Ein neuer Gesetzentwurf stellt klar: Sex in der Ehe ist freiwillig. „Die Lebensgemeinschaft begründet keinerlei Verpflichtung zu sexuellen Beziehungen“, heißt es unmissverständlich. Geschlechtsverkehr dürfe auch zwischen Ehepartnern nur mit beiderseitiger Zustimmung stattfinden. Für die Anwältin Delphine Zoughebi ist das überfällig: „Es gibt keine Ehepflicht, auch unter Eheleuten darf es Geschlechtsverkehr nur mit beiderseitiger Zustimmung geben.”

Entwurf dürfte im Sommer verabschiedet werden

Zoughebi hatte Anfang 2025 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen viel beachteten Erfolg erzielt. Eine Französin war bei ihrer Scheidung schuldig gesprochen worden, weil sie Sex mit ihrem Ehemann verweigert hatte. Das Menschenrechtsgericht verurteilte Frankreich dafür scharf und erklärte, eine angebliche „eheliche Pflicht“ widerspreche der sexuellen Freiheit und dem Recht auf den eigenen Körper. Jeder Sex ohne Zustimmung sei sexuelle Gewalt.

Bislang kennt das französische Recht vier Ehepflichten: Treue, Beistand, Unterstützung und Lebensgemeinschaft. Letztere wurde jedoch häufig als „Bettgemeinschaft“ missverstanden. Der neue Text soll diese Auslegung beenden. Der Entwurf dürfte eine Mehrheit finden und noch vor dem Sommer verabschiedet werden.