Am 24. Oktober findet die erste konstituierende Sitzung des Nationalrates nach der Nationalratswahl 2024 statt. Vor allem die Grünen sorgen für Spannung: Auf der einen Seite werden die Ministerinnen Alma Zadic und Leonore Gewessler auf den Bänken Platz nehmen, was allerdings mit den Ministerposten nicht kompatibel ist, da ein Politiker nicht gleichzeitig Exekutive und Legislative sein kann. Da sich die beiden grünen Politikerinnen zwischen dem Nationalratsmandat und dem Ministerposten entscheiden müssen, rechnen Politikinsider mit einer Angelobung zum Nationalrat und sofort danach mit der Zurücklegung des Postens. Somit wäre das Nationalratsmandat fixiert für die Zeit nach dem Ministeramt.

Ein anderes grüne Thema ist weitaus weniger einfach zu lösen. Wie exxpress bereits berichtete, starteten die Grünen gleich nach der Nationalratswahl eine Petition gegen einen blauen Nationalratspräsidenten. Das Präsidium besteht aus drei Personen, das Vorschlagsrecht für den ersten Präsidenten obliegt der stimmenstärksten Partei, also der FPÖ.

Grüne wählen Doris Bures

Einen Tag vor der Wahl betonen nun die Grünen, allen voran der neu gewählte Klubobmann Werner Kogler, noch einmal, dass sie den FPÖ-Kandidaten Walter Rosenkranz nicht unterstützen werden. Auch ÖVP, SPÖ und NEOS sollen es den Grünen gleichtun und nicht wie demokratisch üblich der stimmenstärksten Partei den Ersten Nationalratspräsidenten überlassen.

Laut Kogler wäre es “ein fatales Signal, wenn eine Person aus einer rechtsextremen Partei an der Spitze des österreichischen Nationalrates stünde.” Auch einen Plan B hat der Vizekanzler bereits zur Hand: Die Grünen werden der aktuellen 2. Präsidentin des Nationalrates, der SPÖ-Politikerin Doris Bures, ihre Stimme geben. “Es ist das zweithöchste Amt in unserer Republik und es wäre ein Gebot der Stunde, sich auf einen Nationalratspräsidenten zu einigen, der tragfähig, tragbar und europatauglich ist”, begründet Kogler die grüne Entscheidung.

Der Nationalratspräsident hat nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt im Staat inne; ist also mächtiger als der Bundeskanzler. Er leitet die Geschäfte des Nationalrats, vertritt diesen nach außen, ist als “Hausherr” für das Hausrecht im Parlamentsgebäude sowie für die Handhabung der Geschäftsordnung zuständig.

Auch für die Erstellung des Budgetvoranschlags für den Nationalrat und für die Einberufung von Sitzungen ist er verantwortlich. Zudem führt er den Vorsitz nicht nur in Sitzungen des Nationalrates, sondern auch in der Bundesversammlung (in Abwechslung mit dem Bundesratspräsidenten) und ist obendrein der Dienstgeber der Bediensteten der Parlamentsdirektion.