Die Absage des Goldenen Doktordiploms für den Mathematiker und ÖVP-Wissenschaftssprecher Rudolf Taschner ist kein akademischer Alltagsvorgang, sondern ein Einzelfall. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage hervor.
Der ehemalige ÖVP-Generalsekretär und Nationalratsabgeordneter Nico Marchetti hatte den Fall Ende April aufgegriffen und in einer schriftlichen Anfrage (6034/J) an Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) 17 Fragen gestellt. Der Titel der Anfrage ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „Ideologische Zensur im Wissenschaftsbetrieb gefährdet das freie Mandat von Abgeordneten.”
Eine Sauerei Eklat Um Gestrichene Ehrung Fuer Professor An Uni Wien
Die Chronologie: Rektorat dafür, Senat dagegen
Auf Antrag der Fakultät für Mathematik stimmte das Rektorat der Uni Wien am 27. Jänner 2026 der Erneuerung von Taschners Doktorat zu – ein „Goldenes Doktordiplom” aus Anlass der 50. Wiederkehr der Promotion. Doch der Senat, das höchste Kollegialorgan der Universität, lehnte in seiner Sitzung am 23. April 2026 ab. Der Vorsitzende, Univ.-Prof. Mag. Dr. Stefan Krammer, teilte dem Dekan der Fakultät schriftlich mit, die Ablehnung erfolge „aufgrund seiner Äußerungen in Bezug auf Evidenz, Autonomie und Freiheit der Wissenschaft (insbesondere zum Klimawandel, zu Vergaberichtlinien des FWF, zu Gender und Postcolonial Studies)”.
Die entscheidende Frage: „Wurde je eine Erneuerung verweigert?"
Marchetti fragte nämlich nicht nur nach dem konkreten Fall Taschner. Er stellte den Universitäten des Landes auch drei allgemeine Fragen: An welchen Unis werden überhaupt Goldene Doktordiplome vergeben? Nach welchen Kriterien? Und – die entscheidende Frage 15 – in welchen Fällen haben Senate die Erneuerung bisher verweigert?
Das Ministerium leitete die Fragen an die Universitäten weiter. 14 Stellungnahmen langten ein. Warum nur 14 einklagten und was die anderen Unis darin hinderte zu Antworten geht aus der Beantwortung der Anfrage nicht hervor.

Reihenweise dasselbe Ergebnis: noch nie verweigert
Kein einziges der antwortenden Häuser berichtet von einem Fall, in dem eine solche Ehrung je verweigert wurde. Die Technische Universität Graz teilt mit, es sei „unserer sorgfältigen Recherche nach bisher zu keiner Verweigerung” gekommen. Die Medizinische Universität Wien erklärt, eine Erneuerung sei „noch nie verweigert” worden. Die Med Uni Graz: „keine Verleihungen der Goldenen Diplome verweigert”. Die Universität für Bodenkultur (BOKU): „Es gab bislang keinen Fall, in dem ein Goldenes Doktordiplom verweigert wurde.” Die Veterinärmedizinische Universität Wien kennt keinen Fall, „in dem einer Person, der diese Ehre zustünde, diese verwehrt geblieben wäre”. Auch die Universität Innsbruck, die Med Uni Innsbruck, die Montanuniversität Leoben und die TU Wien melden: keine Verweigerung.
Ein Haus schert aus: Die TU Wien beantwortet die Frage nach früheren Verweigerungen als Einzige gar nicht. Statt „ja” oder „nein” schreibt sie nur, der Senat sei „bei diesem Prozess nicht involviert”. Ob an der TU Wien je eine Erneuerung verweigert wurde, bleibt damit offen – ausgerechnet bei jener Universität, auf deren Senatsstellungnahme sich die Uni Wien in ihrer eigenen Begründung berufen wird (dazu später mehr).
Drei Häuser taugen ohnehin nicht als Vergleich, weil dort nie ein entsprechender Fall zur Entscheidung stand: Die Universität Salzburg „vergibt keine Goldenen Doktordiplome (oder Vergleichbares)” und veranstaltet lediglich Jahrgangsfeiern. Die Universität für Weiterbildung Krems lässt PhD-Studierende erst seit 2016 zu; mangels 50-Jahr-Jubilaren wurde dort „bisher noch keine” solche Ehrung vergeben. Und an der Johannes Kepler Universität Linz wurde eine solche Erneuerung überhaupt noch nie beantragt – entsprechend konnte sie dort auch nie verweigert werden.
Damit bleibt unter allen antwortenden Universitäten ein einziger dokumentierter Fall einer verweigerten Ehrung: jener von Rudolf Taschner an der Universität Wien.

