Seit Mai 2024 ist in Deutschland das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Annalena Baerbock und Robert Habeck hatten es bereits im Wahlkampf 2021 angekündigt. Es erlaubt jedem ab 14, einmal jährlich das eigene Geschlecht zu wechseln – ganz ohne Gutachten, Nachweise oder Operation. Kritiker warnten vor Missbrauch – und sehen sich nun bestätigt.

Mindestens elf Häftlinge nutzten das Gesetz – Dunkelziffer unklar

Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben in deutschen Haftanstalten mindestens elf Insassen ihren Geschlechtseintrag geändert oder sich in einen anderen Trakt verlegen lassen. Einer von ihnen ist nach NIUS-Informationen ein wegen Vergewaltigung verurteilter Häftling. Eine Umfrage unter den Bundesländern zeigt: In deutschen Gefängnissen werden Insassen munter zwischen Männer- und Frauentrakt verschoben.

Damit tritt ein, wovor Kritiker gewarnt hatten: Männer nutzen das Gesetz gezielt aus, um in den Frauentrakt verlegt zu werden.

Die Abfrage bei den Justizministerien der Länder zeigt: Die Fälle sogenannter „Trans-Häftlinge“ werden unterschiedlich gehandhabt. Manche Länder erfassen sie gar nicht, andere erlauben Verlegungen, selbst ohne geänderten Geschlechtseintrag.

Vom Männer- in den Frauentrakt

Im Saarland wurde ein Häftling aus dem Männertrakt in einen separaten Trakt für Transpersonen verlegt, zugleich gab es in diesem Zeitraum keine Änderung eines Geschlechtseintrages im Bundesland. In Thüringen gibt es ebenfalls einen männlichen Häftling, der in eine Justizvollzugsanstalt für Frauen verlegt wurde.

In Nordrhein-Westfalen, das über die meisten Insassen verfügt, erfolgt keine statistische Erfassung der Fälle. Die Landesjustizvollzugsdirektion spricht darum von zwei „Einzelfällen“, die ihr seit November letzten Jahres bekannt geworden seien: Eine Person wurde vom Frauen- in den Männertrakt verlegt, eine vom Männer- in den Frauentrakt. In Brandenburg wiederum wurden zwei Gefangene aus dem Frauenvollzug in einen Männertrakt verlegt, ohne dass im selben Zeitraum ein Geschlechtseintrag in den Gefängnissen des Landes geändert wurde.

Der Boom begann nach dem neuen Gesetz

In Schleswig-Holstein gab es in einem Fall eine Änderung des Geschlechtseintrags, bislang wurde jedoch kein Insasse in einen anderen Trakt verlegt. In Sachsen-Anhalt haben zwei Gefangene einen Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags gestellt, aber zugleich angegeben, dass sie keine Verlegung in einen anderen Trakt wünschen. In Rheinland-Pfalz gab es ebenfalls eine Änderung des Geschlechtseintrags, ohne dass die Person in einen anderen Trakt verlegt wurde. Selbiges gilt für Sachsen, auch hier gab es eine Änderung des Eintrags ohne Verlegung.

In Hessen, Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach Angaben der Behörden seit November 2024 keine Fälle von Änderungen der Geschlechtseinträge oder Verlegungen. In Berlin, Bayern und Niedersachsen wird die Zahl der Fälle gar nicht erst erfasst.

Bei den Zahlen handelt es sich ausschließlich um die Fälle, die seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes aufgetreten sind. „Trans-Häftlinge“, die bereits zuvor inhaftiert waren, sind darin nicht eingeschlossen.

Wesentliche Passagen dieses Beitrags erschienen zuerst bei unserem Partner-Portal NIUS.