Das Wirtschaftsministerium legt heute, Montag, eine Novelle zur Gewerbeordnung (GewO) als ersten Teil seines Entbürokratisierungspakets zur Begutachtung vor. Zentraler Punkt ist ein Ausbau der Verfahrenskonzentration im Betriebsanlagenrecht: Im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren sollen künftig auch baugenehmigungs- und naturschutzrechtliche Bewilligungen der Länder mitabgewickelt werden. Dafür sind auch entsprechende Verfassungsbestimmungen vorgesehen.

Weitere Änderungen betreffen unter anderem Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen, die im Betriebsanlagenrecht ausdrücklich genehmigungsfrei gestellt werden. Als Voraussetzungen werden unter anderem Planung und Errichtung durch befugte Gewerbetreibende sowie eine wiederkehrende elektrotechnische Überprüfung im Abstand von höchstens fünf Jahren genannt.

Erleichterungen bei Nachweisen und Fristen

Darüber hinaus sieht der Entwurf Erleichterungen bei Nachweisen und Fristen vor: Prüf- und Dokumentationsunterlagen sollen auf behördliches Ersuchen digital übermittelt werden können, außerdem ist eine Verlängerung der “Grace Period” bei Betriebsübergaben von drei auf fünf Jahre sowie eine Ausdehnung der Frist für das Erlöschen von Betriebsanlagengenehmigungen wegen Nichtbetriebs von fünf auf sieben Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit) vorgesehen.

Das Begutachtungsverfahren läuft bis 20. Februar. Für die Verfassungsbestimmungen ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.