Eine Klima-Lobby-Affäre in der EU, über die die „Welt am Sonntag” exklusiv berichtete, gilt in einer neuen österreichischen Studie als „Falschmeldung”. Wer dem Bericht Vertrauen geschenkt hat, gilt in der Studie als anfällig für Desinformation.
Möglich macht das eine Untersuchung mit dem Titel „Digital Skills Austria IV”, erstellt von den Universitäten Salzburg und Linz, beauftragt von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), also der staatlichen Medienbehörde. Wer sich die Studie ein wenig genauer ansieht, stößt auf Beispiele, die alles andere als eindeutig sind, und auf Faktenchecker, deren eigene Arbeit gerade vor Gericht behandelt wird.
Über die Studie
Grundlage ist eine Online-Befragung von rund 2.300 Personen, durchgeführt im August 2025. Die Befragten wurden über ein sogenanntes Online-Access-Panel des Instituts Marketagent rekrutiert, also einen Pool von Menschen, die sich gegen Anreize wie Gutscheine oder Bezahlung für die Teilnahme an Umfragen registriert haben. Die Stichprobe ist laut den Autoren „strukturgleich” mit der österreichischen Online-Bevölkerung ab 16 Jahren. Das bedeutet, die Zusammensetzung der Befragten nach Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Bildung und Region wurde so gewichtet, dass sie jener der internetnutzenden Bevölkerung möglichst nahekommt.
Bemerkenswert ist, dass die Autoren selbst einräumen, dass eine „Repräsentativität im strengen statistischen Sinne nicht angemessen” sei. Denn bei einem solchen Panel sind die Teilnahmechancen ungleich verteilt, es handelt sich nicht um eine echte Zufallsstichprobe. Die Ergebnisse gelten ausdrücklich nur für die Online-Bevölkerung, nicht für alle Österreicher.
Herzstück ist ein eigens entwickelter „Desinformationswissenstest”. Den Teilnehmern wurden kurze Nachrichtenausschnitte vorgelegt, insgesamt zehn Falschmeldungen und vier wahre Nachrichten, von denen jeder zufällig sieben zugeteilt bekam. Die Aufgabe war, einzuschätzen, ob die jeweilige Aussage wahr oder falsch ist. Im Schnitt erkannten die Befragten vier von sieben Aussagen korrekt.

Die Faktenchecker, die festlegen, was falsch ist
Als Quellen für die Einstufung als „Falschmeldung“ nennt die Studie einschlägige Faktencheck-Plattformen, darunter mimikama.org, den APA-Faktencheck, den AFP-Faktencheck, correctiv.org sowie das von der EU mitfinanzierte German-Austrian Digital Media Observatory (GADMO).
Einer dieser Faktenchecker steht selbst massiv in der Kritik. Das deutsche Recherchenetzwerk Correctiv geriet mit seiner Anfang 2024 erschienenen Recherche „Geheimplan gegen Deutschland” über ein Treffen rechter Akteure in Potsdam in eine Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen. Wie unser Partnerportal NIUS berichtet, untersagte das Landgericht Berlin Correctiv am 17. März 2026, zentrale Sätze des Artikels weiter zu verbreiten, darunter die Aussage, von dem Treffen bleibe ein „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern” zurück. Laut der von NIUS zitierten Urteilsbegründung wird diese Aussage von Lesern als Tatsachenbehauptung verstanden und ist demnach falsch.
Untersagt wurde Correctiv laut NIUS auch die Behauptung, in Martin Sellners Vortrag habe es eine „Ausbürgerungsidee” von Staatsbürgern gegeben, sowie die Darstellung, eine Bundestagsabgeordnete habe vorgeschlagen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Das Gericht habe zudem Correctivs Verteidigung zurückgewiesen, es habe sich um bloße Meinungsäußerungen gehandelt. Der klagende Anwalt Carsten Brennecke wird mit den Worten zitiert, Correctiv habe „gelogen und überzogen, das ist gerichtlich bestätigt”. Correctiv hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, als nächste Instanz entscheidet das Kammergericht.
Der EU-Lobbyverdacht als „Falschmeldung"
Eine der Aussagen, die den Befragten als Falschmeldung vorgelegt wurde, lautete: Die EU-Kommission bezahle Umwelt-NGOs mit Steuergeldern in Höhe von bis zu 700.000 Euro pro Organisation, damit diese Lobbyismus im Sinne des European Green Deals betreiben. Laut Studie geht dieses Beispiel auf einen Faktencheck von mimikama zurück, als Hauptverbreitungskanal wird die deutsche „Welt am Sonntag” genannt.

Nur: Die „Welt am Sonntag” hat diese Behauptung durch eigene Recherchen veröffentlicht. Durch Verträge, die sie aus dem Jahr 2022 erhalten haben, in denen die EU-Kommission detailliert festgehalten habe, welche Gegenleistungen sie von den geförderten NGOs erwartete. Die Organisation ClientEarth soll demnach 350.000 Euro erhalten haben, um deutsche Kohlekraftwerke in Gerichtsverfahren zu verwickeln.
Die Sache ist bis heute nicht ausgeräumt, im Gegenteil. Die EU-Kommission bestreitet zwar „Geheimverträge”, doch das Europäische Parlament setzte im Juni 2025 eigens eine Arbeitsgruppe ein, um die NGO-Finanzierung zu durchleuchten. Die Europäische Volkspartei, die größte Fraktion im Parlament, wirft der Kommission offen vor, NGOs zur Lobbyarbeit bei Abgeordneten angehalten zu haben. Zum Thema NGOs und die EU verweise ich gerne einmal mehr auf diesen Artikel:
Die Big 5 Der Transgender Lobby
Die Ukrainer und die Sozialhilfe
Das zweite Beispiel betrifft die Behauptung, Ukrainer würden mit dem Flixbus von Kiew nach Wien fahren, sich dort die Sozialhilfe abholen und anschließend wieder nach Hause fahren. Diese Aussage geht laut Studie auf einen AFP-Faktencheck zurück, als Hauptverbreitungskanal wird die österreichische Plattform unzensuriert.at genannt.

Wörtlich heißt es: Ukrainer fahren mit dem Flixbus von Kiew nach Wien, holen sich dort die Sozialhilfe ab und fahren dann wieder nachhause.
Als Verbreiter nennt die Studie die Plattform unzensuriert.at. Tatsächlich beziehen ukrainische Vertriebene in Österreich keine Mindestsicherung, sondern die Grundversorgung, diese Behauptung ist leicht widerlegbar.
Nur: unzensuriert.at hat den Sozialbetrug gar nicht behauptet, sondern als Frage formuliert. Im Artikel ist von „wilden Spekulationen” die Rede, und es heißt dort wörtlich, die Sache sei „nicht so einfach”, weil Bezieher der Sozialhilfe gemeldet sein müssten. Als „eher wahrscheinliche” Erklärung für die ausgebuchten Busse nennt der Text schlicht Heimaturlaub. Aus dieser vorsichtig als Frage gerahmten Darstellung wurde im Faktencheck und schließlich in der Studie eine klare „Falschmeldung”, und wer sie für möglich hielt, gilt als anfällig für Desinformation. Lesen Sie selbst.
Die Beispiele zeigen, wie schnell aus Recherchen und zugespitzten Fragen angebliche „Falschmeldungen“ werden. Besonders problematisch ist, dass eine staatlich beauftragte Studie solche Bewertungen übernimmt und daraus ableitet, wer für Desinformation anfällig sei. Wer die Einordnung der Faktenchecker nicht teilt, liegt automatisch falsch.

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