Der Pass ist echt. Die Identität ist dennoch falsch.

Genau so funktioniert der sogenannte Doppelgänger-Trick. Behörden kennen ihn als „Lookalike“-Prinzip. Dabei nutzt eine Person echte Ausweise oder Aufenthaltstitel eines anderen Menschen, dem sie ähnelt. Nach Ermittlungen der deutschen Bundespolizei in Leipzig hat der exxpress beim Innenministerium nachgefragt.

Auch in Österreich bekannt

„Das ‚Lookalike‘-Prinzip ist auch in Österreich eine bekannte Praxis zur illegalen Einreise“, bestätigt das BMI gegenüber dem exxpress. Auch in Verbindung mit Schlepperei sei das Phänomen bekannt. Bei Grenzkontrollen würden „immer wieder Personen festgestellt“, die solche Dokumente nutzen. Die Beamten seien gezielt geschult. Sie hätten „eine besondere Sensibilität entwickelt“.

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Warum der Trick so gefährlich ist

Das Dokument selbst ist echt. Die Sicherheitsmerkmale stimmen. Auch der Aufenthaltstitel kann gültig sein. Doch die Person dahinter ist falsch.

Für Grenzbeamte heißt das: Ein echter Pass reicht nicht. Sie müssen erkennen, ob er auch zur Person passt und die Identität stimmt.

Flughafen Wien im Visier

Brisant wird es bei der Frage nach österreichischen Anknüpfungspunkten.

„Grundsätzlich spielt das österreichische Territorium, insbesondere der Flughafen Wien sowie die missbräuchliche Verwendung österreichischer Aufenthaltstitel, im Zusammenhang mit Schlepperrouten eine Rolle“, teilt das BMI mit. Das betrifft Schlepperrouten allgemein.

Eine Zahl für den Doppelgänger-Trick speziell nennt das BMI nicht. Die Entdeckung reduziere sich aktuell auf Einzelfälle. Am Flughafen Wien laufen Schulungen. Polizei, Zoll, Finanzpolizei und Bundeskriminalamt führen gemeinsame Schwerpunktaktionen durch.

Kein Anstieg bei Syrern

In Deutschland sorgte der Fall vor allem wegen rund 50 syrischer Verdächtiger für Aufsehen. Sie sollen echte Ausweise nach Syrien geschickt haben. Ähnlich aussehende Landsleute sollen damit eingereist sein. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

In Österreich sieht das BMI keine vergleichbare Entwicklung. „Ein Anstieg ist in diesem Bereich bei syrischen Staatsangehörigen nicht zu verzeichnen“, heißt es aus dem Ministerium.

2024 wurden 52 syrische Staatsangehörige beim Delikt „Gebrauch fremder Ausweise“ erfasst. 2025 waren es 51.

Die Zahlen im Überblick

Eine eigene Statistik nur für „Lookalike“-Fälle gibt es nicht. Das BMI verweist auf verwandte Delikte.

§ 223 StGB – Urkundenfälschung
2023: 2.865
2024: 2.981
2025: 2.876

§ 224 StGB – Fälschung besonders geschützter Urkunden
2023: 1.875
2024: 1.551
2025: 1.739

§ 231 StGB – Gebrauch fremder Ausweise
(dem Doppelgänger-Trick am nächsten)
2023: 890
2024: 1.072
2025: 888

Diese Zahlen sind keine reinen Lookalike-Fälle. Sie zeigen aber das Gesamtbild bei Ausweisdelikten.

Dunkelfeld bleibt ein Rätsel

Wie viele Fälle unentdeckt bleiben, weiß niemand. „Eine Schätzung des Dunkelfeldes ist in diesem Bereich nicht möglich und wäre daher nicht seriös“, unterstreicht das BMI.

Solche Fälle kämen aber vor. Der Trick sei ein bekannter Modus Operandi. Er ist Teil des Basistrainings der Grenzkontrollorgane am Flughafen Wien.

Bis zu sechs Monate Haft

Wer fremde echte Ausweise nutzt, riskiert eine Strafe nach § 231 StGB. Bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe. Oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

Auch wer den eigenen Ausweis zur Täuschung weitergibt, macht sich strafbar. Der Trick ist einfach. Genau das macht ihn gefährlich.