Im Falter-Radio spricht Finanzminister Markus Marterbauer über das marode Budget. Falter-Politikchefin Eva Konzett stellt dabei eine Frage, die weniger fragt, als festlegt: Ob es ihm als Ökonom nicht wehtue, den „Patienten“ zu sehen – das nicht sanierte Budget – und zu wissen, was helfen würde, die „richtige Therapie“ aber nicht anwenden zu können, weil sich die Koalitionspartner ÖVP und NEOS dagegen wehren.

Das Bild ist eindeutig: Das Budget ist krank. Der Finanzminister ist der Arzt. Wer die Therapie verweigert, handelt fahrlässig. Wer widerspricht, wirkt wie ein Kurpfuscher. Wer zustimmt, bekommt den Experten-Heiligenschein. Die „Therapie“ ist – natürlich – die Erbschaftssteuer.

Marterbauer nimmt diese Vorlage bereitwillig auf: „Es gibt praktisch keine Ökonomen, die gegen eine Erbschaftsteuer wären. … Das ist natürlich die grundvernünftigste Steuer, die es gibt. Wir können sie im Moment nicht umsetzen. Ich bin aber optimistisch, dass es mittelfristig dazu kommen wird.“

Ein Satz, der nach nüchterner Wissenschaft klingt – bei näherem Hinsehen aber politische Botschaft als Forschung ausgibt. Der behauptete Ökonomen-Konsens ist dabei nur der Türöffner: Er entpuppt sich als Marterbauers eigene Erzählung. Der Finanzminister entlarvt sich als linker Ideologe.

Ein sozialdemokratischer Kronzeuge widerspricht

Besonders pikant: Der Widerspruch kommt auch aus der eigenen sozialdemokratischen Tradition. Der frühere SPÖ-Finanzminister Hannes Androsch, im Dezember 2024 verstorben, lehnte eine Erbschaftssteuer ausdrücklich ab – aus nüchternen fiskalischen Gründen.

SPÖ-Grande und Ex-Finanzminister Hannes Androsch war Gegner einer Erbschaftssteuer.APA/GEORG HOCHMUTH

Sein Befund: Eine Erbschaftssteuer ist entweder so niedrig, dass sie wertlos ist, oder so hoch, dass sie kaum eintreibbar wird, weil große Teile des Vermögens nicht liquide sind. Überhaupt gilt: Wer Substanz besteuert, besteuert nicht die Ernte, sondern den Acker – und schwächt damit die Grundlage künftiger Wertschöpfung.

Androsch sprach auch offen aus, was heute gern verdrängt wird: Wer wirklich Geld hereinholen will, kann nicht nur eine kleine Gruppe – „die Reichen“ – besteuern. Eine selektive Besteuerung bringe zu wenig Ertrag; letztlich müsse man auch den Mittelstand belasten. Er plädierte deshalb für eine Besteuerung von Einkommen statt Substanz, um Wachstum nicht zu behindern – eine Position, die er mit vielen Ökonomen weltweit teilte.

Es gibt bereits die Grunderwerbssteuer, der Staat verdient bei der Hausübergabe.GETTYIMAGES/Andreas Steidlinger

Hinzu kommt: Bei Immobilien gibt es in Österreich schon heute eine Erbfall-Belastung – denn Grunderwerbsteuer fällt nicht nur beim Kauf an, sondern auch beim Eigentumsübergang durch Erbschaft. Der Staat kassiert also bereits beim Übergang von Haus, Wohnung oder Grund – oft genau dort, wo kein Bargeld vorhanden ist.

Erbschaftssteuer und Budget: viel Aufwand, wenig Ertrag

Auch die Wiener Denkfabrik Agenda Austria weist seit Jahren darauf hin: Erbschaftssteuern liefern in der Praxis kaum relevante Budgetbeiträge. Selbst optimistische Modelle bewegen sich im Bereich einiger hundert Millionen Euro – gemessen am Bundesbudget ein marginaler Effekt.

