Ein Schüler, der regelmäßig die Schule besucht – und dennoch Post von der Behörde bekommt, weil er angeblich gar keine Ausbildung macht: Genau das ist dem Sohn von FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker passiert. Der 17-Jährige wurde im System als sogenannter „Ausbildungsverweigerer“ geführt, obwohl er eine HTL in St. Pölten besucht. In Österreich gilt Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr – Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Der Fall schlug medial hohe Wellen. Nun hat die zuständige Behörde den Ablauf intern aufgearbeitet und oe24 auf Anfrage die gesamte Akte übermittelt. Das Ergebnis: Auslöser war kein Fehlverhalten der Familie, sondern eine Verkettung unglücklicher Umstände.

Schule meldete Sch

Konkret hatte eine Schule in Oberösterreich einen Schüler mit falscher Sozialversicherungsnummer und falschem Geburtsdatum gemeldet. Diese Daten wurden im System einem tatsächlich existierenden Jugendlichen zugeordnet – ausgerechnet dem Sohn Hafeneckers. Damit nahm das Verfahren automatisch seinen Lauf.

Die Behörden verweisen auf ein strukturelles Problem: Schulen melden Ein- und Austritte häufig weiterhin über die Sozialversicherungsnummer. Eine automatische Plausibilitätsprüfung sei dadurch kaum möglich. „Statistik Austria hat keine Möglichkeit, eine potenzielle Fehlmeldung als solche zu erkennen und ist auf die zuverlässige Meldung der Schule angewiesen“, heißt es dazu.

APA/ROLAND SCHLAGER

Konkret hatte eine Schule in Oberösterreich einen Schüler mit falscher Sozialversicherungsnummer und falschem Geburtsdatum gemeldet. Diese Daten wurden im System einem tatsächlich existierenden Jugendlichen zugeordnet – ausgerechnet dem Sohn Hafeneckers. Damit nahm das Verfahren automatisch seinen Lauf.

Die Behörden verweisen auf ein strukturelles Problem: Schulen melden Ein- und Austritte häufig weiterhin über die Sozialversicherungsnummer. Eine automatische Plausibilitätsprüfung sei dadurch kaum möglich. „Statistik Austria hat keine Möglichkeit, eine potenzielle Fehlmeldung als solche zu erkennen und ist auf die zuverlässige Meldung der Schule angewiesen“, heißt es dazu.a

Mehrere Schreiben

Am 19. Jänner 2026 wurde schließlich ein Verfahren bei der niederösterreichischen Koordinationsstelle (KOST) eingeleitet. Es folgten mehrere Schreiben an den Jugendlichen und seine Eltern – zunächst ohne Reaktion. Auch Einladungen zu verpflichtenden Beratungsgesprächen blieben unbeantwortet.

Erst ein eingeschriebener Brief brachte Bewegung in die Causa: Am 16. März meldeten sich die Eltern per E-Mail und stellten klar, dass ihr Sohn regulär die dritte Klasse einer HTL besucht. Die Behörde bestätigte daraufhin umgehend eine Fehlmeldung im System.

Hafenecker selbst zeigte sich über den Vorgang irritiert. Er habe die Schreiben zunächst für einen „schlechten Scherz“ gehalten. Angesichts vorhandener Daten – etwa zur Bundesschule oder zur Schülerfreifahrt – hätte der Fehler aus seiner Sicht auffallen müssen: „Da muss es doch piep machen im System.“