Grüne greifen nach dem Erbe: Dringlicher Antrag soll Regierung unter Druck setzen
Die Grünen drängen auf die Einführung einer Erbschaftssteuer. Nachdem eine entsprechende Petition fast 30.000 Unterstützungserklärungen erhalten hat, will man am Mittwoch im Nationalrat mit einem “Dringlichen Antrag” nachlegen, wie Klubobfrau Leonore Gewessler in einem Pressegespräch ankündigte.
Nach dem Modell der Grünen würde die Steuer ab Erbschaften in Höhe von 1 Mio. Euro schlagend. Für ein geerbtes Haus mit Hauptwohnsitz soll der Freibetrag 1,5 Mio. Euro betragen. Ausnahmen soll es auch bei Übernahmen bzw. Weiterführungen von Bauernhöfen oder kleinen Gewerbebetrieben geben.
Die Steuer soll bei Erbschaften von 1 bis 5 Mio. Euro 25 Prozent betragen, für die Anteile zwischen 5 und 10 Mio. würden 30 Prozent fällig, darüber 35 Prozent. Den Freibetrag für die erste Million soll man nur einmal im Leben geltend machen können.
Bei den Grünen verspricht man sich davon jährliche Einnahmen von mindestens 1,5 Mrd. Euro. Sie wollen damit die Einkommenssteuer für geringer Verdienende senken und auch Schulen oder Kindergärten finanzieren.
Druck auf Regierung
Dass man gerade jetzt mit dem Thema vorprescht, begründete Gewessler mit dem noch vor dem Sommer geplanten Doppel-Budget. Hier würden sich die Bürger jetzt schon sorgen, welche Sparmaßnahmen sie als nächste treffen könnten. Die Grünen böten mit der Erbschaftssteuer eine Alternative. Mit dem Antrag solle noch einmal Druck auf die Regierung gemacht werden.
IV gegen Substanzsteuern
Von der Industriellenvereinigung kam bereits nach Veröffentlichung der Petition der Grünen Ablehnung. Österreich brauche Entlastung statt neuer Substanzsteuern, hieß es in einer Aussendung. Diese träfen Eigentum, Familienbetriebe und Investitionen und schwächten damit den Wirtschaftsstandort in einer Phase konjunktureller Schwäche zusätzlich. Bereits heute trügen hohe Einkommen überproportional zum Steueraufkommen bei, so die IV-Argumentation: Laut Statistik Austria entfielen auf das oberste Prozent der Lohn- und Einkommensbezieher 24,2 Prozent des gesamten Lohn- und Einkommensteueraufkommens, obwohl dieses eine Prozent lediglich 9,3 Prozent der gesamten lohn- und einkommenssteuerpflichtigen Einkünfte erziele.
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