Ausgelöst wurde das neue Verfahren durch eine anonyme Beschwerde. Darin wird behauptet, Beiträge auf Borges’ Instagram seien „diskriminierend“ und würden Hass sowie Gewalt gegen „transgender“ Personen anstacheln. Bereits zuvor lief ein Verfahren wegen eines kurzen Instagram-Videos aus dem September 2024. Nun wurde Borges zusätzlich zu einer virtuellen Anhörung vor der Bundespolizei von Minas Gerais vorgeladen – von ihrem Wohnsitz im Vereinigten Königreich aus.

Podcast im Visier: „biologische Fakten“ und Gender-Ideologie

Im Zentrum der neuen Vorwürfe stehen nicht nur Instagram-Posts. Auch Aussagen in einem populären brasilianischen Podcast werden aufgegriffen. Dort habe Borges „biologische Fakten über Männer und Frauen“ erläutert und sich mit den „philosophischen Grundlagen“ der Gender-Ideologie auseinandergesetzt.

Borges verfügt über einen PhD in Bildungswissenschaften und äußert regelmäßig Kritik an Gender-Ideologie sowie deren „negativen Auswirkungen auf Frauen und die Gesellschaft insgesamt“. Zudem ist sie Autorin eines Buches zu diesem Thema. Laut einer Presseaussendung von ADF International wurde die zweite Untersuchung nach einer anonymen Anzeige eingeleitet.

Haftdrohung: Bis zu fünf Jahre pro Vorwurf

Sollte es zu einer formellen Anklage kommen, drohen laut den Angaben bis zu fünf Jahre Gefängnis pro Vorwurf.

Borges sieht darin eine gefährliche Entwicklung für Wissenschaft und Meinungsfreiheit. Sie erklärte:

„Wenn Forschende soziale Theorien und wissenschaftliche Fakten nicht mehr diskutieren können, ist das ein Zeichen einer tiefen Krise – dann wird Erkenntnis dem Dogma untergeordnet. Dass ich wegen meiner Ansichten bereits zum zweiten Mal polizeilich untersucht werde, ist äußerst besorgniserregend. Aber ich lasse mich nicht zum Schweigen bringen.“

Zudem sagte sie:

„Friedliche Meinungsäußerung – besonders wenn sie auf biologischen Fakten beruht – darf niemals kriminalisiert werden. Diese neue Untersuchung zeigt, dass wir dringend aufstehen und die Meinungsfreiheit in Brasilien schützen müssen.“

Der Ursprung: Video aus 2024 und Beschwerde durch LGBT-Nationalsekretär

Der Ausgangspunkt des Konflikts liegt im Herbst 2024. In einem Instagram-Video aus September 2024 habe Borges auf Bedenken rund um Finanzierung und Einfluss pro-LGBT-Organisationen in Brasilien hingewiesen und Symmy Larrat, Brasiliens LGBT-Nationalsekretär, kritisiert. Der Clip erreichte knapp 15.000 Likes und rund 180.000 Views.

Larrat legte Beschwerde ein – die Bundespolizei in Brasília eröffnete daraufhin ein Ermittlungsverfahren. Im August 2025 erhielt Borges eine formelle Mitteilung, dass gegen sie wegen „transphobia“ und „defamation“ ermittelt werde. Das führte zu einer Vorladung für den 7. Oktober 2025.

Am 5. November sei ihr mitgeteilt worden, die Polizei wolle empfehlen, das Verfahren in Richtung formelle Strafverfolgung weiterzuführen – wegen „transphobia“ und „misgendering“ des LGBT-Sekretärs. In diesem Zusammenhang heißt es, der Beamte beschreibe sich selbst als „transvestite“ und „prostitute“; Borges habe in ihrer Kommentierung dieselben Begriffe verwendet.

2019 als juristischer Hintergrund

Rechtlicher Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Bundesgerichts aus 2019, das „transphobia“ und „homophobia“ als Straftaten einstufte – mit bis zu fünf Jahren Haft pro Fall. In der Darstellung heißt es außerdem, das Gericht habe „den Kongress übergangen“ und „ein Verbrechen geschaffen, ohne den rechtlichen und demokratischen Prozess einzuhalten“.

Seitdem seien in Brasilien zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen Personen wegen „transphobia“ strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie ihre Überzeugungen öffentlich äußerten.

„Extrem alarmierend“ – Anwalt warnt vor Entwicklung

Julio Pohl, Legal Counsel für Lateinamerika bei ADF International, das Borges in den strafrechtlichen Ermittlungen rechtlich unterstützt, erklärte:

„Mit dieser zweiten Untersuchung sehen wir noch deutlicher, was passiert, wenn man sich in einem autoritären Umfeld gegen die vorherrschende Orthodoxie stellt. Nine ist eine produktive Online-Kommentatorin und akademische Forscherin – und nun werden ihre Inhalte nach einer anonymen Anzeige wieder hervorgeholt und unter dem Blickwinkel der Zensur geprüft, obwohl sie keinesfalls als illegal gelten sollten. Die harte Realität ist: Nine könnte strafrechtlich verfolgt werden und ernsthafte Haft riskieren – nur weil eine anonyme Person ihre friedliche Äußerung beanstandet hat.“

Er ergänzte:

„Die Zensur, die wir in Brasilien beobachten, ist extrem alarmierend. Niemand sollte eine Haftstrafe fürchten müssen, nur weil er biologische Fakten ausspricht oder friedlich seine Ansichten online teilt.“