Demnach plant der Bund im Bereich der flüchtlingsbezogenen Ausgaben in den nächsten vier Jahren mit insgesamt 95,7 Milliarden Euro. Die Summe unterteilt sich in 24,3 Milliarden Euro (2025), 23,8 Milliarden Euro (2026), 23,1 Milliarden Euro (2027) und 24,5 Milliarden Euro (2028). In den Ausgaben enthalten sind jeweils alle Zahlungen in den Bereichen „Fluchtursachenbekämpfung“, „Aufnahme, Registrierung und Unterbringung im Asylverfahren“, „Integrationsleistungen“, „Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren“ und „Flüchtlingsbezogene Entlastung Länder und Kom­munen“.

Von 2015 bis 2023 hatte der Bund bereits 189,6 Milliarden Euro für die Kosten der Asylkrise ausgegeben. Im am Freitag veröffentlichten Finanzplan sind weitere 28,4 Milliarden Euro für 2024 vorgesehen. Damit hat sich die Summe erneut erhöht. Zunächst waren hier nur 26,9 Milliarden Euro eingeplant. Addiert man alle bereits gezahlten Steuermittel mit den geplanten Ausgaben, ergibt sich von 2015 bis 2028 eine Summe von 313,7 Milliarden Euro für flüchtlingsbezogene Leistungen.

Die tatsächlichen Kosten der Asylkrise dürften noch höher liegen

Der Finanzplan wird von der Bundesregierung jährlich veröffentlicht und dient einer fünfjährigen Finanzplanung. Er bildet die Grundlage für den jährlichen Bundeshaushalt. Der Finanzplan wird an politische Entwicklungen angepasst und fortgeführt. Wird eine Regierung abgewählt, kann sich also auch der künftige Finanzplan drastisch ändern.

Noch 2016 hatte der damalige Fraktionschef der Union im Bundestag, Volker Kauder, in einem Interview mit dem Tagesspiegel erklärt: „Niemandem wird etwas weggenommen, weil Flüchtlingen geholfen wird. Nirgendwo ist gekürzt worden.“ Die ausufernden Kosten der Asylkrise widerlegen seine Aussagen. Denn das Geld fehlt an anderen Stellen des Haushaltes. Zum Vergleich: Für die innere Sicherheit sind in den Jahren 2025 bis 2028 insgesamt lediglich 29,5 Milliarden Euro vorgesehen. Das ist weniger als ein Drittel der Summe für die „flüchtlingsbezogenen Ausgaben“.

APA/Stefanie LOOS

Zusätzlich zu den Asyl-Ausgaben des Bundes kommen noch die Ausgaben der Länder hinzu. Auch hier handelt es sich um Milliardensummen. So haben die Länder 2022 beispielsweise 6,5 Milliarden Euro brutto für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgegeben. Ein Jahr zuvor waren es 4,3 Milliarden Euro, 2020 knapp 4,2 Milliarden Euro. Die Geldzahlungen übersteigen also bei weitem die Entlastungen, die der Bund überweist. Laut der Welt addierten sich im Jahr 2022 die Ausgaben von Bund und Ländern in Zusammenhang mit Flucht und Migration auf knapp 42 Milliarden Euro.

Damit ist klar: Die tatsächliche Summe der „flüchtlingsbezogenen Ausgaben“ dürfte noch weitaus höher liegen.