Der Schatten-Staat: Wie Geheimdienste zur Überwachungs-Maschinerie mutieren
Kaum ein Apparat stand zuletzt so sehr in der Kritik wie der Verfassungsschutz. Dennoch soll er weiter wachsen und zusätzliche Macht erhalten.
Von Felix Perrefort
Deutschland folgt keinem Prinzip der Selbstbegrenzung, sondern dem Parkinsonschen Gesetz der Bürokratie. So wie sich „Arbeit in dem Maße ausdehnt, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht“, neigen staatliche Apparate dazu, ihre Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse in dem Maße auszuweiten, wie sich Gelegenheiten dazu bieten – unabhängig davon, ob dies sachlich erforderlich ist.
Diese Dynamik lässt sich auch personell belegen. Die Zahl der Beschäftigten beim Bundesamt für Verfassungsschutz ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich und erheblich gestiegen: von rund 2.757 Mitarbeitern im Jahr 2012 auf etwa 4.549 im Jahr 2024 – ein Zuwachs von mehr als 60 Prozent innerhalb von zwölf Jahren. Diese Zahlen betreffen allein die Bundesbehörde; hinzu kommen die Personalkontingente der 16 Landesämter, die in vielen Bundesländern ebenfalls deutlich aufgestockt wurden, teils um mehrere hundert Stellen.
Machtausdehnung des Schattenstaats geplant
Zwei aktuelle politische Vorstöße illustrieren dieses Muster der Ausdehnung besonders deutlich; beide gehen aus Regierung und CDU hervor. Zum einen will Thorsten Frei, Chef des Bundeskanzleramtes im Kabinett Merz, die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes so erweitern, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst künftig auch im Inland eingesetzt werden darf. Zum anderen plant Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, den Verfassungsschutz mit polizeilichen Eingriffsbefugnissen auszustatten.
Auffällig ist dabei, dass Dobrindt ausgerechnet die sogenannte „Vulkangruppe“ als Anlass nimmt, um eine qualitative Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes zu fordern. Der ungeklärte linksextreme Brandanschlag auf die Berliner Stromversorgung dient ihm als Begründung dafür, den Inlandsgeheimdienst nicht nur personell weiter auszubauen, sondern ihn ausdrücklich mit „operativen Fähigkeiten“ auszustatten. Damit wird ein einzelner, bis heute nicht aufgeklärter Fall zum Hebel für eine strukturelle Machtverschiebung im Sicherheitsapparat – weg vom beobachtenden Nachrichtendienst, hin zu einem Akteur, der nach eigener Erkenntnislage „dagegen vorgehen“ soll. Der Schattenstaat soll sich damit nicht nur nach innen ausdehnen, sondern zugleich exekutiv aufrüsten.
Aufhebung des Trennungsgebots „grundsätzlich verfassungswidrig“
Wolfgang Kubicki kritisierte Freis Vorstoß mit dem Hinweis auf einen Umstand, der in der öffentlichen Debatte häufig ausgeblendet wird: Deutschland verfügt nicht über einen, sondern über siebzehn Inlandsgeheimdienste – sechzehn Landesämter plus die Bundesbehörde. „Die einzige Entbürokratisierung, die diese Koalition beherzt angeht, geht zulasten der Grundrechte. Wir haben 17 Inlandsgeheimdienste und brauchen keinen zusätzlichen. Die Ausweitung der Befugnisse des BND wäre ein bundesrepublikanischer Tabubruch sondergleichen. Das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten darf nicht preisgegeben werden!“
Mit dieser Kritik steht der FDP-Politiker nicht allein. Auch der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler verweist auf das im Grundgesetz verankerte Trennungsgebot. Gegenüber NIUS äußert er sich insbesondere zu den Plänen des Bundesinnenministers deutlich: „Den Plan von Dobrindt, aus dem Verfassungsschutz einen Geheimdienst mit operativen Eingriffsbefugnissen zu machen, halte ich für grundsätzlich verfassungswidrig. Die Verfassung kennt das Trennungsgebot: Sie will eine strikte Trennung zwischen einerseits verdeckter, geheimer Sammlung von Informationen und andererseits offener und transparenter Polizeiarbeit mit entsprechenden Befugnissen zu Eingriffen und Zwang. Das ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und den grundrechtlichen Freiheiten.“
Das Trennungsgebot bedeutet, so Boehme-Neßler, dass Nachrichtendienste ausschließlich Informationen sammeln und dabei geheim operieren dürfen. Ihre Aufgabe sei es, zu beobachten und zu warnen. Eingriffe hingegen seien allein der Polizei vorbehalten und müssten grundsätzlich offen erfolgen. Diese funktionale Trennung solle „eine gefährliche Machtkonzentration verhindern und die Freiheit der Bürger sichern“.
