Die EU hat angebissen: Jetzt wird selbst das Freizeitangeln meldepflichtig – täglich, digital und verpflichtend. Nicht, weil es für Angler sinnvoll ist, sondern weil es für die Verwaltung so am leichtesten kontrollierbar ist.

Was hier beschlossen wurde, geht jedoch weit über eine neue Meldepflicht hinaus. Die seit 10. Jänner 2026 geltende Verordnung (EU) 2023/2842 markiert einen grundlegenden Umbau des europäischen Fischereikontrollsystems. Ziel ist es, Fischerei vollständig messbar, vergleichbar und sanktionierbar zu machen – von der Hochseeflotte bis zum Hobbyangler. Die tägliche Fangmeldung ist dabei kein Randaspekt, sondern ein bewusst gesetzter Einstieg.

Was früher Freiheit war, wird jetzt gemeldet: Freizeitangeln unter EU-Regeln.GETTYIMAGES/Kamonchai Mattakulphon

Registrierung, tägliche Meldung, elektronische Erfassung

Konkret geregelt ist die neue Pflicht in Artikel 55 der Verordnung. Dort heißt es wörtlich: „Die Küstenmitgliedstaaten stellen sicher, dass natürliche Personen, die Freizeitfischerei betreiben, registriert sind und ihre Fänge elektronisch erfassen und melden. Die Meldung erfolgt täglich.“

Damit ist klar: Es handelt sich nicht um eine Empfehlung, sondern um eine verbindliche Vorgabe. Registrierung, elektronische Erfassung und tägliche Meldung werden damit zur Voraussetzung für das Meeresangeln in der EU.

Allerdings gilt die Meldepflicht nicht für alle Fischarten, sondern nur für jene, für die auf EU-Ebene besondere Erhaltungs- oder Bewirtschaftungsmaßnahmen gelten. Dazu zählen etwa Aal, Dorsch und Wildlachs. Für häufige, nicht speziell regulierte Arten greift die Pflicht derzeit noch nicht – noch nicht.

Aal: Eine der Arten, für die EU-weit Fangmeldungen Pflicht sind.GETTYIMAGES/Jay Fleming

Praktische Probleme: Kritik an der Umsetzung

Bei der fehlenden Praxisnähe der Regelung setzt die Kritik des Online-Magazins Tichys Einblick an. Meeresangler sind oft mehrere Kilometer vor der Küste unterwegs – dort, wo es schlicht keinen Mobilfunkempfang gibt. Die tägliche Fangmeldung per App kann in vielen Fällen also erst Stunden später erfolgen, etwa zu Hause.

Damit stellt sich eine zentrale Frage: Wie sollen Kontrollen sinnvoll ablaufen, wenn Meldungen erst nachträglich möglich sind? Hinzu kommt ein weiteres, grundlegendes Problem. Gerade ältere, naturverbundene Angler verfügen häufig über kein Smartphone. Faktisch wird das Meeresangeln damit an eine digitale Voraussetzung geknüpft: Ohne Smartphone kein Angeln.

Und selbst damit ist die Liste der Hürden nicht abgeschlossen. Für Registrierung und Meldung ist die EU-App RecFishing vorgesehen – doch genau diese Anwendung ist vielerorts noch gar nicht verfügbar. „Fragen über Fragen, Probleme über Probleme“, kommentiert Tichys Einblick.

Ohne Handy kein Fang? Die neue EU-Pflicht stößt bei vielen Anglern auf Widerstand.GETTYIMAGES/ArtistGNDPhotography

Ab 2030: Die Ausweitung ist bereits angelegt

Dass die Regelung kein Endpunkt ist, macht das Gesetz selbst deutlich. Dort heißt es ausdrücklich: „Ab dem 1. Jänner 2030 kann die Meldepflicht ausgeweitet werden.“ Und weiter: „Die Kommission ist befugt, die Liste der betroffenen Arten sowie die Häufigkeit der Meldungen durch Durchführungsrechtsakte festzulegen.“

Die Tür für eine spätere Ausdehnung steht damit offen. Welche Arten künftig meldepflichtig werden, entscheidet nicht das Parlament, sondern die EU-Kommission. Kritiker sehen darin eine klassische Verschiebung von Entscheidungsmacht nach Brüssel.

