Die bundesweit geltenden Rahmenvorgaben definieren keine Mindest-, sondern Höchstbeträge. Diese werden zum Jahreswechsel angepasst. Für alleinlebende Personen und Alleinerziehende liegt der maximale Anspruch für 2026 bei 1.229,89 Euro monatlich, ein moderater Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Paare können künftig bis zu 1.721,85 Euro beziehen.

Wer als volljährige Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält weiterhin reduzierte Anteile. Für die erste leistungsberechtigte erwachsene Person sind 70 % des Höchstsatzes vorgesehen, ab der dritten volljährigen Person sinkt der Anteil deutlich. Ergänzend kann zur Abdeckung von Wohnkosten eine zusätzliche Pauschale von bis zu 30 % gewährt werden. Darüber hinaus bestehen Sonderleistungen für spezifische Lebenslagen.

Kinderleistungen: Mehr Spielraum für die Länder

Bei Leistungen für Minderjährige bleibt die Gestaltung weiterhin Sache der Bundesländer. Hintergrund ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, der die frühere degressive Staffelung nach Kinderzahl aufgehoben hatte. Damit können die Länder eigene Modelle umsetzen – von höheren Zuschlägen bis zu restriktiveren Ansätzen.

Härtere Gangart: Sanktionen werden ausgeweitet

Besonders deutlich werden die Verschärfungen im beginnenden Jahr, in Niederösterreich ausfallen. Vor Ort werden falsche Angaben oder das Verschweigen von Einkommen künftig streng geahndet. Geldstrafen beginnen bei 200 Euro und können bis zu 5.000 Euro reichen. Wer diese nicht begleichen kann, muss mit Ersatzfreiheitsstrafen rechnen.

Auch bei Pflichtverletzungen verschärft sich der Ton. Die Ablehnung zumutbarer Arbeit kann ab 2026 zu einer mindestens dreimonatigen Halbierung der Leistungen führen. Wiederholte Verstöße verlängern die Kürzungen schrittweise, im Extremfall droht der vollständige Verlust des Anspruchs.

Auch die Steiermark zieht die Zügel an. Ab März gelten strengere Zugangsvoraussetzungen, verbindliche Bemühungspflichten und höhere Strafrahmen. Leistungsbezieher sollen verstärkt Sprachkurse absolvieren und Qualifikationen erwerben, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Gleichzeitig wird der Höchstsatz abgesenkt, und auch Kinderleistungen werden reduziert.

Auch Deutschland treibt Einschnitte voran

Ähnliche Entwicklungen sind auch in Deutschland zu beobachten. Dort soll das bisherige Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden. Vorgesehen sind deutlich strengere Regeln, bis hin zur vollständigen Einstellung von Leistungen bei mangelnder Mitwirkung oder Nichterreichbarkeit.