Hammer-Urteil aus Brüssel: Straßenbauprojekt könnte Vogelschutz zum Opfer fallen
Das niederösterreichische Straßenbauprojekt “Landesstraße L 5181, Spange Wörth” könnte laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) unter die EU-Vogelschutzrichtlinie fallen. Das hat der EuGH am Donnerstag in einem Urteil klargestellt.
Die Richtlinie verbietet unter anderem eine bewusste Störung von Vögeln während der Brut- und Aufzuchtzeit bei erheblichen Auswirkungen auf die Ziele der Richtlinie.
Die niederösterreichische Landesregierung hatte das Straßenbauvorhaben “Landesstraße L 5181, Spange Wörth” in Niederösterreich nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung 2019 genehmigt. Die Umweltorganisationen erhoben vor dem Bundesverwaltungsgericht Österreich Klage gegen diese Genehmigung und machten insbesondere geltend, die Bestimmungen des Artenschutzes nach der Vogelschutzrichtlinie würden verletzt. Besonders betroffen vom Lärm, der von der neuen Straße ausgehen würde, wäre demnach der Mittelspecht, so die Umweltschützer.
Maßnahmen zum Vogelschutz bisher strittig
Wie das Höchstgericht am Donnerstag in Bezug auf das Projekt in Niederösterreich festhielt, “kann das in Rede stehende Straßenbauprojekt grundsätzlich unter dieses Verbot fallen”. Allerdings betreffe jenes in der Richtlinie vorgesehene Verbot nur Störungen, die sich auf das für ausreichend erachtete Niveau der Bestände wild lebender Vogelarten erheblich auswirken würden. Die EU-Vogelschutzrichtlinie sieht ein generelles Verbot vor, Vögel absichtlich zu stören, sofern sich diese Störung auf die Zielsetzung dieser Richtlinie erheblich auswirkt.
“Darüber hinaus liegt keine absichtliche Störung vor, wenn durch Begleitmaßnahmen jede erhebliche Auswirkung vermieden werden kann, die der Zielsetzung der Erhaltung oder Wiederherstellung ausreichender Bestände der betroffenen Arten zuwiderläuft”, stellte der Gerichtshof klar.
Als strittig gilt im Verfahren insbesondere die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Waldverbesserung und Altbaumsicherung zugunsten des Mittelspechts und anderer Waldvogelarten. Laut Gutachten der beiden im Verfahren beigezogenen Sachverständigen komme es bei Verwirklichung zu keiner Störung der betroffenen Arten, die sich auf die Ziele der Vogelschutzrichtlinie erheblich auswirken könnte. Laut EuGH ist bei den vorgesehenen Begleitmaßnahmen daher bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob das in Rede stehende Verbot dem Vorhaben entgegensteht. Die Wirksamkeit der Begleitmaßnahmen könne durch die Einschätzung eines Sachverständigen nachgewiesen werden, hieß es.
Landbauer: Bundesverwaltungsgericht am Zug
Für Niederösterreichs Verkehrslandesrat und Landesvize Udo Landbauer (FPÖ) liegen nun “die entscheidungsrelevanten Grundlagen auf dem Tisch”: “Jetzt ist es am Bundesverwaltungsgericht, das Verfahren fortzusetzen und zu einer Entscheidung zu kommen.” Die “Spange Wörth” soll laut Plan die Traisental-Schnellstraße (S34) mit einem Betriebsgebiet im Süden St. Pöltens verbinden. In einer Reaktion auf das Urteil des EuGH drängte die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) auf eine rasche Umsetzung der S34. Diese sei “ein zentrales Infrastrukturprojekt für den Wirtschaftsraum St. Pölten und das Traisental”. Aus Sicht des ÖVP-Landtagsabgeordneten Florian Krumböck, gleichzeitig Zweiter Vizebürgermeister von St. Pölten, ist auch die neue rot-grüne Koalition in der Landeshauptstadt gefordert. Bessere Flächennutzung und Ersatzflächen für Landwirtschaft seien “Gebot der Stunde”.
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