Grundrechte im Visier: WHO-Anpassung in Deutschland, FPÖ hält in Österreich dagegen
Bundeskabinett billigt Einschränkungen zentraler Grundrechte – in Österreich verhindert ein FPÖ-erzwungener Einspruch vorerst die Umsetzung.
Während die deutsche Bundesregierung die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO aktiv ins nationale Recht einführt, bleibt Österreich vorerst außen vor – dank eines formalen Einspruchs, den die FPÖ erkämpft hat. Doch der Widerstand in Wien steht auf wackligen Beinen.
Deutscher Kabinettsbeschluss: Grundrechte im Visier
Am 16. Juli 2025 hat das Bundeskabinett in Berlin einen Gesetzesentwurf beschlossen, um die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO in deutsches Recht zu übernehmen. Besonders brisant ist Artikel 2 des Entwurfs: Dort werden ausdrücklich zentrale Grundrechte genannt, die durch die IGV eingeschränkt werden können – darunter das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, das Brief- und Postgeheimnis sowie die Freizügigkeit.
Das Bundeskabinett hat am 16.Juli 2025 die Vorschriften der WHO für zukünftige Lockdowns, digitale Überwachung und mandatierte Impfungen als Gesetzentwurf beschlossen. Sie legitimiert damit explizit die "Einschränkung" von elementaren Grundrechten.
— TheRealTom™ - Trusted Flagger (@tomdabassman) August 12, 2025
Nach Zustimmung von Bundestag… pic.twitter.com/TduAgZ1lgp
Dieser Passus erfüllt zwar eine verfassungsrechtliche Pflicht, wonach jede mögliche Grundrechtseinschränkung im Gesetz ausdrücklich benannt werden muss. Dennoch bedeutet er, dass die Bundesregierung die Möglichkeit solcher Eingriffe bewusst in Kauf nimmt. Kritiker sehen darin einen klaren Verzicht auf Schutzgarantien gegenüber den Bürgern.
Neue WHO-Befugnisse bei „pandemischer Notlage“
Die überarbeiteten IGV führen erstmals den Begriff der „pandemischen Notlage“ ein. Künftig kann der WHO-Generaldirektor in einer solchen Situation zeitlich befristete Empfehlungen aussprechen – darunter Quarantänen, Einreisestopps oder die Pflicht zur Vorlage von Impfnachweisen.
Weiters verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, bei unklaren Gesundheitsereignissen sofort die WHO zu informieren, nationale IGV-Behörden einzurichten, Laborkapazitäten bereitzuhalten und „Desinformation“ zu bekämpfen – was Kritiker als Gefahr für die Meinungsfreiheit sehen.
Das Bundesgesundheitsministerium betont, die Änderungen sollen helfen, schneller und effizienter auf Gesundheitsgefahren zu reagieren, und die staatliche Souveränität bleibe unberührt. Kritiker wie die Journalistin Martina Binnig warnen dagegen vor einem faktischen Durchgriffsrecht der WHO – inklusive der Möglichkeit, Ausnahmezustände in Deutschland zu bestimmen.
Österreich: FPÖ erzwingt Fristwahrung
In Österreich ist die Situation anders: Am 17. Juli hat Österreichs Vertretung bei den Vereinten Nationen in Genf offiziell Widerspruch gegen die geplanten WHO-Änderungen eingelegt. Damit wird sichergestellt, dass Österreich vorerst nicht an die neuen Regeln gebunden ist. Dieser Schritt ist vor allem eine Fristwahrung, um die eigenen Rechte zu sichern – er bedeutet noch nicht, dass die Regierung die WHO-Änderungen grundsätzlich ablehnt.
Der Dringlicher Antrag der FPÖ wurde zwar abgelehnt, aber “Um völkerrechts- und verfassungskonform zu handeln, wurde am 17.7. durch die Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in Genf ein rechtswahrender Einspruch in Bezug auf die gezielten Änderungen eingebracht.”- hieß es in einer OTS vom 18.7.2025 des Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Kickls Offener Brief an die WHO
Am 2. August 2025 wandte sich FPÖ-Chef Herbert Kickl in einem offenen Brief an WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus. Darin lehnt er die Änderungen der IGV entschieden ab und verweist darauf, dass auch Länder wie die USA, Israel, Italien und die Slowakei diese zurückgewiesen oder kritisiert haben. Kickl warnt vor einer massiven Machtverschiebung hin zu einer nicht demokratisch legitimierten Organisation, möglichen Einschränkungen der Grundrechte, einer zentralisierten „Risikokommunikation“ mit Gefahr der Zensur sowie vor globalen Gesundheitsausweisen und Überwachungsstrukturen.
Er bekräftigt, dass die FPÖ im Parlament sowohl gegen die IGV-Änderungen als auch gegen den geplanten Pandemievertrag stimmen wird.
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