Deutschkurse und gemeinnützige Arbeit: „Vorarlberger Kodex“ für Asylwerber in Kraft
Seit dem 1. Oktober ist der neue „Vorarlberger Kodex“ in Kraft getreten. Dieser sieht unter anderem vor, dass Asylwerbern, sofern sie sich nicht zu Deutsch- und Wertekursen bzw. gemeinnütziger Arbeit verpflichten, Konsequenzen drohen.
Bereits Anfang September hatte die schwarz-blaue Regierung des Landes Vorarlberg die gesetzliche Grundlage geschaffen, ab Oktober können nun erstmals auch Sanktionen umgesetzt werden. Sollten sich Asylwerber beispielsweise weigern, an Sprach- und Wertekursen teilzunehmen bzw. gemeinnütziger Arbeit nachzugehen, dann kann ihnen das monatliche Taschengeld von derzeit 40 Euro auf 20 Euro monatlich gekürzt werden. Zuvor muss allerdings eine schriftliche Ermahnung vorausgegangen sein.
Aktuell betrifft der „Vorarlberger Kodex“ rund 560 Personen. Asylwerber können zum Beispiel in der Wäscherei der Seniorenbetreuung Nenzing oder beim Bühnenaufbau und der Bestuhlung im Stadtsaal Bludenz aushelfen, erklärte Landesrat Daniel Allgäuer. Es sei bereits ein erweitertes Angebot an Möglichkeiten da. Dieses soll auch in Zukunft ausgebaut werden.
Juristen äußern Bedenken
Seitens Juristen und NGOs gab es vor dem Inkrafttreten des „Vorarlberger Kodex“ bereits Bedenken, ob die Kürzung von Sozialleistungen mit den Grundrechten vereinbar sei. Das Land Vorarlberg hat allerdings keinerlei Befürchtungen, dass die neue Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof landen könnte.
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