Der vom Innenministerium gestoppte Familiennachzug von tausenden syrischen Asylberechtigten könnte rascher wieder anlaufen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass ein bloß offenes Aberkennungsverfahren den Nachzug von Ehepartnern und Kindern nicht mehr automatisch blockieren darf. Die bisherige Praxis ist damit rechtlich nicht mehr haltbar.

Automatik gestoppt

Konkret geht es um eine bisher gängige Praxis im Asylsystem: Sobald gegen einen Asylberechtigten ein Verfahren zur Aberkennung seines Status eingeleitet wurde, galt der Familiennachzug de facto als eingefroren. Davon sind zurzeit tausende Syrer betroffen, deren Status seit dem Sturz des Diktators Baschar al-Assad erneut geprüft wird. Allein die Anhängigkeit des Verfahrens reichte aus – unabhängig davon, wie aussichtsreich es war oder wie lange es sich hinzog.

Zahlreiche Syrer flohen vor Bürgerkrieg und dem Assad-Regime. Seit dessen Sturz prüft das Innenministerium bei vielen den Asylstatus neu. Im Bild: Ex-Machthaber Bashar Al-Assad.IMAGO/IMAGO / ABACAPRESS

Genau diese Automatik hat der VfGH nun kassiert. In einem nun veröffentlichten Erkenntnis vom 18. Dezember 2025 hebt das Höchstgericht eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) auf. Ein bloß laufendes Aberkennungsverfahren ist kein Freibrief, um Familien über Jahre getrennt zu halten. Oder wie es der VfGH formuliert: „…kann sich das Bundesverwaltungsgericht nicht auf die Prüfung beschränken, ob ein Aberkennungsverfahren eingeleitet wurde und ob … noch offen ist.“

Und noch deutlicher wird der Gerichtshof dort, wo er die Folgen dieser Praxis beschreibt: Familien würden „einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen Einleitung bzw. ungebührlich langen Dauer des behördlichen Ermittlungsverfahrens belastet.“

VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter: Ein offenes Aberkennungsverfahren blockiert den Nachzug nicht mehr automatisch.APA/HANS KLAUS TECHT

Grundrecht auf Familie im Fokus

Der VfGH stützt seine Entscheidung auf das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK). Familienleben bedeute, dass Ehepartner und Kinder die reale Möglichkeit haben müssen, zusammenzuleben. Staatliche Maßnahmen, die dieses Zusammenleben verhindern, seien ein schwerer Grundrechtseingriff.

Zehntausende Syrer jubelten am 8. Dezember 2024 auf der Wiener Ringstraße über das Ende von Assads Regime.APA/MAX SLOVENCIK

Wichtig ist dabei: Der Gerichtshof erklärt das Asylgesetz nicht für verfassungswidrig. Aber er verlangt eine verfassungskonforme Anwendung. Gerichte dürfen sich künftig nicht mehr mit einem formalen Verweis auf ein offenes Verfahren begnügen, sondern müssen selbst prüfen, ob ein Aberkennungsgrund überhaupt wahrscheinlich ist, ob das Verfahren zügig geführt wird, und wer für Verzögerungen verantwortlich ist – die Behörde oder der Asylberechtigte.

Scharfe Kritik an Verfahrenspraxis

Ungewöhnlich deutlich kritisiert der VfGH die Struktur der Aberkennungsverfahren. Diese seien oft ohne klare Fristen, ohne wirksamen Säumnisschutz und könnten sich über lange Zeit hinziehen. Familien würden dadurch, so das Gericht, einseitig belastet: Für die Dauer des Verfahrens werden Familien mit allen Folgen einer potenziell rechtswidrigen Einleitung oder einer ungebührlich langen Verfahrensdauer belastet.

Innenminister Gerhard Karner (Bild, ÖVP) steht neuerlich unter Druck: Der VfGH kritisiert mit scharfen Worten den pauschalen Stopp des Familiennachzugs bei Aberkennungsverfahren.APA/GEORG HOCHMUTH

Übersetzt heißt das: Der Staat darf nicht Verfahren eröffnen, jahrelang nichts entscheiden – und in dieser Zeit den Familiennachzug blockieren.

Brisanz für tausende laufende Fälle

Die Entscheidung ist politisch heikel, weil sie mitten in eine laufende Welle von Aberkennungsverfahren fällt: Nach dem Sturz des Assad-Regimes wird der Status vieler syrischer Asylberechtigter erneut geprüft – und damit auch, ob deren Familien überhaupt nachziehen dürfen.

Druck auf Behörden: Gerichte müssen prüfen, ob eine Aberkennung überhaupt realistisch ist, erklärt der VfGH.APA/HANS KLAUS TECHT

Im Anlassfall muss das Bundesverwaltungsgericht nun neu entscheiden. Der Bund – konkret das Innenministerium – muss außerdem 3.930 Euro Prozesskosten ersetzen.

Damit setzt der VfGH einen klaren Maßstab: Eine Blockade des Familiennachzugs braucht künftig eine nachvollziehbare Prüfung – nicht nur ein offenes Verfahren. Und wer Verfahren in die Länge zieht, muss sich diese Verzögerung auch zurechnen lassen.

VfGH-Vizepräsidentin Verena Madner (l.) und Grabenwarter: Das Urteil kippt den automatischen Familiennachzug-Stopp, künftig braucht es eine Einzelfallprüfung. Das ist eine neue Linie im Asylrecht.APA/GEORG HOCHMUTH

Familiennachzug nach Österreich – die Zahlen

Der Familiennachzug ist seit Jahren ein zentraler Faktor im Asylsystem. Gestützt auf die Asylstatistik des BMI dürften im Jahr 2021 rund 2.400 Personen über den Nachzug nach Österreich gekommen sein, und im Jahr 2022 rund 4.500 Personen. Für das Jahr 2023 und 2024 liegen konkrete Zahlen vor, und sie sind deutlich höher: 2023 folgten 9.254 Einreisen, im darauffolgenden Jahr waren es immer noch 7.762. 2025 erfolgte ein drastischer Einbruch mit zuletzt teils nur einzelne Einreisen pro Monat nach dem politischen Stopp

Gerade vor diesem Hintergrund bekommt das VfGH-Urteil besondere Sprengkraft.