Und noch etwas fällt auf: Anderswo entscheidet der Senat gar nicht mit
Beim genauen Blick in die Stellungnahmen zeigt sich ein zweiter Punkt. An mehreren Universitäten ist der Senat – also jenes Gremium, das Taschner die Ehrung verwehrte – überhaupt nicht in die Vergabe eingebunden. Die Universität Innsbruck erklärt, die Erneuerung erfolge „ohne Einbeziehung des Senats durch die/den Rektor:in”. Die TU Wien schreibt: „Der Senat ist bei diesem Prozess nicht involviert.” An der Med Uni Wien und der Montanuni Leoben läuft die Vergabe über Rektorat bzw. Alumni-Club, die Med Uni Innsbruck erklärt, ihr Senat sei „nicht mit den Goldenen Doktorjubiläen befasst”. Wo der Senat eingebunden ist – etwa an der BOKU über eine Anhörung oder an der Vetmed –, kam es dennoch nie zu einer Verweigerung.
An der Uni Wien hingegen verlangt die Satzung (§ 12 Abs 3 der Richtlinien für akademische Ehrungen) ausdrücklich die Zustimmung des Senats – und genau dieser Senat blockierte, obwohl Fakultät und Rektorat rund um Rektor Sebastian Schütze dafür waren. Die Uni Wien ist damit das einzige Haus, an dem ein Senat ein solches Veto überhaupt einlegte.
Damit ist die zuvor erwähnte TU Wien noch nicht aus der Geschichte. Denn die Uni Wien stützt ihre Ablehnung ausdrücklich auf ein anderes Gremium: Ihre Argumente entsprächen „im Wesentlichen jenen der Stellungnahme des Senats der TU Wien” vom Oktober 2025, heißt es in der Beantwortung. Diese Stellungnahme gibt es tatsächlich – der TU-Wien-Senat beschloss sie am 20. Oktober 2025. Sie war allerdings keine Entscheidung über eine Ehrung, sondern eine Distanzierung von Taschners Nationalratsrede: Der Senat sah die österreichische Forschungsförderung durch dessen Aussagen „in nicht gerechtfertigter Form angegriffen” und stellte klar, Taschners Kritik dürfe „in keiner Form als Aussagen der Institution TU Wien verstanden werden”. Hintergrund ist, dass Taschner jahrzehntelang außerordentlicher Professor an der TU Wien war und in Medien wiederholt als „TU-Professor” firmierte.
Bemerkenswert bleibt: Genau jene TU Wien, deren Distanzierung die Uni Wien als Rückendeckung heranzieht, ließ im Parlament die simple Frage offen, ob sie selbst je eine Ehrung verweigert hat.

Verdienste „außer Frage" – abgelehnt wegen Meinungen
Besonders brisant bleibt die Begründung. Der Senat der Uni Wien bescheinigt Taschner ausdrücklich, seine „besonderen wissenschaftlichen Verdienste im Bereich der Mathematik und seine wichtige Rolle als Wissenschaftsvermittler” stünden „außer Frage”. Abgelehnt wurde die Ehrung dennoch – wegen Taschners Äußerungen zum Umgang mit Evidenz, zu den Vergaberichtlinien des Wissenschaftsfonds FWF sowie zu Klimawandel, Gender und Postcolonial Studies. Die Uni verweist dabei darauf, ihre Argumente entsprächen „im Wesentlichen jenen der Stellungnahme des Senats der TU Wien” vom Oktober 2025 – hier fuhren also zwei Senate eine gemeinsame Linie.
In seiner Begründung stützt sich Marchetti außerdem auf ein verfassungsrechtliches Argument. Denn die beanstandeten Aussagen hat Taschner als Nationalratsabgeordneter getätigt, etwa in einer Rede im Juni 2025, in der er die mit knapp 400.000 Euro geförderte Studie „Nicht aufwachen! Zukunftsträchtige Träume in den Künsten” als Beispiel für fragwürdigen Umgang mit Steuergeld nannte. Nach Artikel 57 Abs. 1 der Bundesverfassung dürfen Abgeordnete für Äußerungen in Ausübung ihres Mandats aber „ausschließlich vom Nationalrat verantwortlich gemacht werden” – berufliche Immunität. Wer einen Mandatar genau dafür sanktioniere, so Marchetti, greife in dieses geschützte Prinzip ein. Eine Universität müsse „Ort des offenen Diskurses sein und nicht der politischen Gesinnungsprüfung”.

Ministerin bleibt einsilbig
Wissenschaftsministerin Holzleitner (SPÖ) selbst hielt sich mit inhaltlichen Aussagen zurück. Der Fall falle in die „Autonomie der Universität” und sei „kein Gegenstand der Vollziehung” ihres Ressorts, heißt es in der Beantwortung. Marchettis verfassungsrechtlichen Vorwurf wies sie dennoch zurück: Die Nichtvornahme einer akademischen Ehrung berühre „weder das freie Mandat von Abgeordneten zum Nationalrat noch das Recht auf freie Meinungsäußerung”. Auf die Frage, ob sie durch die Entscheidung die freie Meinungsäußerung gefährdet sehe, antwortete die Ministerin knapp: „Nein.” Zwar seien Taschners Verdienste „auch von seinen Kritiker:innen sehr geschätzt und unbestritten” – Entscheidungen Dritter zu rechtfertigen liege ihr aber „fern”.
Auch einen Widerspruch zur regierungseigenen Hochschulstrategie 2040 – die Hochschulen ausdrücklich als „Orte des Dialogs und der kritischen Auseinandersetzung” stärken will und auf die sich Marchetti in seiner Anfrage berief – sieht die Ministerin nicht. Die Festlegung der Ehrungs-Richtlinien falle in den „ureigensten Zuständigkeitsbereich der Universitäten” und sei Ausdruck ihrer verfassungsrechtlich garantierten Autonomie.
Immerhin räumt die Uni Wien selbst inzwischen ein, dass „die internen Abstimmungsprozesse in diesem konkreten Fall nicht optimal verlaufen sind”. Man werde die Abläufe bei akademischen Ehrungen „evaluieren und gegebenenfalls adaptieren”. Taschner soll im Herbst im Rahmen des Mathematischen Kolloquiums einen Vortrag an der Uni halten.

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