Die Regierung will Mütter zu mehr Arbeit bewegen – und kalkuliert dafür finanzielle Verluste für Familien ein. Das steht erstaunlich offen in der Folgenabschätzung zum Budgetbegleitgesetz 2027/2028. Familienfreundliche Politik ist das nicht.

Doch näher besehen hat sich die Regierung verrechnet: Die Reform trifft Österreichs häufigstes Familienmodell und übersieht einen entscheidenden Gegeneffekt. Rein steuerlich kann Nichterwerbstätigkeit für Mütter dadurch günstiger sein als Teilzeit.

Mit dem vierten Geburtstag greift der Staat zu

Der Nationalrat hat das Gesetz am 8. Juli mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen. Darin steckt eine weitreichende Änderung beim Familienbonus Plus. Sie soll am 1. Jänner 2027 in Kraft treten.

Der Familienbonus senkt die Einkommensteuer für ein minderjähriges Kind um bis zu 2000 Euro im Jahr. Bisher konnten Eltern weitgehend frei wählen: Entweder beide beanspruchen jeweils die Hälfte – oder ein Elternteil erhält den gesamten Bonus und der andere nichts.

Davon profitierten besonders Familien mit ungleichen Einkommen. Arbeitete die Mutter etwa wegen der Kinder nur Teilzeit, zahlte sie häufig zu wenig Einkommensteuer, um den Bonus vollständig nutzen zu können. Dann konnte der besser verdienende Vater den gesamten Betrag geltend machen.

Damit soll Schluss sein, sobald kein Kind unter vier Jahren mehr im gemeinsamen Haushalt lebt. Dann bleiben nur noch die Aufteilungen 75 zu 25 Prozent oder 50 zu 50 Prozent. Kann der geringer verdienende Elternteil seinen Anteil mangels ausreichender Steuerlast nun nicht ausschöpfen, schrumpft die Entlastung – bei mehreren Kindern sogar erheblich.

Die Reform dient daher nicht nur der Gleichstellung, sondern auch der Budgetsanierung: Laut Folgenabschätzung soll sie die Budgetbelastung 2027 um 50 Millionen Euro senken, ab 2028 um jährlich 130 Millionen Euro.

Bis zu 2000 Euro Steuerentlastung futsch?

Was die Änderung konkret bedeutet, zeigt eine Berechnung der Unternehmerin und vierfachen Mutter Jael Loutati.

In ihrem Beispiel verdient der Vater 39.200 Euro brutto im Jahr und zahlt vor dem Familienbonus 3032 Euro Lohnsteuer. Die Mutter arbeitet Teilzeit, verdient 19.600 Euro brutto und zahlt laut ihrer Berechnung nur 107 Euro Lohnsteuer.

Bisher konnte der Vater den gesamten Familienbonus von rund 2000 Euro nutzen. Künftig darf er nur noch 1500 Euro beanspruchen. Die übrigen 500 Euro werden der Mutter zugeordnet. Sie kann davon aber nur 107 Euro nutzen, weil ihre gesamte Lohnsteuer nicht höher ist. Die restlichen 393 Euro verfallen.

Aus 2000 Euro werden somit nur noch 1607 Euro Entlastung. Bei drei Kindern gehen nach Loutatis Rechnung rund 1400 Euro verloren, bei vier Kindern in ihrem Beispiel bis zu 2000 Euro.

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Häufigstes Familienmodell im Visier

Dabei handelt es sich nicht um eine kleine Randgruppe. Die Regierung greift ausgerechnet in Österreichs häufigstes Erwerbsmodell von Eltern ein.

Bei 48,6 Prozent der Paare mit Kindern unter 15 arbeitet der Vater Vollzeit und die Mutter Teilzeit. Bei weiteren 16 Prozent ist ausschließlich der Mann erwerbstätig. Nur bei 13,4 Prozent arbeiten beide Eltern Vollzeit.

Von den erwerbstätigen Müttern zwischen 25 und 49 Jahren mit Kindern unter 15 arbeiten sogar 76,1 Prozent Teilzeit. Vor 20 Jahren waren es noch 60 Prozent. Bei den Vätern stieg die Teilzeitquote im selben Zeitraum lediglich von 2,7 auf 7,4 Prozent.