Aufwändig, aber kaum relevant: Franz Schellhorn, Leiter der Agenda Austria, hält von einer Einführung des Erbschaftssteuer nichts, von Sparmaßnahmen bei den Staatsausgaben aber sehr viel.GrECo/Ingo Folie

International liegt das Aufkommen meist bei 0,2 bis 0,5 Prozent der gesamten Staatseinnahmen – bei gleichzeitig hohen Kosten für Bewertung, Verwaltung und Rechtsstreitigkeiten. Kurz gesagt: viel Aufwand, wenig Ertrag.

Der US-Nobelpreisträger Milton Friedman formulierte es nüchtern: „Die Erbschaftssteuer bringt nur geringe direkte Einnahmen – während die Kosten der Einhebung und der Befolgung hoch sind.“

Erbschaftssteuer und Bürokratie: ein System für Anwälte

Sobald Politik „Gerechtigkeit“ verspricht, wird das System komplex: Freibeträge, Ausnahmen, Sonderregeln für Betriebe, Immobilien, Stiftungen. Das Ergebnis ist kein faires System, sondern ein juristischer Irrgarten.

Der wissenschaftliche Beirat der Berliner Stiftung Marktwirtschaft (Kronberger Kreis) warnt seit Jahren: Hohe Steuersätze in Kombination mit Ausnahmen führen zwangsläufig zu Gestaltung, Umgehung und Rechtsstreitigkeiten.

Auch das wird von Friedman zugespitzt kommentiert: „Die Erbschaftssteuer verschwendet menschliches Talent – nicht in produktiver Arbeit, sondern in der Erfindung von Konstruktionen, um ihr zu entkommen.“ Oder einfacher gesagt: Wer Geld hat, zahlt Berater. Wer keines hat, zahlt die Steuer.

Erbschaftssteuer und Mittelstand: wer wirklich zahlt

In der Praxis trifft die Erbschaftssteuer nicht abstrakten „Reichtum“, sondern vor allem Betriebe: Maschinen, Immobilien, Beteiligungen – Vermögen, das arbeitet, aber nicht flüssig ist.

Die deutsche Stiftung Familienunternehmen warnt vor Investitionsstopps, Stellenabbau oder dem Verkauf von Betrieben. Der Kronberger Kreis spricht von einer Besteuerung ohne Liquiditätszufluss.

Auch das wirtschaftspolitische Reformbündnis Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) warnt vor Arbeitsplatzverlusten: Bei Firmenübergaben trifft die Steuer oft genau dort, wo kein Bargeld vorhanden ist – im gebundenen Betriebsvermögen.

Der Präsident des deutschen ifo-Instituts, Clemens Fuest, formuliert die Gefahr präzise: Wer Sonderregeln für Betriebsvermögen streicht, ohne die Erbschaftssteuer insgesamt deutlich zu senken, zwingt Erben im Zweifel zu Schulden, Teilverkäufen oder zum Verkauf des Unternehmens – mit potenziell existenzbedrohenden Folgen.

Das ist kein ideologisches Getöse. Das ist ökonomischer Mainstream.

Die einflussreiche Kritik von Daniel J. Mitchell

Einer der profiliertesten Kritiker der Erbschaftssteuer ist Daniel J. Mitchell – US-Ökonom, Steuerexperte und langjähriger Analyst am Cato Institute sowie am Center for Freedom and Prosperity. Seine Argumente sind in liberalen und konservativen Kreisen besonders einflussreich, wirken aber weit darüber hinaus.

US-Ökonom Daniel J. Mitchell ist einer der schärften Kritiker der Erbschaftssteuer.Wiki Commons/Elekes Andor

Tod als Steuertatbestand – eine problematische Grenze

Mitchells Ausgangspunkt ist fundamental: „Sterben darf kein steuerpflichtiges Ereignis sein.“ Die Erbschaftssteuer knüpft nicht an Leistung, Konsum oder Einkommen an, sondern ausschließlich an den Tod eines Menschen. Der Staat macht damit den Todeszeitpunkt selbst fiskalisch relevant – eine Grenze, die Mitchell in einem liberalen Rechtsstaat für überschritten hält.