Der historische Hintergrund dieser verfassungsrechtlichen Grenzziehung liegt in den Erfahrungen des Nationalsozialismus. Die Nationalsozialisten hatten die Gestapo zu einem allumfassenden Unterdrückungs- und Terrorapparat ausgebaut, der geheimdienstliche und polizeiliche Befugnisse in sich vereinte. Eine solche Machtkonzentration sollte sich nach dem Willen der Mütter und Väter des Grundgesetzes niemals wiederholen. Deshalb dürfe das Trennungsgebot „auf keinen Fall aufgeweicht werden. Informationsaustausch in engen rechtsstaatlichen Grenzen ist zulässig – mehr aber auch nicht. Das ist die rote Linie, die das Grundgesetz zieht“, so Boehme-Neßler.
Die einzige Entbürokratisierung, die diese Koalition beherzt angeht, geht zulasten der Grundrechte. Wir haben 17 Inlandsgeheimdienste und brauchen keinen zusätzlichen. Die Ausweitung der Befugnisse des BND wäre ein bundesrepublikanischer Tabubruch sondergleichen. Das… https://t.co/5voHCW5482
— Wolfgang Kubicki (@KubickiWo) January 21, 2026
Die VS-Methode: Regierungskritik als Systemablehnung auslegen
Zwar waren auch die vergangenen Jahrzehnte reich an Kontroversen und Skandalen rund um Deutschlands Inlandsgeheimdienste, doch hat die Entwicklung dieser Behörden in den letzten Jahren eine qualitativ neue Dynamik angenommen. Spätestens seit der in der Coronapandemie eingeführten Kategorie der „Staatsdelegitimierung“ verwandelt sich der Verfassungsschutz zunehmend in ein Herrschaftsinstrument der Regierung, das Kritik an ihr als Verfassungsfeindlichkeit umdeutet.
Die Methode ist dabei stets dieselbe: Konkrete Kritik an Parlamentariern wird als Verächtlichmachung des Parlamentarismus verzerrt, Zweifel an der Kompetenz der Regierung als Misstrauen in demokratische Institutionen – und so weiter. Dass es längst nicht mehr nur um politischen Extremismus geht, sondern um die Bekämpfung oppositioneller Kräfte, zeigen zahlreiche Interviews der Behördenleiter. Beate Bube, die den Geheimdienst Baden-Württembergs leitet, ist nicht die Einzige, die daraus keinen Hehl macht, wenn sie sagt:
„Und (…) wir [haben] die Gefahr für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde – die zentralen Säulen unserer Gesellschaft. Wenn das Vertrauen in unser staatliches System und seine Repräsentanten erodiert, sind das ganz andersartige Gefahren. Die drücken sich auch in einem Zuspruch für Parteien aus. Stichwort AfD.“
„Atmosphäre des universellen Verdachts“
Brodkorb schreibt in seinem Buch „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?: Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik“: „In Ozeanien ist man davon überzeugt, dass man die Sprache regulieren muss, um die Gedanken zu kontrollieren.“ In „unserer Demokratie“ ist man davon ganz ähnlich geprägt. In den Worten Thomas Haldenwangs: „Es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebungen. Wir müssen aufpassen, dass sich Denk- und Sprachmuster nicht in unsere Sprache einnisten.“
Wie auf orwelleske Weise „jeder verdächtig“ wird, führt Brodkorb so aus: „Die Tätigkeit des deutschen Inlandsgeheimdienstes mit Orwells Roman 1984 in Verbindung zu bringen, ist weder neu noch originell. Bereits im Jahre 1976 beschrieb der Psychologe Peter Brückner Parallelen zwischen dem Verfassungsschutz und dem Roman. Aufgabe des Verfassungsschutzes sei es, Gefährder der Demokratie ausfindig zu machen. Das Dilemma: Gerissene Feinde der Demokratie geben sich als solche nicht unbedingt zu erkennen. Im Stillen zu