Teilzeit ist für Mütter mit betreuungspflichtigen Kindern damit nicht die Ausnahme, sondern die dominierende Form der Erwerbsarbeit. Genau dieses Modell setzt die Regierung nun steuerlich unter Druck.

Fast 91 Prozent nutzen den Vollbezug

Auch die Zahlen des Finanzministeriums zeigen: Die vollständige Zuordnung des Familienbonus an einen Elternteil ist kein Sonderfall.

2024 beantragten insgesamt 939.505 Personen den Familienbonus Plus. Davon machten ihn 853.897 Personen vollständig geltend – knapp 91 Prozent aller Antragsteller. Unter den Vollbeziehern waren 592.606 Männer und 261.253 Frauen.

Die Statistik belegt eindeutig: Der Vollbezug bei einer Person ist das mit Abstand häufigste Modell.

Auch Familien mit kleinen Kindern sind nur vorübergehend ausgenommen. Sobald das jüngste Kind vier Jahre alt wird, fällt grundsätzlich auch bei ihnen die Möglichkeit der vollständigen Zuordnung weg. Wie viele Familien langfristig betroffen sein werden, weist die Regierung nicht aus.

Sinkende Leistbarkeit einkalkuliert

Die Regierung verschweigt ihre Absicht nicht. Mit der verpflichtenden Aufteilung solle ein Anreiz geschaffen werden, Frauen „in Beschäftigung zu bringen bzw. diese auszuweiten“.

Rund 80 Prozent des Familienbonus würden von Vätern geltend gemacht, hält die Folgenabschätzung fest. Die Neuregelung treffe besonders Alleinverdienerhaushalte. Bei Männern komme es zu Einkommensrückgängen, während Frauen einen „wesentlichen Anreiz“ erhalten sollen, eine Beschäftigung aufzunehmen oder ihre Arbeitszeit auszuweiten.

Noch deutlicher wird das Dokument bei den sozialen Folgen: Ohne die „intendierte Ausweichreaktion“ – also Arbeitsaufnahme durch die Frau oder mehr Arbeitsstunden – komme es zu Einkommensverlusten. Ohne diese Reaktion „sinkt die Leistbarkeit“, heißt es weiter.

Die Folgenabschätzung kalkuliert finanzielle Verluste somit ausdrücklich für den Fall ein, dass Frauen nicht wie erhofft mehr arbeiten.

422 Seiten – kein Wort zum AVAB

Doch die Regierungsrechnung weist einen entscheidenden blinden Fleck auf.

Die Folgenabschätzung beschäftigt sich ausdrücklich mit Alleinverdienerhaushalten. Der Alleinverdienerabsetzbetrag, kurz AVAB, wird in dem mehr als 400 Seiten langen Dokument jedoch kein einziges Mal genannt. Auch seine Wechselwirkung mit der neuen Familienbonus-Regel wird nicht dargestellt.

Den AVAB bekommt ein Elternteil, wenn für mindestens ein Kind mehr als ein halbes Jahr Familienbeihilfe bezogen wird und der andere Elternteil 2026 höchstens 7411 Euro im Jahr verdient. Er beträgt 612 Euro bei einem Kind, 828 Euro bei zwei und 1101 Euro bei drei Kindern. Für jedes weitere Kind kommen 273 Euro dazu.

Damit wirkt eine zweite Steuerregel in die entgegengesetzte Richtung. Arbeitet die Mutter gar nicht oder nur sehr wenig, bleibt der AVAB erhalten. Überschreitet sie durch einen Berufseinstieg oder zusätzliche Arbeitsstunden die Einkommensgrenze von 7411 Euro im Jahr, fällt der Absetzbetrag vollständig weg. Gleichzeitig ist ihre Einkommensteuer oft immer noch zu niedrig, um den verpflichtenden Anteil am Familienbonus voll auszuschöpfen.

Mutter arbeitet – Familie zahlt mehr Steuer

Loutatis Rechnung macht das Paradox deutlich: Arbeitet die Mutter Teilzeit, beträgt die Steuerbelastung des Haushalts in ihrem Beispiel 1532 Euro. Arbeitet sie gar nicht, sind es nur 920 Euro.

