Der von der FPÖ geplante „ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ zu Corona-Maßnahmen und dem Tod des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek wird nun voraussichtlich vor dem Verfassungsgerichtshof landen. Die Koalitionsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS haben den Antrag der FPÖ im Geschäftsordnungsausschuss am Mittwoch zurückgewiesen. Die Freiheitlichen hatten gefordert, die Corona-Maßnahmen sowie den Tod Pilnaceks zu überprüfen. Der von der FPÖ gewünschte U-Ausschuss könnte jetzt ein Fall für den Verfassungsgerichtshof werden.

Die ÖVP stützt sich dabei auf Rechtsgutachten von Christoph Bezemek und Mathis Fister, die das Verlangen der FPÖ als rechtlich problematisch einstuften. Bezemek bemängelt, dass der Untersuchungsgegenstand zu vage und unbestimmt sei, während Fister das Ansuchen für unzulässig hält, da es keinen „bestimmten“ und „abgeschlossenen“ Vorgang betrifft. Auch Kai Jan Krainer (SPÖ) kritisierte die Vermengung der zwei unterschiedlichen Themen.

Hanger: „FPÖ: Nicht genügend, setzen“

ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger sagt in einer Presseaussendung: „Die Verfassungskonformität ist nicht gegeben, das bedeutet für die FPÖ: Nicht genügend, setzen”. Der Antrag der FPÖ vereine zwei „völlig verschiedene Untersuchungen“, weil man sich innerhalb der Freiheitlichen nicht auf ein Thema einigen konnte. „Streitigkeiten innerhalb des FPÖ-Klubs aufzulösen ist aber nicht Aufgabe parlamentarischer Untersuchungsausschüsse. Der Geschäftsordnungsausschuss hat das Verlangen daher folgerichtig für gänzlich unzulässig erklärt“, unterstreicht Hanger.

Obwohl die NEOS die Sachlage nicht so eindeutig wie ÖVP und SPÖ sahen und sich eine Klärung durch den Verfassungsgerichtshof vorstellen konnten, stimmten sie letztlich ebenfalls gegen den Antrag. Mit der Koalitionsmehrheit wurde der Antrag der FPÖ als „zur Gänze unzulässig“ zurückgewiesen. Die Grünen monierten einige Formalfehler im Antrag, betonten jedoch, dass das Recht auf Kontrolle oberste Priorität habe.