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Ex-Ministerin Sophie Karmasin vor Gericht: Das sind die Vorwürfe
Heute startet am Wiener Landesgericht der Betrugsprozess gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin und einen mitangeklagten Abteilungsleiter im Sportministerium. Die Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt, die Urteile sollen am 9. Mai fallen.
Eines gleich vorweg: Im Rahmen der heute beginnenden mehrtägigen Verhandlung geht es noch nicht um die Rolle von Ex-Familienministerin Sophie Karmasins (56) in der sogenannten Umfrageaffäre, Stichwort frisierte Meinungsumfragen zur Beeinflussung des politischen Geschehens.
Gegenstand der aktuellen Verhandlung sind Bezugsfortzahlungen sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Karmasin soll nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erhalten haben, indem sie verschwieg, dass sie nach ihrer Amtszeit als Ministerin umgehend einer selbstständigen Tätigkeit nachging.
Es geht um eine Summe von 78.589,95 Euro, die Karmasin vom 19. Dezember 2017 bis zum 22. Mai 2018 rechtswidrig bezogen haben soll. Immerhin: Karmasin zahlte den Großteil des Betrags inzwischen zurück.
Karmasin wird sich wohl nicht schuldig bekennen
Dass ihr dies aber als tätige Reue angerechnet wird (was keine Strafe nach sich ziehen würde), wird von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verneint. Einerseits seien vorerst nur 62.000 Euro zurück überwiesen worden. „Die Schadensgutmachung war daher nicht vollständig“, so die WKStA. Andererseits sei “die Freiwilligkeit der Schadensgutmachung” zu verneinen. Karmasin habe erst auf Druck der Öffentlichkeit die Rückzahlungen getätigt, heißt es.
Der zweite Vorwurf gegen Karmasin, der ab heute verhandelt wird: Nachdem sie der Politik den Rücken gekehrt hat, soll sie in drei Fällen die Weichen dafür gestellt haben, dass Studien für das Sportministerium bei ihr – und nicht bei anderen Meinungsforschern – in Auftrag gegeben wurden.
Dabei soll sie sich mit zwei (scheinbaren) Konkurrentinnen vorab abgesprochen haben, um als Bestbieterin dazustehen. Daus diesem Grund wird ihr das Vergehen „wettbewerbsbeschränkender Absprachen“ zur Last gelegt. Dem Vernehmen nach wird sich die Ex-Ministerin, verteidigt von den Top-Anwälten Philipp Wolm und Norbert Wess, nicht schuldig bekennen.
Im schlimmsten Fall drohen ihr aber bis zu drei Jahre Haft. Drei Wochen ist Karmasin bereits in U-Haft gesessen.
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