Geheimpläne in Brüssel: Wird die Ukraine schneller EU-Mitglied?
Präsident Wolodymyr Selenskyjs Aussage, dass die Ukraine 2027 EU-beitrittsreif wäre, sorgt in Brüssel für Aufregung. In den Verhandlungen über einen US-Friedensplan ist Kiew mit Forderungen nach Gebietsabtretungen konfrontiert, verlangt dafür aber starke Sicherheitsgarantien.
Da Russland einen NATO-Beitritt Kiews vehement ablehnt, wäre diese wohl ein EU-Beitritt. Laut Kurier und Politico arbeitet die EU-Kommission derzeit an mehreren Modellen, um dies zu ermöglichen.
Nach Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs erhielt Kiew 2022 den Status eines EU-Beitrittskandidaten. Am Ende des Jahres 2023 wurde der Start der Beitrittsverhandlungen genehmigt, die offiziellen Gespräche begannen 2024, werden derzeit aber von Ungarn blockiert, das die Öffnung wichtiger Verhandlungskapitel verhindert. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán, der engste Verbündete des russischen Präsidenten Wladimir Putin in der EU, bezeichnete die Ukraine jüngst gar als “Feind”.
EU-Mitgliedschaft light für die Ukraine?
Das Brüsseler Nachrichtenportal Politico berichtete nun unter Berufung auf Diplomaten aus der EU und der Ukraine, dass die Ukraine schneller beitrittsreif gemacht werden soll und Kiew informell bei der Aushandlung von “Clustern”, den rechtlichen Schritten auf dem Weg zur Mitgliedschaft, berate. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen habe zudem den EU-Staaten am Freitag mehrere Möglichkeiten präsentiert, darunter jene einer EU-Mitgliedschaft light, wonach nach einem Beitritt Rechte und Pflichten erst schrittweise gewährt werden würden.
Insgeheim hoffe man in Brüssel jedenfalls, dass Orbán die ungarische Parlamentswahl im April verliere. Sein Rivale Péter Magyar hatte im Vorjahr für den Fall seiner Wahl ein Referendum über einen EU-Beitritt Kiews angekündigt. Sollte Orbán dennoch an der Macht bleiben, hoffe man auf Druck durch US-Präsident Donald Trump, der sich seinen Friedensplan womöglich nicht von Orbán torpedieren lassen wolle. Sollte all dies scheitern, gäbe es noch die Möglichkeit das Verfahren nach Artikel 7 zum Schutz der Grundwerte der EU anzuwenden, eingeführt mit dem Vertrag von Amsterdam 1997. Als schwerste Sanktion sieht das Verfahren eine Aussetzung der Stimmrechte eines Mitgliedsstaates vor.
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