Exklusiv Kanzler Stocker: „Keine Verantwortung für kriminelle Syrer“
„Wir werden die Stopptaste drücken“ – im exklusiven Interview mit exxpress-Herausgeberin Eva Schütz spricht Bundeskanzler Stocker Klartext: über illegale Migration, Familiennachzug und straffällige Syrer.
Stocker stellt klar, dass Österreich kein Auffangbecken ohne Regeln sein dürfe und betont eine scharfe Linie: Wir haben kein Interesse, dass Menschen hier bleiben, die kein Aufenthaltsrecht haben.
Er verdeutlicht, man werde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Belastung der Systeme zu stoppen – das gelte auch für den Familiennachzug.
Wie exxpress bereits berichtete, kamen 2024 7.762 Menschen über den Familiennachzug nach Österreich, davon 4.817 Frauen und 2.945 Männer. Davon wiederum sind 5.331 Personen minderjährig, 3.098 davon unterliegen der Schulpflicht.
Woher kommen diese Menschen? Der Großteil kommt aus Syrien, und zwar 89 Prozent. Weit dahinter rangieren die Afghanen mit vier Prozent und drei Prozent des Familiennachzugs kommt aus Somalia. Die restlichen vier Prozent kommen quer durch aus anderen Ländern. 2023 kamen 10.642 Personen über den Familiennachzug nach Österreich, auch hier war Syrien Spitzenreiter.
Ein abgeschobener Syrer
Zuletzt sorgte der Fall des abgeschobenen Syrers auch wegen der lautstarken Kritik von NGOs für Schlagzeilen, der exxpress berichtete. Trotz verwirktem Aufenthaltsrecht landet der Fall des Syrers nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und bringt damit auch Österreichs Politik in Bedrängnis. Das Land müsse erklären, warum der Mann nach seiner Abschiebung im Juli verschwunden ist. Die Stellungnahme an den EGMR müsse bis 8. September 2025 übermittelt werden.
Keine Pflicht, sich um kriminelle Syrer zu kümmern
Kanzler Stocker sieht keine Verantwortung bei Österreich und formuliert das gegenüber Herausgeberin Eva Schütz: Österreich habe keine Pflicht, sich um das Wohlergehen dieses Mannes zu kümmern.
„Ich bin dieser Aufforderung nicht nachgekommen und ich habe auch keine Verantwortung für jemanden, der in Österreich alle Chancen gehabt hat und sie dazu genutzt hat, dass er straffällig wird, eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren abgesessen hat und sein Aufenthaltsrecht verwirkt und verloren hat. Die Verantwortung, wo er ist und wie es ihm geht, liegt bei ihm. Und nicht bei mir.“
Zur Erinnerung der 32-jährige Syrer war 2018 wegen terroristischer Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Im vergangenen Jahr kam der Mann auf freien Fuß, wurde dann aber nochmals verurteilt und in Schubhaft gebracht. Der EGMR hatte die Abschiebung letztlich nicht gehemmt.
Kanzler weiter: “Ich sehe nichts in der Frage, wo er ist und wie es ihm geht.”
Menschenrechtskonvention im Kreuzfeuer
Der Fall zeigt deutlich, wie stark Entscheidungen des EGMR die österreichische Politik beeinflussen. Aus Straßburg kam zuletzt ein Zwischenerkenntnis, wonach Syrien als Abschiebeziel ausgeschlossen bleibt. Kanzler Stocker äußerte sich dazu kritisch: Auch wenn das Urteil noch nicht endgültig ist, warnt er vor den Folgen. Er betont, dass europäische Rechtsprechung zu Entscheidungen führen könne, die nicht mit der österreichischen Linie übereinstimmen – nämlich, dass straffällig gewordene Personen kein Aufenthaltsrecht haben sollen.
Der Kanzler fordert daher eine „authentische Interpretation“ der Konvention, damit wieder der Gesetzgeber – und nicht internationale Richter – über die Auslegung entscheidet.
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