Die bisherigen Bestimmungen waren im Vorjahr vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit 1.1. 2025 aufgehoben worden – unter anderem, weil sie Sicherstellungen ohne richterliche Genehmigung erlaubten. Darüber hinaus werden weitere Punkte der Strafprozessordnung neu geregelt.

Die derzeitige Regelung zur Handy-Sicherstellung verstößt laut VfGH gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz. Bereits in seinem Erkenntnis stellte das Höchstgericht daher Leitplanken für eine Neuregelung auf: Neben dem Richtervorbehalt wurde etwa auch festgehalten, dass ein Richter im Fall einer Bewilligung auch festzulegen hat, welche Datenkategorien und -inhalte aus welchem Zeitraum und zu welchen Ermittlungszwecken ausgewertet werden dürfen. Außerdem müssten öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und die Grundrechte der Betroffenen gegeneinander abgewogen werden.

Kurze Begutachtung

Mit ihrer Neufassung will die Koalition dem nun nachkommen. Der per Initiativantrag eingebrachte Entwurf soll noch einer zumindest kurzen Begutachtung unterzogen und vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden, hieß es am Donnerstag. Die Neuregelung der Sicherstellung soll dann ab 1. Jänner 2025 gelten, um Richtern, Staatsanwälten und Forensikern Zeit für die Umstellung zu geben.

Für die Sicherstellung von Daten(-trägern), wie z.B. Smartphones oder Laptops bzw. den damit zugänglichen Cloudservices, wird eine neue Regelung zur “Beschlagnahme von Datenträgern und Daten” geschaffen. Diese gilt dabei laut einer Aussendung des Justizministeriums für alle Geräte, die Daten speichern, wenn die Strafverfolgungsbehörden auf die Daten zugreifen möchten (also z.B. nicht, wenn auf einem Smartphone nur ein Fingerabdruck gesichert werden soll).