Die Entscheidung gilt für sämtliche Standorte des Parlaments in Brüssel, Straßburg und Luxemburg – und bleibt in Kraft, bis sie von einer künftigen Parlamentspräsidentin oder einem Präsidenten wieder aufgehoben wird.

Parlamentspräsidentin Roberta Metsola machte die Haltung des Hauses unmissverständlich klar. In einer öffentlichen Stellungnahme schrieb sie: „Dieses Haus wird nicht dazu beitragen, dieses Regime zu legitimieren, das sich durch Folter, Repression und Mord an der Macht hält.“ Die Worte sind scharf – und sie markieren einen bewussten Bruch mit jeder Form parlamentarischer Normalität im Umgang mit Teheran.

Reaktion auf tödliche Proteste

Wie euronews. berichtete, erfolgt der Schritt vor dem Hintergrund einer eskalierenden Gewaltspirale im Iran. Ende Dezember hatten Demonstrationen begonnen, ausgelöst durch den Zusammenbruch der iranischen Währung. Seitdem steigt die Zahl der Opfer stetig.

Nach Angaben der US-amerikanischen Human Rights Activists News Agency wurden innerhalb von zwei Wochen mehr als 10.600 Menschen festgenommen. Mindestens 500 Menschen kamen ums Leben, darunter 496 Demonstrierende und 48 Angehörige der Sicherheitskräfte. Diese Zahlen prägen derzeit die internationale Debatte – und erhöhen den Druck auf europäische Institutionen, nicht bei Worten stehen zu bleiben.

EU bereitet neue Sanktionen vor

Parallel zur Entscheidung des Parlaments arbeitet auch die Europäische Kommission an einem härteren Kurs. Ein Sprecher bestätigte, Brüssel bereite „neue, schärfere“ Sanktionen gegen den Iran vor. Grundlage sei ein „dedizierter rechtlicher Rahmen“, mit dem gezielt Personen und Organisationen ins Visier genommen werden sollen, die für „schwere Menschenrechtsverletzungen und Missbräuche“ verantwortlich gemacht werden.

Der Sprecher betonte zugleich: „Dies ist eine Entscheidung, die die Mitgliedstaaten einstimmig treffen müssen.“ Damit ist klar: Politischer Wille allein reicht nicht – es braucht Konsens unter allen 27 EU-Staaten.

IRGC weiter Streitpunkt

Ein zentrales Thema bleibt die Islamische Revolutionsgarde (IRGC). Zwar steht die Eliteeinheit, die direkt dem Ayatollah unterstellt ist, bereits auf der EU-Sanktionsliste. Eine Einstufung als terroristische Organisation gibt es jedoch bislang nicht – obwohl darüber seit Jahren diskutiert wird.

Der Grund liegt im europäischen Recht: Die Aufnahme einer Organisation in die Terrorliste setzt eine gerichtliche Entscheidung in einem der Mitgliedstaaten voraus. Ende 2024 schien Bewegung in die Sache zu kommen. EU-Beamte beriefen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das den Anschlag auf die Bochumer Synagoge im Jahr 2022 einer iranischen Staatsagentur zuschrieb.

Doch trotz dieses rechtlichen Durchbruchs verlief die Debatte im Sande. Eine konkrete Folgeentscheidung blieb aus.

Unterstützung – aber kein Durchbruch

Mehrere Mitgliedstaaten haben sich in der Vergangenheit offen für eine Terror-Einstufung der IRGC gezeigt, darunter Deutschland, Frankreich und die Niederlande. Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sowie das Europäische Parlament unterstützten diesen Kurs. Ein gemeinsamer Beschluss kam bislang dennoch nicht zustande.

International ist die Lage klarer: Die USA und Kanada führen die Revolutionsgarde bereits offiziell als Terrororganisation. Innerhalb der EU bleibt der Schritt jedoch politisch und juristisch hochsensibel.

Diplomatischer Gegenwind aus Teheran

Während Brüssel den Druck erhöht, reagiert auch der Iran diplomatisch. Außenminister Abbas Araghchi hat die europäischen Missionschefs einbestellt. Nach Angaben diplomatischer Kreise äußerten die Botschafter bei dem Treffen ihre Besorgnis über das harte Vorgehen der iranischen Regierung gegen die Demonstrierenden.