Deutschland EU-Schlusslicht bei Schutz vor sexueller Belästigung
Sexuelle Belästigung ist kein Randphänomen mehr– weder im Arbeitsleben noch im öffentlichen Raum. Dennoch zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten, dass der gesetzliche Schutz für Betroffene in Deutschland im europäischen Vergleich erhebliche Schwächen aufweist. Während viele EU-Staaten ihre Rechtsrahmen in den vergangenen Jahren ausgeweitet haben, bleibt die Bundesrepublik in zentralen, wichtigen Bereichen zurück.
Eine Untersuchung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, vergleicht die rechtlichen Schutzmechanismen gegen sexuelle Belästigung in den EU-Mitgliedstaaten. Das Ergebnis fällt für Deutschland ernüchternd aus: In keinem anderen untersuchten Land seien die rechtlichen Regelungen so eng gefasst.
Konkret kritisiert das Gutachten, dass das deutsche Strafrecht sexuelle Belästigung ausschließlich dann erfasst, wenn sie körperlich erfolgt. Verbale Übergriffe, anzügliche Bemerkungen oder das ungefragte Vorzeigen pornografischer Inhalte sind demnach nicht grundsätzlich strafbar.
Schutz greift fast nur im Arbeitsverhältnis
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz definiert sexuelle Belästigung zwar ausdrücklich und eröffnet Betroffenen Ansprüche auf Entschädigung – dieser Schutz beschränkt sich jedoch weitgehend auf das Arbeitsleben.
Außerhalb dieses Rahmens, etwa im Alltag, bei Dienstleistungen oder im privaten Verhältnis, fehlt häufig eine klare rechtliche Grundlage. Das Gutachten stellt fest, dass in allen anderen an der Abfrage beteiligten EU-Staaten sexuelle Belästigung sowohl im Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich untersagt ist.
In Deutschland hingegen seien Betroffene oft nahezu schutzlos, wenn Übergriffe etwa durch Vermieter, Fahrlehrer oder im Rahmen von Kursen und Freizeitangeboten erfolgen. Das Gutachten kommt zu einem klaren Urteil: Deutschland bilde im europäischen Vergleich das Schlusslicht.
Antidiskriminierungsbeauftragte fordert Reformen
Angesichts dieser Befunde sieht die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle dringenden Handlungsbedarf. Der derzeitige Zustand sei für Betroffene nicht hinnehmbar. Sie verweist auf eine geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und fordert, den Schutz vor sexueller Belästigung ausdrücklich auch auf Bereiche wie Wohnungsmarkt, Fitnessstudios oder Fahrschulen auszuweiten.
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