Die Differenz von 612 Euro entspricht genau dem Alleinverdienerabsetzbetrag bei einem Kind. Natürlich verfügt die Familie durch das Teilzeitgehalt insgesamt über mehr Geld. Rein steuerlich wird Nichterwerbstätigkeit damit günstiger behandelt als eine niedrige Teilzeitbeschäftigung, obwohl die Regierung gerade diese ausweiten will.

Der AVAB begünstigte das Alleinverdienermodell bereits bisher. Brisant ist nun die Kombination: Die Regierung verschlechtert bewusst die steuerliche Lage von Familien, um Mütter zu mehr Erwerbsarbeit zu bewegen – weist den gegenläufigen Anreiz des AVAB in ihrer Folgenabschätzung aber nicht aus.

Mehr arbeiten – aber wie?

Ob der finanzielle Druck tatsächlich zu mehr Arbeitsstunden führt, ist auch aus einem anderen Grund zweifelhaft.

Die Teilzeitquote der Mütter mit betreuungspflichtigen Kindern ist innerhalb von 20 Jahren von 60 auf 76,1 Prozent gestiegen. Trotz höherer Erwerbsbeteiligung arbeiten immer mehr Mütter Teilzeit.

Die Reform setzt bei der Steuer an – nicht bei den praktischen Gründen für Teilzeit. Nur rund 60 Prozent der betreuten Kinder bis fünf Jahre besuchen österreichweit eine Einrichtung, deren Öffnungszeiten eine Vollzeitbeschäftigung der Eltern ermöglichen. In Oberösterreich, der Steiermark und Salzburg liegt dieser Wert noch deutlich darunter. Bei den allgemeinbildenden Pflichtschulen liegt die Betreuungsquote in ganztägigen Schulformen nur knapp über 30 Prozent.

Hinzu kommen Ferien, schulfreie Tage und Erkrankungen. Mit dem vierten Geburtstag endet zwar die steuerliche Ausnahme. Der Betreuungsbedarf eines Kindes endet damit nicht.

Loutati bezweifelt deshalb, dass ein steuerlicher Nachteil allein etwas ändert: „Eine Frau wird nicht mehr Stunden arbeiten, nur um mehr Absetzbetrag zu bekommen.“ Wie viele Frauen wegen der Reform tatsächlich mehr arbeiten sollen und um wie viele Stunden, beziffert die Regierung nicht.

350.000 Kinder – oder 350.000 Bezieher?

Selbst bei der Zahl der unmittelbar Betroffenen ist die Regierungsvorlage nicht eindeutig.

Im Fließtext heißt es ausdrücklich, laut interner Schätzung des Finanzministeriums seien rund 350.000 Kinder von der geänderten Aufteilung finanziell betroffen. Nur wenige Zeilen darunter bezeichnet eine Tabelle dieselben 350.000 jedoch als „Bezieherinnen und Bezieher des Familienbonus Plus“.

Das ist keine belanglose Formulierungsfrage. 350.000 Kinder und 350.000 Antragsteller sind zwei völlig unterschiedliche Größen – und beide sagen noch nicht, wie viele Familien betroffen sind.

Wie viele Haushalte ab 2027 tatsächlich Geld verlieren, lässt sich aus der Vorlage nicht eindeutig ablesen. Unklar bleibt auch, wie viele Familien später hinzukommen, sobald ihr jüngstes Kind vier Jahre alt wird.

Kritik aus den eigenen Reihen

Auch in der ÖVP stößt die Neuregelung auf Kritik. Nationalratsabgeordnete Kugler erklärte bereits offen: „Ich finde das nicht gut, denn es bedeutet weniger Flexibilität für Familien und es heißt, dass sich für manche das volle Ausschöpfen der Steuererleichterung nicht ausgehen wird. Ich finde das schade, denn diese sind meist jene Familien, die wir am meisten unterstützen sollten.“

Zugleich relativiert Kugler ihre Kritik: Betroffen sei nur ein Viertel des Familienbonus. Dieser Teil der Steuerentlastung habe vor vier Jahren noch gar nicht existiert. Insgesamt bleibe eine großzügige Leistung bestehen, wie es sie nur in wenigen Ländern gebe.

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