aus dem Außenministerium. Bereits zuvor wurde ein Antrag nach dem Mediengesetz wegen übler Nachrede eingebracht, nun folgt zusätzlich eine Klage wegen Rufschädigung beim Handelsgericht.

Löschung von Inhalten gefordert

Laut Schriftsatz fordert Meinl-Reisinger unter anderem die Löschung der entsprechenden Inhalte, eine Entschädigung, Kostenersatz sowie die Veröffentlichung einer Gegendarstellung.

Die Ministerin übt scharfe Kritik: „Die FPÖ darf nicht ungestraft Lügen verbreiten.“ Es sei unzulässig, gezielt Gerüchte zu streuen und damit die Öffentlichkeit zu manipulieren.

Zugleich stellt das Ministerium klar, dass staatliche Unterstützungsleistungen für die Ukraine niemals in bar erfolgen. Diese würden über Institutionen wie die Austrian Development Agency abgewickelt und unterlägen strenger Kontrolle.