Konkret sieht der Plan von Regierungschefin Mette Frederiksen vor, dass nicht-dänische Staatsangehörige, die wegen schwerer Delikte wie Gewaltverbrechen oder Sexualstraftaten zu einer Haftstrafe von mindestens zwölf Monaten verurteilt werden, künftig verpflichtend ausgewiesen werden. Bisher ist eine Abschiebung nicht automatisch vorgesehen, da internationale Abkommen den Schutz von Familie und Privatleben garantieren. Nach Angaben des Migrationsministeriums sollen die neuen Regelungen bereits ab dem 1. Mai in Kraft treten.

Dänemark will sich gegenüber der EU durchsetzenAPA/AFP/EMMANUEL DUNAND

Dänemark fordert Reform der Menschenrechtskonvention

Die Ministerpräsidentin steht damit vor einer heiklen politischen Gratwanderung, denn das Vorhaben kollidiert mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dänemark hat die EU nun gemeinsam mit Großbritannien aufgefordert, die Vereinbarung in diesem Punkt zu reformieren. Frederiksen wörtlich: „Es ist richtig und notwendig, dass sich die europäischen Staaten an einen Tisch setzen und sagen können, dass wir lieber unsere Länder schützen als Straftäter.“

Als die Menschenrechtskonvention ausgearbeitet wurde, habe sich niemand vorstellen können, dass jemand aus dem Nahen Osten „in das beste Land der Welt“ fliehen und dann dort „Mädchen und Frauen vergewaltigen“ würde, so Frederiksen. „Damals hätten wir nicht gedacht, dass die Opfer selbst zu Tätern werden würden. Und ich kann Ihnen versichern, dass leider viele von ihnen genau das geworden sind“, betonte die Regierungschefin.

Nach Angaben des dänischen Migrationsministeriums werden derzeit rund 70 Prozent der ausländischen Staatsangehörigen ausgewiesen, die wegen schwerer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden.

Zuerst erschienen ist dieser Beitrag auf unserem Partner-Portal NIUS.