„Hier wird selektiv gearbeitet“: Journalist und Jurist über die WKStA
Muss die WKStA die Pilnacek-Causa wegen Anscheinsbefangenheit abgeben? Publizist Gernot Rohrhofer erklärt im exxpressTV-Interview, warum die Ermittlungen aus seiner Sicht bei einer anderen Staatsanwaltschaft liegen müssten – und welche Punkte in der öffentlichen Debatte bisher zu kurz kommen.
Gernot Rohrhofer sieht bei der WKStA den „klassischen Fall von Anscheinsbefangenheit“ erfüllt. Die Behörde täte gut daran, den Fall Pilnacek abzugeben, findet er.exxpressTV/exxpressTV
Der überraschende Tod des ehemaligen Sektionschefs Christian Pilnacek beschäftigt die Öffentlichkeit bis heute – und hat sogar einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ausgelöst. Längst stehen dabei nicht mehr nur die Umstände seines Todes im Fokus, sondern auch die Frage, wie Polizei und Justiz danach ermittelt haben. Ein zentraler Aspekt geriet dabei zunehmend aus dem Blick: der jahrelange Dauerkonflikt zwischen Pilnacek und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Im exxpressTV-Interview erklärt Journalist und Jurist Gernot Rohrhofer, Autor des Buchs „Er muss weg! – Der Fall Pilnacek“, warum der einst mächtige Sektionschef zu Lebzeiten zum Problem der WKStA wurde, wie sich der Konflikt zuspitzte – und weshalb es heikel ist, wenn ausgerechnet jene Behörde, mit der Pilnacek jahrelang im Streit lag, nun seinen Laptop auswertet: inklusive möglicher Daten, die auch die WKStA selbst betreffen könnten.
Ein Fall mit brisanter Optik – und unbequemen Fragen für die Justiz.
Der problematische Umgang mit dem Fall
Aus strafrechtlicher Sicht seien die Ermittlungen zum Tod Pilnaceks abgeschlossen, unterstreicht Rohrhofer. Es gebe keine Hinweise auf Fremdverschulden. Offen bleibe jedoch eine andere, grundlegendere Frage: jene nach der institutionellen Rolle der WKStA in einem Fall, in dem sie selbst Teil des Konflikts war.
Rohrhofer wird deutlich: „Die WKStA wäre gut beraten, dieses Verfahren abzugeben. Das ist der klassische Fall einer Anscheinsbefangenheit.“ Der Vorwurf richtet sich dabei nicht gegen einzelne Staatsanwälte, sondern gegen die Konstellation selbst: Eine Behörde, die jahrelang in offenem Konflikt mit Pilnacek stand, untersucht nun Datenträger, auf denen sich mutmaßlich Material über eben diese Behörde befindet.
Der alte Konflikt: Pilnacek gegen die WKStA
Der Streit zwischen Pilnacek und der WKStA reicht Jahre zurück. Pilnacek hatte wiederholt Kritik an ausufernden Verfahren, langen Ermittlungsdauern und einer aus seiner Sicht politischen Schlagseite der Behörde geübt. Dieser Konflikt blieb nicht intern, sondern wurde zunehmend öffentlich ausgetragen.
Pilnacek hatte Kontakte zu ÖVP und FPÖ, fühlte sich zuletzt jedoch von der ÖVP im Stich gelassen. Rohrhofer unterstreicht: Pilnacek sei kein Parteisoldat gewesen. Ziel seines Engagements sei es gewesen, Missstände im Justizapparat sichtbar zu machen – insbesondere bei der WKStA. „Er war kein türkiser Strippenzieher. Er war ein hoher Beamter, der Probleme gesehen und benannt hat.“
Laptop, Ermittlungen und der Vorwurf selektiver Vorgangsweise
Besonders brisant sei der Umgang mit Pilnaceks Laptop, berichtet Rohrhofer. Dieser sei nie in den Händen der Polizei gewesen, sondern über mehrere private Stationen – darunter Journalisten und eine Untersuchungskommission – letztlich bei der WKStA gelandet. Die Witwe Pilnaceks habe den Laptop bis heute nicht zurückerhalten.
Auffällig sei zudem, dass monatelang intensiv gegen Polizisten ermittelt wurde, während zentrale Zeuginnen aus Rohrhofers Sicht geschont worden seien. Das betreffe etwa Pilnaceks Lebensgefährtin Karin Wurm, die sich in ihren Aussagen widersprochen habe. „Hier wird sehr selektiv gearbeitet“, sagt Rohrhofer. „Bei manchen Verdachtslagen wird rasch und hart vorgegangen, bei anderen auffallend zurückhaltend.“
Eine „Polizeikette“? Wohl kaum
Die von manchen kolportierte These einer „türkisen Polizeikette“, die den Fall vertuscht habe, hält Rohrhofer für realitätsfern. Würde man diese Annahme ernst nehmen, müssten Dutzende Personen involviert gewesen sein – bis tief in die Justiz hinein: Streifenbeamte, Tatortermittler, Landeskriminalamt, Landespolizeidirektion, Bundespolizeidirektion, Staatsanwaltschaft Krems, Oberstaatsanwaltschaft und Generalprokuratur.
