In der Lehrveranstaltung „Fachdidaktische Grundlagen 2“ erhielt eine Studentin der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland eine schlechtere Note, weil sie ihre Arbeiten nicht „geschlechtersensibel“ formuliert hatte. Die Informationen dazu stammen von der Volksanwaltschaft, die sich des Falls annahm und den Wissenschaftsminister um eine Stellungnahme bat.

Die Hochschule hatte sich auf einen Leitfaden der Fachstelle für Gender- und Diversitätskompetenz berufen, wonach ein positiver Abschluss ohne Gendern nicht möglich sei. Doch die Volksanwaltschaft kritisierte diese Praxis heftig. Sie stellte klar, dass ein Unterlassen des Genderns „ein allumfassendes Knock-out-Kriterium“ darstelle – und das sei rechtlich nicht gedeckt.

Gender-Zwang vom Tisch?

Volksanwalt Christoph Luisser betonte: „Die Volksanwaltschaft schloss sich auch nicht der Ansicht an, dass eine sprachliche Gleichstellung in jedem einzelnen Satz beachtet werden muss. Dies würde ja eine vollkommen veraltete Pädagogik des ‚Einbläuens‘ bedeuten, die auch durch ständige, eindringliche Wiederholung eine Gesinnungsänderung erreichen wollte.“

Das Wissenschaftsministerium räumte schließlich ein, dass die früheren Vorgaben der Fachstelle für Gender- und Diversitätskompetenz, wonach ab dem 5. Semester eine konsequente Negativbeurteilung drohte, nicht mehr unterstützt werden. Die PPH Burgenland hat den entsprechenden Hinweis bereits von ihrer Internetseite entfernt – ein Rückzieher, der zeigt: Der Gender-Zwang ist vorerst vom Tisch.