Es soll der große Wurf gegen die überfüllten Gefängnisse werden: Morgen, Mittwoch, bringt die Bundesregierung im Ministerrat eine Strafvollzugsreform auf den Weg, deren Kernstück die Ausweitung der „Haft in der Heimat” ist. Künftig sollen ausländische Straftäter mit aufrechtem Einreise- oder Aufenthaltsverbot nach Verbüßung der Mindesthaftzeit auch gegen ihren Willen in ihr Herkunftsland überstellt werden. Das Veto der Betroffenen, an dem Überstellungen bisher oft scheiterten, soll im Regelfall entfallen. Rund 300 Insassen pro Jahr will die Regierung so loswerden.

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) begründet den Schritt mit der Not in den Anstalten. Die Belastung für die Beschäftigten vor Ort sei „nicht mehr tragbar” und gefährde langfristig die Sicherheit der Bevölkerung. Die Justizanstalten bräuchten „sofort spürbare Maßnahmen”. Klingt nach Veränderung. Ist aber vor allem eines: ein altbekanntes Versprechen im neuen Gewand.

Das Versprechen ist fast 20 Jahre alt

Die Idee, ausländische Häftlinge ihre Strafe daheim absitzen zu lassen, ist kein Sporrer-Original. Schon 2007 schlug die damalige SPÖ-Justizministerin Maria Berger ein Haftentlastungsprogramm vor, das die Ausreise inhaftierter Nicht-Österreicher mit Rückkehrverbot vorsah. Unter Wolfgang Brandstetter (ÖVP) wurde „Haft in der Heimat” ab 2015 zum festen Begriff, 2019 richtete das Ministerium eine eigene Überstellungseinheit ein. Auch im türkis-grünen und nun im schwarz-rot-pinken Regierungsprogramm taucht die „Forcierung der Haft im Herkunftsland” wieder auf.

Vier Justizminister, ein Versprechen – und Ergebnisse, die überschaubar blieben. 2025 wurden 208 Häftlinge überstellt, von der Regierung als „historischer Höchstwert” gefeiert. Doch der Rekord relativiert sich schnell: Schon 2016 lag die Zahl laut damaligem „Standard”-Bericht bei 202. In fast zehn Jahren hat sich also kaum etwas bewegt.

Mehr als jeder zweite Häftling ist kein Österreicher

Wie groß das Missverhältnis ist, zeigt die jüngste Justizstatistik. Mit Stand 1. Juni 2026 saßen in Österreichs Strafvollzug 10.096 Insassen. Davon waren 4.848 österreichische Staatsbürger (48,02 Prozent), 1.904 EU-Bürger ohne Österreich (18,86 Prozent) und 3.221 Nicht-EU-Bürger (31,90 Prozent), bei 123 Personen ist die Staatsbürgerschaft unbekannt. Macht unterm Strich: Mehr als jeder zweite Insasse hat keinen österreichischen Pass.

Im Vergleich zu diesen Zahl lesen sich 208 Überstellungen im Jahr wie ein Tropfen auf den heißen Stein aus – das sind rund vier Prozent des ausländischen Insassenstands. Selbst der gefeierte Rekord verändert das Gesamtproblem also nur am Rande. Dazu kommt der chronische Überbelag: Die in den Justizanstalten angehaltenen Personen überschreiten die offizielle Kapazität seit Monaten, die Auslastung liegt bei rund 108 Prozent. Volksanwaltschaft und Justizwachegewerkschaft schlagen seit Längerem Alarm –

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Wo der Haken liegt

Die entscheidende Frage: Bringt der Wegfall des Häftlings-Vetos wirklich den versprochenen Schub? Ein Blick auf die Verteilung der Überstellungen weckt Zweifel.

