Harte Kritik am Bürgergeld in Deutschland: „Missbrauch wurde begünstigt“
Die geplante Reform der Grundsicherung zielt auf mehr Effizienz und klare Anreize. Das bestehende Bürgergeld-System in Deutschland offenbart strukturelle Schwächen. Nach Einschätzung der obersten Sozialrichterin haben bestimmte Regelungen beim Zuverdienst nicht nur ihre Steuerungswirkung verfehlt, sondern unerwünschte Nebenwirkungen erzeugt. Fehlanreize wurden geschaffen – und sogar Schwarzarbeit begünstigt.
Christine Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgericht, hat sich im Gespräch mit der Wirtschaftswoche, ungewöhnlich deutlich diesbezüglich geäußert. Zwar sei das System grundsätzlich so konstruiert, dass Erwerbstätige mehr Geld zur Verfügung hätten als Nichterwerbstätige. Doch in der Praxis gebe es „das Problem starrer Regeln beim Zuverdienst.“
Genau diese Mechanik steht nun im Zentrum der Kritik. Derzeit dürfen Bürgergeld-Bezieher 100 Euro monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber hinaus greifen gestaffelte Freibeträge: 20 Prozent, dann 30 Prozent, später nur noch 10 Prozent bei höheren Einkommen.
Das Resultat: Der finanzielle Abstand zwischen Transferbezug und regulärer Beschäftigung schrumpft mit zunehmender Arbeitszeit. Der Einstieg in kleine Tätigkeiten ist zwar möglich – der Schritt in vollere Erwerbstätigkeit verliert jedoch spürbar an Attraktivität.
Wenn Fehlanreize Schattenwirtschaft begünstigen
Fuchsloch formuliert es unmissverständlich: „Das hat Missbrauch und Schwarzarbeit gefördert.“Ein harter Vorwurf – und einer, der das Spannungsfeld offenlegt. Wenn zusätzliche Arbeitsstunden nur begrenzte finanzielle Vorteile bringen, wächst der Anreiz, Einkommen außerhalb des Systems zu generieren. Die starre Konstruktion der Freibeträge kann so paradoxerweise genau jene Entwicklung begünstigen, die ein Sozialstaat eigentlich unterbinden will.
Die Richterin fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung der Erwerbstätigenfreibeträge. Ziel müsse es sein, Menschen stärker zu motivieren, dauerhaft eigenständig für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Transferleistungen dürften nicht in eine strukturelle Komfortzone führen, in der Mehrarbeit am Ende kaum ins Gewicht fällt.
Minijobs und Mitversicherung als strukturelle Bremse
Neben der Einkommensanrechnung sieht Fuchsloch weiteren Reformbedarf. Insbesondere die Kombination aus Minijobs und kostenloser Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung wirke dämpfend auf Erwerbsanreize.
Bis zur Minijob-Grenze profitieren Beschäftigte davon, weiterhin umfassende Leistungen zu erhalten, ohne eigene Beiträge zur Sozialversicherung entrichten zu müssen. „Das macht es unattraktiv, mehr als im Minijob zu arbeiten“, sagte Fuchsloch der Wirtschaftswoche.
Kommentare