agieren, nicht fassbar zu sein für staatliche Behörden und die Öffentlichkeit, gilt geradezu als notwendige Erfolgsbedingung des Umsturzes. Also kann es nicht nur darum gehen, rechtswidrige Handlungen aufzuspüren und zu bekämpfen. Man muss bereits in deren Vorfeld tätig werden. Die Handlungen sind bloß der Rauch, der auf das Feuer folgt. Es gilt, bereits das Feuer auszutreten. Und das Feuer, das sind die Gedanken. Dadurch aber, so Brückner, entstehe eine ‚Atmosphäre des universellen Verdachts‘. Im Grunde werde dem Staat so ‚jeder verdächtig‘.“
Die Begriffskategorie „Staatsdelegitimierung“ institutionalisiert diese Atmosphäre des universellen Verdachts abschließend. Klar von der Meinungsfreiheit geschützte Aussagen, etwa harsche Regierungskritik, wird nun der Verfassungsfeindlichkeit bezichtigt.
Föderalistisch in die Unübersichtlichkeit
Den ehemaligen Chef des Bundesinlandsgeheimdienstes kennt nahezu jeder. Doch wie Wolfgang Kubicki eingangs feststellte, gibt es 16 weitere Inlandsgeheimdienste, deren Leiter der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt sind. Der deutsche Inlandsgeheimdienst ist föderalistisch zersplittert. In einigen Bundesländern agiert der Verfassungsschutz als eigenständige Behörde, in anderen lediglich als Abteilung des jeweiligen Innenministeriums. Jede Landesstelle verfügt aber über einen eigenen Leiter. Wer Interviews mit ihnen liest, erkennt allerdings ein gemeinsames Muster: Nicht islamistischer Terror oder überproportionale Ausländerkriminalität gelten dort als „größte Gefahr für die Demokratie“, sondern – welch ein Zufall – die Opposition.
„Ich bin der Meinung, dass die größte Gefahr für die Demokratie momentan vom Rechtsextremismus ausgeht – und hier vor allem von der AfD. Die beobachten wir in Bayern genau“, so Manfred Hauser, der den bayerischen Verfassungsschutz leitet. Eine weitere Konstante ist die stiefmütterliche Behandlung des Linksextremismus – ein Grund, warum die Stromterroristen der „Vulkangruppe“ nicht längst gefasst sind.
Das Ergebnis des Geheimdienst-Föderalismus ist ein Nebeneinander von eigenständigen und politisch unmittelbar angebundenen, den Innenministerien unterstellten Diensten – eine unübersichtliche Struktur, die Transparenz und Kontrolle erschwert und zugleich innergeheimdienstlich chaotische Zustände begünstigt. Exemplarisch zeigte sich dies am Thüringer Heimatschutz, einer Neonazi-Organisation, die in den 1990er-Jahren zeitweise zu nahezu einem Drittel V-Leuten des Verfassungsschutzes selbst bestand – 40 Spitzel unter 140-160 Neonazis.
Hinzu kommt, dass der Thüringer Heimatschutz nicht nur von einem, sondern von mehreren Landesämtern parallel mit V-Männern infiltriert wurde – ohne erkennbare Koordination und ohne übergreifende Kontrolle. In diesem Zusammenhang hat NIUS beim Bundesverfassungsschutz (BfV) angefragt, ob es eine gemeinsame Übersicht, Abstimmung oder zentrale V-Mann-Koordination zwischen den Landesämtern gab. Nach Angaben des BfV heißt es, „dass das BfV zu Angelegenheiten, die etwaige konkrete nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung nimmt.“
Das Problem, nicht mehr sagen zu können, wie viel Staat im Rechtsextremismus steckt, ist nicht neu. 2024 wurde bekannt, dass allein der Verfassungsschutz in Brandenburg 287 Fake-Accounts in sozialen Medien betreibt, um extremistischen Aktivitäten nachzuspüren – und dabei zwangsläufig auch selbst postet, um in den jeweiligen Szenen Vertrauen zu gewinnen.
