EU reguliert weiter: Schluss für Ketchup-Sackerl
Die EU zieht die Schrauben beim Thema Einweg-Plastik erneut an. Nach dem Verbot von Plastikbesteck, -tellern und -strohhalmen im Jahr 2021 geht Brüssel nun einen Schritt weiter: Ab 1. Januar 2030 sollen auch viele kleine Einweg-Verpackungen für Lebensmittel verschwinden – zumindest beim Verzehr vor Ort in Restaurants, berichten Tagesanzeiger und Blick.
Betroffen sind Klassiker wie Ketchup- und Mayonnaise-Sachets, kleine Sojasaucen-Portionen, einzeln verpackter Zucker, Salz oder Pfeffer – ebenso wie die bekannten Mini-Shampoofläschchen in Hotelbädern. Grundlage ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die bereits 2024 vom EU-Parlament beschlossen wurde.
Ausnahmen bei Take-away & Co.
Statt Mini-Portionen aus Plastik sollen künftig nachfüllbare Spender in der Gastronomie zum Standard werden. Für Konfitüre wären kleine Gläser oder Schälchen denkbar, für Milchprodukte Kännchen. Ziel ist klar: weniger Müll. Gerade die winzigen Portionsverpackungen verursachen große Mengen schwer recycelbarer Abfälle.
Wichtig: Für Take-away, Drive-in oder Supermarkt-Produkte gelten Ausnahmen. Wer Essen mitnimmt, darf weiterhin Einzelportionen erhalten. Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bleiben aus hygienischen Gründen von den strengeren Regeln ausgenommen.
Schon 2021 hatte die EU mit der Umsetzung der Richtlinie „EU 2019/904“ Einwegartikel aus Plastik eingeschränkt. Eine umfassende Erfolgsbilanz liegt bisher nicht vor. Umweltverbände kritisieren zudem, dass viele Mitgliedstaaten die Regeln nur halbherzig durchsetzen. Stichproben zeigten zuletzt, dass verbotene Produkte weiterhin im Umlauf sind.
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