Der mit Abstand größte Teil läuft innerhalb der EU. Von den 208 Fällen des Jahres 2025 gingen laut der jüngsten Anfragebeantwortung von Justizministerin Sporrer 195 in EU-Staaten, allen voran Rumänien, die Slowakei und Ungarn. Nur 13 betrafen Staaten außerhalb der EU. Und genau auf dem EU-Hauptweg ist die Überstellung gegen den Willen des Häftlings nach dem Rahmenbeschluss 2008/909 ohnehin längst möglich. Das Veto der Betroffenen war hier also nie das eigentliche Problem.

Das wahre Hindernis liegt bei den Drittstaaten – und dort hängt es nicht am Willen des Häftlings, sondern am Willen des Zielstaats. In ihrer aktuellen Anfragebeantwortung nennt Sporrer als Gründe für die niedrigen Drittstaaten-Zahlen unter anderem überfüllte Haftanstalten in den Zielstaaten, mangelhafte Haftbedingungen, lange Verfahren und bürokratische Hürden. Bei Drittstaaten kommt hinzu, dass dort häufig die Zustimmung des verurteilten Häftlings nötig ist – und die wird nicht immer erteilt.

Wie hartnäckig das Drittstaaten-Problem ist, zeigte schon 2019 das Beispiel Serbien, der damals größten ausländischen Häftlingsgruppe: Im Februar verkündete der damalige Justizminister Josef Moser ein Rückführungsabkommen mit Belgrad als „unter Dach und Fach”, im Oktober nahm Serbien laut ORF dennoch „so gut wie keine Häftlinge” zurück. Das Abkommen war da – funktioniert hat es vorerst nicht.

Wie es um die Drittstaaten-Überstellung heute steht, bleibt allerdings im Dunkeln – und zwar mit Ansage. FPÖ-Sicherheitssprecher Christian Lausch wollte in einer Anfrage vom März wissen, wie viele ausländische Häftlinge seit 2013 für eine Überstellung infrage gekommen wären, wie viele tatsächlich außer Landes gebracht wurden und in wie vielen Fällen es danach zu neuerlichen Straftaten kam. Sporrers Antwort, eingelangt am 15. Mai: Die Daten lägen „in dieser Form nicht vor”, eine Auswertung sei nur mit „unverhältnismäßig hohem personellen und zeitlichen Aufwand” möglich. Lausch nannte das eine „absolute Frechheit”. Während die Regierung also die große Reform ankündigt, kann oder will das Ministerium nicht beziffern, wie gut „Haft in der Heimat” überhaupt funktioniert.

Daran ändert auch ein österreichisches Gesetz wenig: Es kann das Veto des Häftlings streichen, nicht aber die Zustimmung des Zielstaats erzwingen. Bei Marokko, über das Brandstetter schon 2017 verhandelte, gibt es bis heute kein Überstellungsabkommen – die jüngste Kooperation mit Rabat von 2023 betraf nur die Schlepperei-Bekämpfung.

Der Streit hinter dem Streit

Die „Haft in der Heimat” ist zudem nur die eine Hälfte von Sporrers Entlastungsplan. Parallel arbeitet die Ministerin an einer einmaligen vorzeitigen Entlassung von rund 500 Häftlingen, die sich im Vollzug bewährt haben – Gewalt-, Sexual- und Terrorstraftäter ausgenommen. Während die ÖVP die Abschiebe-Schiene mitträgt – Innenminister Gerhard Karner und Kanzler Christian Stocker stellten sich demonstrativ hinter die Reform –, zieht Stocker bei der Massenentlassung eine klare Grenze: Eine pauschale Freilassung werde es nicht geben.

Schärfer fällt die Kritik der Opposition aus. FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan bezeichnete die geplante Entlassung von 500 Häftlingen als „Kapitulation des Rechtsstaats”: „Strafe muss Strafe bleiben, sonst verliert sie jede abschreckende Wirkung, und unser Rechtssystem verkommt zur Farce.” Die Freiheitlichen fordern seit Jahren den Ausbau von Rückführungsabkommen statt, wie Stefan es nennt, einen „Kuschelkurs für Kriminelle”.