Das setzt bizarre und zugleich gefährliche Zirkeldynamiken in Gang. Der Staat lässt den Kreis der Verfassungsfeinde größer erscheinen, als er tatsächlich ist, und reagiert auf dieses selbst erzeugte Zerrbild mit entsprechend repressiven Maßnahmen. Auch für NGOs wie HateAid, die von der Erzählung leben, „Hass und Hetze“ seien ubiquitär, ist dabei freilich nicht ersichtlich, hinter welchen vermeintlichen Hasspostings in Wahrheit „Schlapphüte“ stehen.
Verfassungsschutz im „Geldwäschegeschäft“
Zu den verrücktesten Skandalen zählen die Vorgänge rund um die Heron-Verlagsgesellschaft in Thüringen. Unter dem damaligen Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz, Helmut Roewer, gründete der Dienst einen eigenen Verlag – offiziell zur Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit, tatsächlich jedoch als Tarnkonstruktion zur Umgehung der Haushaltsordnung. Geschäftsführer der Heron-Verlagsgesellschaft war ein gewisser „Stephan Seeberg“, hinter dem sich Roewer selbst verbarg, wie sich herausstellen sollte. „Der Thüringer Verfassungsschutz hatte also einen Verlag gegründet, um Mittel aus dem Landeshaushalt zu waschen“, schreibt Mathias Brodkorb. So ließ der Verfassungsschutz über die Heron-Verlagsgesellschaft den Film „Jugendlicher Extremismus – mitten in Deutschland“ für Kosten in Höhe von 95.000 D-Mark produzieren, um ihn etwa in Schulen zur Aufführung zu bringen. Die Mittel stammten vollständig aus dem Landeshaushalt.
Tatsächlich soll der Film weniger als die Hälfte dieser Summe gekostet haben. Die nicht verbrauchten Mittel konnten so an der Haushaltsordnung vorbei und außerhalb jedweder parlamentarischen Kontrolle für Zwecke des Verfassungsschutzes eingesetzt werden. Der Spiegel spitzte zu: „Im Landesamt ging es dabei offenbar zu wie im Geldwäschegeschäft der Drogenkartelle.“
Nach seiner Amtsenthebung im Jahr 2000 durch Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) gab Roewer an, bloß „aus parteipolitischen Gründen“ abgesetzt worden zu sein. „Lug und Trug“ seien für Geheimdienste gängige Arbeitsmethoden, um ihre Tätigkeit vor der Öffentlichkeit verbergen zu können. Um den Irrsinn dieser BRD-Geschichte zu vollenden: Roewer ist heute regelmäßiger Autor im Magazin Compact von Jürgen Elsässer.
Der Verfassungsschutz ist keine Bastion gegen politischen Extremismus, sondern Teil eines prä-totalitären Schatten-Apparats geworden, der sich personell und institutionell kontinuierlich ausdehnt – im Namen des selbstlos Allgemeinen, im Dienste des parteiisch Konkreten, im „Kampf gegen Rechts“. Die aktuellen Pläne, Nachrichtendienste mit operativen oder gar polizeilichen Befugnissen auszustatten, sind die konsequente Fortsetzung dieser Entwicklung.
Wer die Geschichte, die Struktur und die Skandale des deutschen Inlandsgeheimdienstes ernst nimmt, kann diese Ausweitung nicht als zeitgemäße Reform, sondern nur als Warnsignal begreifen – als rot blinkendes Frühwarnsignal, um in seinen hauseigenen Metaphern zu bleiben.
Dieser Beitrag ist ursprünglich auf unserem Partner-Portal NiUS erschienen.
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