Die neue Strategie orientiert sich ausdrücklich am EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025, den die Europäische Kommission als „bahnbrechend“ einstuft. Dabei verweist die Kommission sowohl auf den Auftrag aus den politischen Leitlinien 2024–2029 der Kommissionspräsidentin als auch auf die Erwartungen des Europäischen Parlaments.

Die Hauptverantwortung trägt Hadja Lahbib, seit 2024 EU-Kommissarin für Resilienz, humanitäre Hilfe und Krisenmanagement sowie Gleichstellung. Ihre Zuständigkeit verdeutlicht die enge Verknüpfung von Gleichstellungs- und Antirassismusbestrebungen mit der strategischen Ausrichtung der Kommission.

Für die Einordnung der Strategie ist relevant, dass der Vorgängerplan für die EU-Kommission einen „historischen Wendepunkt“ markierte: Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025 nimmt explizit Bezug auf den Tod von George Floyd im Jahr 2020 und die globale Black-Lives-Matter-Bewegung als Impulsgeber. In bewusster Abgrenzung zur Politik der USA unter Präsident Trump erklärte Gleichstellungskommissarin Lahbib im Oktober 2025 im Interview mit Bloomberg, die EU werde ihre Verpflichtungen im Bereich „Diversität, Gleichstellung und Inklusion“ (DEI) nicht abschwächen, sondern vielmehr bekräftigen und ausbauen.

Zwei Ansätze der Sozialen Gerechtigkeit

Der Begriff „Soziale Gerechtigkeit“ wird in der öffentlichen Diskussion oft unterschiedlich verstanden. Ein universalistischer Ansatz zielt auf Fairness durch gleiche Regeln für alle. Die kritische soziale Gerechtigkeit (Critical Social Justice, CSJ) hingegen betrachtet Gesellschaft vor allem entlang sozialer Gruppen, identifiziert strukturelle Ungleichheiten zwischen diesen Gruppen und leitet daraus eine gruppenspezifische Steuerung ab.

Diese Unterscheidung systematisierten Özlem Sensoy und Robin DiAngelo 2014 und arbeiteten sie 2017 in ihrem Buch „Is Everyone Really Equal?“ als bewusste Gegenposition zum liberal-universalistischen Ansatz aus. DiAngelo wurde ab 2018 mit „White Fragility“ international bekannt und gilt als prominente Vertreterin der CSJ-Perspektive, deren Begriffe – struktureller Rassismus, unbewusste Voreingenommenheit, Mikroaggressionen – nach den George-Floyd-Protesten 2020 breit in Institutionen und Politik einflossen.

Wo die Strategie praktisch hinsteuert

Ob ein Dokument universalistisch oder CSJ-nah ist, entscheidet sich selten an Leitformeln („gleiche Rechte für alle“), sondern an den Begriffen und Instrumenten, die Verwaltungspraxis strukturieren.

Zentral ist in der Strategie zunächst die Leitdiagnose des „strukturellen Rassismus“, also der Annahme, dass Benachteiligung nicht nur durch einzelne Vorfälle, sondern durch dauerhaft wirkende institutionelle Muster und Routinen entsteht. Die Strategie definiert Rassismus mit Bezug auf den Europarat und setzt dann den Schwerpunkt: Lebenslang kumulierende Effekte würden häufig als „struktureller Rassismus“ bezeichnet; dieser könne schädlicher sein als isolierte Diskriminierung und über Generationen fortwirken.

Das Entscheidende ist, dass die Kommission daraus einen Governance-Schritt ableitet: In einer Expertengruppe soll die Entwicklung einer gemeinsamen Arbeitsdefinition von „strukturellem Rassismus“ durch die Mitgliedstaaten erleichtert werden. Parallel kündigt sie für „antimuslimischen Hass“ nicht nur eine Studie, sondern ebenfalls die Unterstützung bei einer Arbeitsdefinition an. Wo umstrittene Großbegriffe über Arbeitsdefinitionen in Expertengremien verankert werden, verschiebt sich die Logik typischerweise von Einzelfall-Rechtsdurchsetzung hin zu Systemdiagnosen und dauerhaftem Steuerungsbedarf. Als warnendes Beispiel kann hier die Diskussion in Großbritannien dienen, wo umstrittene Arbeitsdefinitionen in Behörden und öffentlichen Einrichtungen teils zu Auslegungskonflikten, politischer Polarisierung und faktischen Sprech- und Bewertungsstandards geführt haben.

Ein zweiter Schlüsselbegriff ist Intersektionalität, also die von Kimberlé Crenshaw geprägte Annahme, dass sich Benachteiligungen aus unterschiedlichen Kategorien – etwa Herkunft, Geschlecht, soziale Lage oder Religion – überlagern und nicht isoliert betrachtet werden können. Die Strategie erklärt ausdrücklich, sie sei – im Einklang mit allen Strategien der „Union of Equality“ – auf einem intersektionalen Politikansatz aufgebaut. Diskriminierung aufgrund von „rassischer oder ethnischer Herkunft“ könne sich mit anderen Merkmalen überlagern, einschließlich des sozioökonomischen Hintergrundes. Auch hier steht nicht das Individuum als primäre Analyseeinheit im Zentrum, sondern ein Überlagerungsraster von Gruppenkategorien.