Gerade in Wien ist dieser Punkt sehr konkret: Der Tod eines Angehörigen bringt bereits hohe Kosten mit sich – von Begräbnis über Verlassenschaftsverfahren bis zu Gebühren und Abgaben. Die Erbschaftssteuer würde diesen ohnehin belastenden Moment zusätzlich fiskalisieren. Mitchells Einwand ist daher nicht nur ökonomisch: Der Staat soll nicht am Tod verdienen.

Immer wieder dasselbe Geld: die Mehrfachbesteuerung

Ein zentrales Argument in Mitchells Kritik ist die kumulative Belastung. Erbschaften bestehen fast immer aus Geld, das bereits mehrfach besteuert wurde: als Einkommen, als Unternehmensgewinn, als Kapitalertrag. Schon Friedman sprach von einer zweiten oder dritten Besteuerung desselben Vermögens. Der US-Ökonom Michael Strain bezeichnet die Erbschaftssteuer als klassischen Fall der Doppelbesteuerung von Ersparnissen.

Oder, wie Mitchell es pointiert formuliert: Wer konsumiert, wird nicht bestraft. Wer spart und etwas hinterlässt, schon.

Der Apfelbaum: warum Wachstum geschwächt wird

Mitchells bekanntestes Bild ähnelt Androschs Argument von Ernte und Acker: „Einkommenssteuer ist wie Äpfel pflücken. Erbschaftssteuer ist, den Stamm des Apfelbaums zu fällen.“

Einkommen sind die Früchte. Kapital ist der Baum. Wer den Kapitalstock angreift, schwächt nicht nur Vermögen, sondern auch künftige Investitionen, Löhne und Steuereinnahmen. Für Mitchell ist die Erbschaftssteuer daher keine Umverteilungssteuer, sondern eine Wachstumsbremse.

Verhaltensverzerrung bis ins Existenzielle

Ein besonders unbequemer Teil von Mitchells Argumentation betrifft die Verhaltenswirkungen. Empirische Studien – etwa aus Australien nach der Abschaffung der Erbschaftssteuer 1979 – zeigen statistisch signifikante Verschiebungen von Todesfällen. Menschen lebten messbar länger, um ihre Familien vor der Steuer zu schützen.

Mitchell folgert daraus: Keine andere Steuer beeinflusst Entscheidungen am Lebensende in vergleichbarer Weise. Wenn steuerliche Stichtage medizinische oder familiäre Entscheidungen berühren und mit enormen Unterschieden in der Besteuerung einhergehen, ist für ihn eine rote Linie überschritten.

Eng damit verbunden ist die Willkür der Steuer: Der Todeszeitpunkt kann über Millionenbeträge entscheiden. Tage oder Wochen machen enorme Unterschiede. Die Steuer sanktioniert Timing, nicht Verhalten.

Am Ende zahlen nicht primär die Superreichen

Mitchell widerspricht auch dem gängigen Narrativ, wonach die Erbschaftssteuer vor allem die Superreichen trifft. Diese verfügen über Trusts, Stiftungen und ausgefeilte Nachlassplanung. Zur Kasse gebeten werden vielmehr jene, die das nicht können: Familienunternehmer, Bauern, Immobilienbesitzer.

Mitchell nennt die Erbschaftssteuer deshalb eine faktisch freiwillige Steuer: Wer genug Geld für Berater hat, zahlt sie nicht. Besteuert wird fehlender Zugang zu Planung.

Profiteure der Komplexität

Schließlich verweist Mitchell auf die Nachlass-Industrie: Anwälte, Steuerberater, Versicherungen. Die Komplexität der Erbschaftssteuer schafft ein eigenes Geschäftsmodell – und genau diese Gruppen verteidigen sie besonders vehement.

Der behauptete Ökonomen-Konsens ist damit kein Befund, sondern ein politisch gesetztes Narrativ. Anders, als es im Falter mitschwingt: Mit der Erbschaftssteuer wird das Budget nicht saniert – dafür sind Ertrag und Wirkung zu klein, die Nebenwirkungen aber groß. Vernunft klingt anders.