Emanuel Brünisholz, der als Blasinstrumentenreparateur arbeitet, schrieb dies als Antwort auf einen Facebook-Post des Schweizer Nationalratsmitglieds Andreas Glarner. Wütende pro-LGBTQ-Bürger in der Schweiz reichten Beschwerden bei der Polizei ein und behaupteten, seine Aussage sei „öffentliche Aufstachelung zu Hass“ nach Artikel 261bis des Schweizer Strafgesetzbuchs, berichtete Reduxx.

Das Gesetz von 1995 richtet sich gegen die Verbreitung von Ideen, die „die Menschenwürde herabsetzen“, insbesondere in Bezug auf Rasse, Ethnizität oder Religion. 2020 wurde es auch auf „sexuelle Identitäten“ ausgeweitet.

Verweigerung der Zahlung der Geldstrafe

Die Berner Justiz entschied, dass sein Facebook-Kommentar „die Gruppe der LGBTIQ-Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung öffentlich herabwürdigte und auf eine Weise, die die Menschenwürde verletzt“, und somit gegen das Gesetz verstieß.

Er wurde mit 500 Schweizer Franken (etwa 580 US-Dollar) Strafe belegt, die bei Nichtzahlung in 10 Tage Haft umgewandelt werden sollte. Nachdem er gegen den Bescheid Einspruch erhob, wurde der Fall vor ein Regionalgericht gebracht, welches den Schuldspruch bestätigte und Brünisholz eine zusätzliche Strafe von 600 Schweizer Franken auferlegte.

Brünisholz entschied sich, statt die Geldstrafe zu zahlen, ins Gefängnis zu gehen, und kündigte seine Strafe am 19. September an: „Es passiert. Am 2. Dezember gehe ich für 10 Tage ins Gefängnis!“