Unter Ursula von der Leyen wird Freizeitangeln Teil des EU-Kontrollsystems – und Brüssel kann die Artenliste ausweiten..APA/AFP/FREDERICK FLORIN

Angler als Teil eines neuen EU-Gesamtkontrollsystems

Die neue Angler-Regel ist nur ein kleiner Teil eines deutlich größeren Pakets. Mit der Verordnung baut die EU ein neues Kontrollsystem für die Fischerei auf – engmaschig, digital und bis ins Detail geregelt. Es geht nicht mehr nur um Fangmengen, sondern um lückenlose Erfassung: Wer fischt, wo gefischt wird, was gefangen wird und was später damit passiert.

Erfasst wird dabei alles: die Position der Schiffe, die Fangmeldungen, die Abläufe an Land, der Weg der Ware bis zum Verkauf. Dafür sieht die Verordnung Tracking-Systeme, elektronische Meldungen, zentrale Überwachungsstellen, Kontrollen entlang der Lieferkette, Wiegepflichten, Transport- und Verkaufsnachweise sowie regelmäßige Inspektionen vor. Alles soll erfasst, gespeichert und bei Bedarf ausgewertet werden.

Die Freizeitfischerei rückt damit erstmals voll ins Blickfeld. Hobbyangler sind nicht länger Randerscheinung, sondern Teil dieses Systems. Ihre Fänge werden zu Datensätzen, ihre Ausfahrten zu Einträgen im Kontrollnetz.

Industriefischerei unter Daueraufsicht: Die EU baut ihr digitales Kontrollsystem für Fang, Anlandung und Lieferkette massiv aus – vom Trawler bis zum Verkauf.GETTYIMAGES/Monty Rauken

Tracking, Kameras, Zugriff auf Daten

Die neuen Regeln gehen weit über das Angeln hinaus. Größere Fischereifahrzeuge müssen dauerhaft geortet werden. Für bestimmte Schiffe schreibt das Gesetz sogar Überwachungssysteme mit Kameras an Bord vor. Videoaufnahmen gehören ausdrücklich dazu.

Brisant ist auch, wofür diese Daten genutzt werden dürfen. Sie stehen nicht nur der Fischereiaufsicht zur Verfügung, sondern können auch für allgemeine Strafverfolgung herangezogen werden. Kritiker warnen: Aus Kontrolle wird Überwachung – und letztlich ein Instrument mit weitreichenden Folgen.

Bürokratie bis zur letzten Kiste

Ein Kernstück der Reform ist die Rückverfolgbarkeit. Jeder Fisch soll seinen Weg nachvollziehbar hinterlassen – vom Fang über das Wiegen bis zum Verkauf. Betriebe müssen Daten sammeln, speichern und weiterreichen. Auch die Wiegevorschriften werden strenger, inklusive mehrjähriger Aufbewahrungspflichten. Für viele bedeutet das: mehr Formulare, mehr Dokumentation, mehr Aufwand.

Die EU – Überwachungsstaat? Selbst das Freizeitangeln wird Teil des Kontrollsystems.APA/GETTYIMAGES/AFP/FREDERICK FLORIN/Bjorn Bakstad

Strafen mit Langzeitwirkung

Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Die Palette reicht von Geldstrafen über Beschlagnahmen und Stilllegungen bis hin zum Entzug von Lizenzen oder Förderungen. Besonders einschneidend ist das Punktesystem: Bei schweren Verstößen sammeln sich Punkte an, die selbst bei einem Eigentümerwechsel nicht einfach verschwinden. Ein Fehler kann lange nachwirken.

Kritik aus der Praxis: „Kein Mehrwert für Angler“

Aus der Praxis kommt deutlicher Widerspruch. Der Geschäftsführer des Deutschen Angelfischerverbands, Alexander Seggelke, kritisiert, dass ein alltagstaugliches Konzept mit Alternativen für Angler ohne Smartphone beiseitegeschoben wurde. Stattdessen habe man sich für eine zentrale EU-Lösung entschieden, die an den Bedürfnissen vieler Betroffener vorbeigehe.

Der Nutzen für Angler sei bis heute nicht erklärt. Was bleibt, sei der Eindruck, dass das System vor allem über Pflicht und mögliche Bußgelder funktioniere – und weniger darüber, Angler mitzunehmen oder von besseren Daten profitieren zu lassen. Am Ende stehe das Gefühl, dass es mehr um Kontrolle als um Zusammenarbeit gehe.