„Sexualisierte Deepfakes sind längst kein Randphänomen mehr, sondern eine neue Form digitaler Gewalt”, betonte ÖVP-Frauensprecherin Juliane Bogner-Strauß. SPÖ-Frauensprecherin Sabine Schatz ergänzte: „Sie werden ohne Zustimmung erstellt und können das Leben der Betroffenen zerstören.”

EU macht Druck — und geht noch weiter

Hintergrund des Antrags ist eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die seit Mai 2024 in Kraft ist und bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nicht-einvernehmliche Deepfakes unter Strafe zu stellen.

Noch weiter geht eine geplante Verschärfung der EU-KI-Verordnung: Wie der exxpress am 7. Mai berichtete soll ein eigenes Deepfake-Verbot direkt im KI-Gesetz verankert werden — mit Durchsetzung durch das EU-KI-Amt ab Dezember 2026. Der Fokus wechselt damit von der Bestrafung der Tat hin zum Verbot des Werkzeugs selbst.

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Österreich hat bereits Rechtsmittel — nur keine maßgeschneiderten

Schon jetzt bietet die österreichische Rechtslage mehrere Ansatzpunkte: Cybermobbing (§ 107c StGB), Bildnisschutz (§ 78 UrhG) sowie zivilrechtliche Ansprüche wegen Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Seit Jänner 2024 erfasst die Polizei Deepfake-Delikte zudem als eigene Kategorie im Protokollierungssystem. Die Frage, ob neue Tatbestände wirklich nötig sind oder bestehende Gesetze konsequenter angewendet werden sollten, bleibt offen.

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Der Auslöser: Ein Fall mit vielen Fragezeichen

Politisch losgetreten wurde die Debatte — in Deutschland wie in Österreich — durch den Fall der deutschen Schauspielerin Collien Fernandes und ihrem Ex-Mann Christian Ulmen. Der Spiegel berichtete im März 2026 unter dem Titel „Du hast mich virtuell vergewaltigt” über schwere Vorwürfe: Ulmen soll über Jahre Fake-Profile in ihrem Namen betrieben, pornografisches Material verbreitet und per KI-Stimme Telefonsex mit Dritten betrieben haben.
Die Medienberichterstattung überschlug sich — und stellte den Fall fast durchgängig als Deepfake-Skandal dar. Doch genau das war er laut Fernandes selbst nicht. Gegenüber unserem deutschen Partnerportal Nius stellte sie klar: „Zum einen gibt es Menschen, die Deepnudes von mir online gestellt haben, zum anderen gibt es die pornografischen Videos, die der Täter unter meiner Identität verschickt hat.” Deepfakes durch Ulmen und die Vorwürfe gegen ihn seien „verschiedene Punkte”.

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Wie exxpress bereits Anfang April berichtete, diente genau dieser widersprüchliche Fall als politischer Auslöser für neue Gesetze — obwohl zentrale Vorwürfe zu diesem Zeitpunkt bereits relativiert worden waren. Nius-Chefredakteur Julian Reichelt bezeichnete das als „politisch-mediale Kooperation, um am Ende mit einem schwammig gehaltenen Gesetzestext Grundrechte einzuschränken.” Brisanz erhielt die Causa auch durch den Umstand, dass eine an der Geschichte beteiligte Journalistin einräumte, die Spiegel-Recherche sei auf das geplante deutsche Digitalgewalt-Gesetz abgestimmt gewesen.

Nius deckte zudem auf: Fernandes hatte 2024 selbst Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet — kooperierte dann aber nicht mit der Staatsanwaltschaft Itzehoe, die daraufhin das Verfahren im Juni 2025 einstellte. Warum sie die geforderten Unterlagen nicht einreichte, blieb unbeantwortet.

Gericht: Spiegel darf Deepfake-Verdacht aufrechterhalten

Das Landgericht Hamburg entschied am 7. Mai 2026: Der Spiegel darf den Verdacht, Ulmen habe Deepfakes verbreitet, weiter aufrechterhalten — Ulmen scheiterte in vier von fünf Punkten. Pikant: Der Spiegel hatte den Deepfake-Vorwurf im Originaltext gar nicht explizit erhoben. Das Gericht sah ihn dennoch als zulässig gedeckt an. Ulmens Anwälte haben Beschwerde angekündigt, das OLG Hamburg wird sich noch damit befassen müssen.
Parallel dazu ermittelt seit 26. Mai die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Ulmen — allerdings wegen Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt, konkret wegen Vorfällen aus den Jahren 2022 und 2023 in Spanien. Die Vorwürfe der digitalen Gewalt werden laut Staatsanwaltschaft „weiterhin geprüft”. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.