Wie aus Diagnose EU-Governance wird

Die Strategie bleibt nicht bei Begriffen stehen, sondern leitet daraus konkrete Instrumente ab. Besonders deutlich wird das im Datenkapitel. Gleichstellungsdaten werden als „essenziell“ bezeichnet, um Antirassismus in Politiken auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu integrieren. Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Union, arbeitet über eine Task Force an EU-Leitlinien; Mitgliedstaaten sollen die Erhebung harmonisierter Daten ausbauen.

Zusätzlich kündigt die Kommission eine Empfehlung an, um Erhebung, Analyse und Nutzung aufgeschlüsselter Gleichstellungsdaten zu verbessern, und sie spricht ausdrücklich vom Ziel, Fortschritt zu verfolgen und zu überwachen. Wo Politik über gruppenaufgeschlüsselte Daten gesteuert wird, wird auch das Problemfeld dauerhaft als gruppenbasiert operationalisiert – das ist ein Kernmerkmal CSJ-kompatibler Praxis.

Daneben verbindet die Strategie Antirassismus explizit mit Erinnerung, Bildung und kritischer Bewusstseinsbildung, also Maßnahmen, die Einstellungen und Wahrnehmungsmuster gezielt verändern sollen. Genannt werden Vorhaben zur Aufarbeitung kolonialer Vergangenheit, ein Projekt mit der UNESCO zur Stärkung von Anti-Rassismus-Bildung sowie Seminarzyklen gegen Rassismus in (sozialen) Medien und eine EU-weite Kommunikationskampagne zur „Union of Equality“. Der Anspruch ist damit nicht nur rechtsförmig, sondern kultur- und bildungspolitisch: Einstellungen, Narrative und institutionelle Routinen sollen dauerhaft beeinflusst werden.

Auch im Bereich Verwaltung und Strafverfolgung wird der Fokus von Regelverletzungen hin zu Verzerrungen im System verschoben. Die Strategie fordert Trainings, damit staatliche Behörden rassistische Voreingenommenheit erkennen und adressieren. Für die Polizeiarbeit verweist sie auf sogenanntes „Racial Profiling“, also die den Strafverfolgungsbehörden immer wieder unterstellte Praxis unzulässiger Kontrollen von Personen allein aufgrund äußerer Merkmale oder zugeschriebener Gruppenzugehörigkeit statt aufgrund konkreter Verdachtsmomente. Zur Prävention solcher Vorfälle kündigt die Strategie ein „compendium of good practices“ an, also eine Zusammenstellung bewährter Verfahren, die als Leitfaden für Behörden dienen soll. Das ist in der Praxis ein Übergang von der Frage „Welche Norm wurde verletzt?“ zur Frage „Welche Muster erzeugen gruppenspezifisch ungleiche Ergebnisse?“.

Geld, Standards, faktische Verbindlichkeit

Formell ist die Strategie eine „Communication from the Commission“, also kein unmittelbar verbindlicher Rechtsakt wie eine Verordnung. Praktische Verbindlichkeit entsteht jedoch häufig über Standardsetzung, Monitoring und Förderlogik – und genau diese Kanäle beschreibt das Dokument.

Beim Geld ist der Rahmen deutlich. Die Kommission betont die Unterstützung von NGOs, Graswurzelaktivismus und Interessenvertretung. Zentral ist dabei „Citizens, Equality, Rights and Values“, kurz CERV – ein EU-Förderprogramm, das Projekte zu Grundrechten, Gleichstellung und gesellschaftlichem Engagement finanziert. Für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 verweist die Strategie auf AgoraEU, den von der Kommission vorgeschlagenen neuen Programmdachrahmen, unter dem unter anderem CERV+ gebündelt werden soll, und nennt ein Budget von 3,6 Milliarden Euro für den Strang „Democracy, Citizens, Equality, Rights and Values“ (CERV+), also die geplante Aufstockung und Fortführung von CERV in der nächsten Förderperiode. Wo Förderlinien wachsen, wächst erfahrungsgemäß auch das dazugehörige Ökosystem: Antragsteller, Trägerstrukturen, Beratung, Evaluation – und die Anreizstruktur, sich an Begriffen und Prioritäten der Förderlogik auszurichten.

