Die Postenaffäre rund um Ex-Klimaministerin Leonore Gewessler ist um ein Kapitel reicher. Es geht um eine umstrittene Besetzung im damaligen Klimaministerium: Eine Kabinettsmitarbeiterin bekam den Zuschlag, eine langjährige Führungskraft ging leer aus. Die Bundes-Gleichbehandlungskommission sprach im Februar von „sachfremden Motiven in hohem Maß”. Zuletzt bestätigte auch die Staatsanwaltschaft Wien, dass eine Anzeige geprüft wird.
Nun liegt eine offizielle Antwort des heute zuständigen Ressorts auf eine parlamentarische Anfrage von ÖVP-Abgeordneten vor. Ihr Titel: „grüner Postenschacher im Klimaministerium”. SPÖ-Minister und Gewessler-Nachfolger Peter Hanke nennt neue Eckdaten des Verfahrens – lässt aber den brisantesten Teil im Dunkeln.
12 Bewerbungen, 3 Hearings
Die umstrittene Stelle wurde am 15. Dezember 2021 ausgeschrieben. „Es sind damals 12 Bewerbungen eingelangt. Zum Hearing wurden 3 Bewerber:innen eingeladen”, heißt es in der Antwort. Die Bundes-Gleichbehandlungskommission sah in der späteren Auswahl eine Diskriminierung wegen Alters und Weltanschauung.
Wer den Filter von zwölf auf drei setzte und nach welchen Kriterien neun Bewerber bereits vor dem Hearing ausschieden, wird in der Antwort nicht erläutert.
Akt wurde der damaligen Ressortspitze vorgelegt
Erstmals dokumentiert ist auch, wann der Bestellvorgang die Spitze des damaligen Klimaministeriums erreichte. Der elektronische Akt zur Bestellung der dienstgeberseitigen Mitglieder der Begutachtungskommission wurde laut Hanke am 31. Mai 2022 „im dafür vorgesehenen Dienstweg“ seiner Amtsvorgängerin vorgelegt.
Politisch heikel ist die Konstellation: Die Vorgänge stammen aus der Amtszeit der grünen Klimaministerin Leonore Gewessler. Antworten muss nun der amtierende SPÖ-Minister Peter Hanke. Auf die Frage, wer die dienstgeberseitigen Mitglieder der Begutachtungskommission auswählte, verweist Hanke auf das Ausschreibungsgesetz: Der Auswahlprozess obliege „ausschließlich der Leiterin bzw. dem Leiter der zuständigen Zentralstelle”. Konkrete Namen nennt die Antwort nicht.
Brisantestes Dokument bleibt unter Verschluss
Beim heikelsten Punkt bleibt die Antwort aus: Die ÖVP wollte den genauen Wortlaut des „eigenen Gutachtens” der Gleichbehandlungsbeauftragten und der beiden Dienstnehmervertreter wissen – jenes internen Dokuments, das eine abweichende Bewertung des Auswahlverfahrens enthält.
Hanke gibt es nicht heraus. Begründung: § 14 AusG sehe Vertraulichkeit vor, zudem stehe ein „schutzwürdiges und grundrechtlich legitimiertes Interesse der Mitbewerber:innen an der Geheimhaltung” entgegen. Juristisch argumentiert das Ministerium also mit Vertraulichkeit und Datenschutz. Politisch bleibt der Eindruck: Ausgerechnet jener Teil des Akts, der die interne Bewertung des Auswahlverfahrens genauer erklären könnte, bleibt unter Verschluss.
Schwerer Befund – und doch keine Ansprüche
Auffällig ist die Antwort zum finanziellen Aspekt: Obwohl die Bundes-Gleichbehandlungskommission einen schweren Befund vorlegte, wurden laut Ministerium bisher keine Ansprüche wegen Verdienstentgangs oder erlittener persönlicher Beeinträchtigung geltend gemacht.
„Es wurden aufgrund des erwähnten Gutachtens der Bundes-Gleichbehandlungskommission bis dato keine Ansprüche … geltend gemacht”, schreibt Hanke. Warum dieser Schritt offenbar nicht gesetzt wurde, bleibt offen – und ist damit eine der zentralen unbeantworteten Fragen der gesamten Causa.
Justiz prüft Anzeige
Die neue Anfragebeantwortung fällt in eine Phase, in der auch die Justiz mit der Causa befasst ist. Wie der exxpress berichtete, hatte die Staatsanwaltschaft Wien zunächst bestätigt, dass eine Anzeige vorliege und geprüft werde. Später zog die Behörde diese Auskunft zurück und sprach von einem internen Missverständnis.
Im April bestätigte die Staatsanwaltschaft dann doch wieder: Es liegt eine Anzeige vor, die geprüft wird.
Also Doch Anzeige In Gewessler Causa Ploetzlich Bestaetigt
Viele Antworten – noch mehr Fragen
Damit laufen mehrere offene Linien zusammen: der schwere Befund der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die widersprüchliche Kommunikation der Staatsanwaltschaft und nun die knappe Ministeriumsantwort mit neuen Akten-Details.
Geklärt ist: 12 Bewerbungen, 3 Hearings, Aktenvorlage an die damalige Ressortspitze am 31. Mai 2022. Nicht geklärt ist: Wer die Vorauswahl prägte, warum die Kommissionsmitglieder so und nicht anders ausgewählt wurden, und weshalb das interne Gutachten unter Verschluss bleibt.
Gewessler selbst hat alle Postenschacher-Vorwürfe stets zurückgewiesen und erklärt, ihr seien zwei gleichwertige Kandidatinnen vorgeschlagen worden.

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