EU-Petition: Hinterfragen von Trans-Identität bald strafbar?
Eine EU-Petition zum Thema „Konversionspraktiken“ hat die nötige Unterstützung erreicht. Nun muss die Kommission prüfen, ob und wie daraus EU-Recht werden soll.
Über 1,1 Millionen Unterschriften: Die Petition zwingt die EU-Kommission zu einer Stellungnahme binnen sechs Monaten.GETTYIMAGES/Thierry Monasse
Die EU-Kommission befasst sich mit einer Bürgerpetition, die ein unionsweites Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ fordert – ausdrücklich auch im Zusammenhang mit Transgender-Personen. Nach Darstellung der Petition sollen Maßnahmen untersagt werden, die darauf abzielen, Menschen vom Wunsch eines „Geschlechtswechsels“ abzubringen. Kritiker warnen, dass dadurch therapeutische Arbeit rechtlich eingeschränkt werden könnte, berichtete Apollo News.
Petition ist gültig – Kommission muss reagieren
Die Petition wurde am Montag als gültig anerkannt. Laut Eureporter wurden 1.128.063 Unterschriften als gültig bestätigt. Damit sind die formalen Voraussetzungen erfüllt (mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten). Die EU-Kommission hat nun sechs Monate Zeit, eine offizielle Stellungnahme abzugeben.
Breite Definition der „Konversionspraktiken“
Verlangt wird ein „verbindliches Rechtsverbot für Konversionspraktiken gegen LGBTQ+-Bürger“. In der Petition wird – unter Verweis auf einen Bericht des EU-Parlamentsausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) aus Juli 2023 – ein weiter Begriff verwendet: Er umfasst Eingriffe, die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck „verändern, unterdrücken oder verdrängen“ sollen. Genannt wird ein Spektrum von psychischen und physischen Manipulationen bis hin zu medizinischen, homöopathischen oder religiös geprägten Behandlungen. Die Zustimmung erwachsener Betroffener soll laut Petition dabei keine Rolle spielen.
Zwei gesetzliche Wege – mögliche Folgen für Behandler
Die Petition skizziert zwei Optionen: Entweder soll die Gleichstellungsrichtlinie von 2008 so geändert werden, dass Konversionspraktiken verboten sind, und/oder die Praktiken sollen als Euro-Straftaten nach Artikel 83 Absatz 1 AEUV eingestuft werden. Damit würden sie Delikten wie Terrorismus, Menschenhandel oder Korruption gleichgestellt.
Für den Gesundheitsbereich sieht die Petition ebenfalls Konsequenzen vor: Beteiligung von Gesundheitsberufen oder finanzielle Vergütung sollen als erschwerend gelten. Gefordert werden unter anderem Lizenzentzug bzw. Schließungen von Einrichtungen und eine Verfolgung im Verwaltungs-, Straf- oder Zivilrecht. Kritiker leiten daraus ab, dass bereits Gespräche, in denen Erwachsene ihre Transsexualität thematisieren oder Jugend-Aussagen dazu hinterfragt werden, strafrechtlich relevant werden könnten.
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