Hinzu kommt die Konditionalität über EU-Grundrechtsanforderungen. Die Kommission will bei EU-Förderung weiterhin sicherstellen, dass Mitgliedstaaten die sogenannten „Horizontal Enabling Conditions“ – also vorab zu erfüllende Grundvoraussetzungen, ohne die bestimmte EU-Mittel nicht oder nur eingeschränkt fließen – zur wirksamen Umsetzung der „Charter of Fundamental Rights“, der EU-Grundrechtecharta, erfüllen, wie in der „Common Provisions Regulation“, der zentralen Rahmenverordnung für die wichtigsten EU-Strukturfonds, geregelt. Damit wird das Programmatische über Nachweislogiken und Förderkriterien in Verwaltungspraxis übersetzt, auch ohne dass die Antirassismus-Strategie der Kommission selbst „Gesetz“ wäre.

Schließlich enthält das Papier einen Standard- und Monitoringpfad über Gleichbehandlungsstellen. Die Strategie kündigt an, die Kommission werde Durchführungsrechtsakte erlassen, also verbindliche Umsetzungsakte zur Konkretisierung von EU-Vorgaben, um Indikatoren zur Funktionsweise von Gleichbehandlungsstellen festzulegen und die Umsetzung einschlägiger Richtlinien zu überwachen. Hier wird aus Strategie Governance: Indikatoren, Monitoring, Berichtspflichten.

Die Kommission als Modellfall

CSJ-nahe Instrumente werden nicht nur nach außen gerichtet, sondern auch im eigenen Apparat beschrieben. Die Kommission nennt die freiwillige und anonyme Erhebung von Gleichstellungsdaten am Arbeitsplatz, also die statistische Erfassung von Merkmalen wie Herkunft oder Zugehörigkeiten, um Repräsentations- und Benachteiligungsmuster zu messen. Sie beschreibt Trainings, in denen unbewusste Voreingenommenheit („unconscious bias“) und ethisches Verhalten durch Module zu rassistischer Voreingenommenheit und sogenannten „Mikroaggressionen“ ergänzt werden, also subtilen, oft indirekten abwertenden Bemerkungen oder Handlungen im Alltag. Außerdem erwähnt sie unterstützende Maßnahmen für unterrepräsentierte Gruppen im Traineeship-Kontext. Das sind klassische Bausteine einer institutionellen Umsetzung: Sensibilisierung, Trainings, gruppenbezogene Repräsentationskorrekturen und datenbasierte Steuerung.

Universalismus im Anspruch, Gruppensteuerung in Diagnose und Umsetzung
In den Zielformeln bleibt die Strategie universalistisch: gleiche Rechte, gleiche Chancen, Nulltoleranz gegenüber Rassismus. Praktisch baut sie jedoch ein Instrumentarium auf, das stark an CSJ-Logiken anschließt: strukturelle Diagnose, Gruppenraster, Intersektionalität, Daten- und Monitoringregime, Trainings- und Awareness-Architektur, Standardsetzung und eine wachsende Förderinfrastruktur.

Präzise formuliert: universalistisch im normativen Anspruch, gruppenzentriert in Diagnose und Umsetzung.

You can never be woke enough!

Bemerkenswert ist die erste Reaktionslage aus dem NGO-Bereich. Wie die Deutsche Welle berichtet, kritisieren bereits mehrere Organisationen, die neue Strategie „verfehle den Punkt“ und bleibe hinter dem Notwendigen zurück. Exemplarisch formuliert es das European Network Against Racism (ENAR) als „vergebene Chance“: Zwar begrüßt ENAR, dass zentrale Begriffe und Instrumente erhalten bleiben, kritisiert aber fehlende Verbindlichkeit und blinde Flecken – etwa, dass Migration, Sicherheits- und Polizeipolitik als Schauplätze struktureller Diskriminierung nicht ernst genug adressiert würden. Auch die von der Kommission verwendete Definition von „strukturellem Rassismus“ wird dort als zu eng kritisiert, weil sie strukturelle Mechanismen tendenziell als bloße Akkumulation einzelner Vorfälle missverstehe.

Bindend ist die Strategie nicht als Gesetzestext, wohl aber wirksam genug, um über mehrere Pfade reale Praxis zu prägen. Die EU-Kommission beschreibt im Strategietext eine Governance-Architektur, die über gemeinsame Arbeitsdefinitionen, Datenerhebung, Monitoring, Trainings, Standards für Gleichstellungsstellen und über Förderkonditionalität Wirkung entfaltet, also über Bedingungen, an die die Vergabe von EU-Mitteln geknüpft wird. Das ist der Kern der Frage, ob hier „Rechtsgleichheit“ im engen Sinn oder ein dauerhaftes, gruppenbezogenes Steuerungsprogramm angelegt wird.

Für die praktische Wirkung heißt das: Die Strategie ist nicht nur ein Verwaltungsrahmen, sondern auch ein politischer Hebel. Sie setzt Begriffe, Prozesse und Zuständigkeiten, an die sich die nächste Stufe anschließen kann – und sie erzeugt zugleich Druck von außen, diese Architektur in Richtung stärkerer Standardisierung und, wo möglich, rechtlicher Verbindlichkeit weiter zu verdichten.

Zuerst erschienen ist dieser Beitrag auf unserem Partner-Portal NIUS.