Begründet wurde das mit einem Gutachten des “Plagiatsjägers” Stefan Weber, der dem DÖW “mehrfaches wissenschaftliches Fehlverhalten” vorwirft. Das DÖW wies die Vorwürfe zurück.

Dieses sah Weber in erster Linie in dem vom DÖW erstellten Rechtsextremismus-Barometer, der darin zitiert wird. Die für die Umfrage vorgenommene Definition einer rechtsextremen Einstellung sei aufgrund reduzierter Kriterien viel zu breit, kritisierte er bei der von der FPÖ organisierten Pressekonferenz. Weber ortete darin eine “bewusste Manipulation” zur Erhöhung der Fallzahl und sprach von “fake science”.

Hafenecker ortet "statistischen Skandal"

Weber kritisierte außerdem, dass die Fokussierung im Rechtsextremismusbericht auf die steigende Zahl rechtsextremistischer Tathandlungen irreführend sei, weil es sich dabei lediglich um von der Polizei oder dem Staatsschutz als rechtsextrem klassifizierte Tathandlungen handle. Die ebenfalls im Bericht dargestellten Zahlen der Verurteilungen (im Jahr 2024 in 6 Prozent der Fälle) hätten dagegen trotz Verschärfung des Verbotsgesetzes abgenommen. Deshalb könne man eigentlich sagen, dass die Anzahl tatsächlicher rechtsextremistischer Straftaten insgesamt sogar abgenommen hätte.

Hafenecker sprach von einem “statistischen Skandal” und kritisierte auch die mediale Berichterstattung in dem Zusammenhang. Es werde ein Anstieg von rechtsextremen Straftaten suggeriert, obwohl die Daten in die andere Richtung gingen, so der FPÖ-Generalsekretär. Warum die traditionelle Anzeigenstatistik des Innenministeriums dagegen schon zu Aussagen über die Entwicklung der Kriminalität herangezogen werden kann, begründete Hafenecker mit der zeitlichen Verzögerung von Verurteilungen. Der Rechtsextremismusbericht könne diese aufgrund seiner verzögerten Erscheinung einmal pro Jahr aber sehr wohl berücksichtigen, meinte der FPÖ-Generalsekretär. Weber sei kein Mitglied der FPÖ, sondern als unabhängiger Gutachter erstmals von der Partei beauftragt worden, betonte er.

DÖW weist Vorwürfe als "absurd" zurück

Das DÖW wies die Vorwürfe als “absurd” zurück. Ziel der groben Unterstellungen sei offenbar mit allen Mitteln das Phänomen des Rechtsextremismus kleinzureden, hieß es in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Die Zahl der Tathandlungen sei sehr wohl ein Indikator für Extremismusphänomene, die Zahl der Verurteilungen im Bericht ebenfalls ausgewiesen. Justizielle Enderledigungen würden aber oft längere Zeit dauern, weshalb die Erledigungszahlen von 2024 nicht die Anfallszahlen von 2024 seien, sondern auf die (in diesem Fall niedrigeren) Tathandlungen früherer Jahre zurückgehen würden.

Zur Kritik an den Kriterien des Rechtsextremismus-Barometer meinte das DÖW, dass konkrete Kritik an Itemformulierungen und Operationalisierungen “natürlich zulässig und Gegenstand intensiver Debatten innerhalb der wissenschaftlichen Community, mit der wir ständig im fachlichen Austausch stehen” seien. Den Vorwurf Webers von “massenhaften Indizien” für “Manipulation” und “Fälschung” müsse man sich aber nicht gefallen lassen und lasse ihn derzeit juristisch prüfen.