„Falsche Dinge werden nicht richtiger, nur weil man sie ständig wiederholt“, sagt Rohrhofer. Auch politisch passe das Narrativ nicht: Die Polizei unterstand dem Innenministerium, die Staatsanwaltschaft dem Justizministerium – damals in grüner Verantwortung unter Alma Zadić.
Datenträger und Rechtsstaat: Was möglich war – und was nicht
Ein zentraler Streitpunkt betrifft das Handy Pilnaceks. Dieses wurde nicht sichergestellt. Rohrhofer hält fest: Ohne konkreten Verdacht auf Fremdverschulden wäre eine Sicherstellung rechtswidrig gewesen. „Das Handy als Beweismittel zu führen, hätte einen Amtsmissbrauch dargestellt.“
Die Smartwatch hingegen wurde ausgewertet. Frühere Berichte mit vielen Konjunktiven („könnte“, „möglicherweise“) sorgten für Spekulationen, wurden später jedoch relativiert. Hinweise auf weitere Beteiligte ergaben sich daraus nicht.
Politische Forderungen – und ihre unbeabsichtigten Folgen
Kritisch sieht Rohrhofer auch Forderungen aus dem politischen Raum, insbesondere von Grünen-Abgeordneten wie Nina Tomaselli. Wer der Polizei schwere Versäumnisse vorwerfe, müsse diese Vorwürfe konsequenterweise auch auf die Staatsanwaltschaft ausdehnen.
Denn: In Österreich ist die Staatsanwaltschaft Leiterin des Ermittlungsverfahrens. Sind Ermittlungen unvollständig, muss sie Anordnungen erteilen – bis hin zur Beiziehung externer Sachverständiger. Pikant: Justizministerin war damals Alma Zadić von den Grünen.
Coaching, Anwaltsgeheimnis und der Rechtsstaat
Auch Tomasellis Kritik am Coaching von Auskunftspersonen für den Untersuchungsausschuss weist Rohrhofer zurück. Solche Vorbereitungen seien rechtlich zulässig und keineswegs neu. Er erinnert daran, dass ausgerechnet Ex-Justizministerin Alma Zadić im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss selbst bestätigt hat, dass Mitarbeitern entsprechende Coachings angeboten wurden.
Dabei gehe es nicht um „Ansagen“, sondern um Aufklärung über Rechte, Pflichten und Aussageverweigerungsrechte.
Der Versuch, über politische Empörung oder Befragungen indirekt an Inhalte anwaltlicher Beratung zu gelangen, sei gefährlich. Das Anwaltsgeheimnis schütze beide Seiten – Anwalt und Mandant – und dürfe nicht ausgehöhlt werden.
Tod Pilnacek: Das sagt die Gerichtsmedizin
Rohrhofer weist Mordtheorien klar zurück. Der Gerichtsmediziner habe ein vitales Ertrinken festgestellt, unter anderem durch den Abgleich von Kieselalgen. Es gebe keine Spuren Dritter und keine Hinweise auf Fremdeinwirkung.
Ein Unfall oder ein Suizid seien denkbar – ein Tötungsdelikt bis heute nicht. Rohrhofer verweist dabei auch auf seine praktische Erfahrung: Als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr habe er selbst mehrfach mit Wasserleichen und Ertrinkungsfällen zu tun gehabt. Viele der in der öffentlichen Debatte kursierenden Annahmen widersprächen seiner Erfahrung aus der Praxis – etwa die Vorstellung, Ertrinken setze zwingend tiefes oder reißendes Wasser voraus.
U-Ausschuss: Viel Aufmerksamkeit, wenig neue Erkenntnisse?
Auch den laufenden Untersuchungsausschuss beurteilt Rohrhofer nüchtern. Die bisherigen Befragungen hätten keine neuen Erkenntnisse gebracht. Vielmehr relativiere der Ausschuss Schritt für Schritt frühere Vorwürfe.
Rohrhofer befürchtet, dass der Ausschuss letztlich ins Leere laufen könnte: Verschwörungstheorien, die der Polizei massiv geschadet hätten, würden sich nicht bestätigen. Zentrale Fragen – etwa zur institutionellen Verantwortung – blieben hingegen ausgeblendet. Dass der Ausschuss Einsicht in Pilnaceks Laptop erhalten werde, bezweifelt er.
Gernot Rohrhofer (Jahrgang 1984) ist österreichischer Jurist, Journalist und Autor. Erste journalistische Erfahrungen sammelte er bei den Niederösterreichischen Nachrichten. Später war er 13 Jahre in führenden redaktionellen Funktionen beim ORF tätig, u. a. im Landesstudio Niederösterreich und bei der Zeit im Bild. Anschließend wechselte er zur Tageszeitung Die Presse, wo er als Ressortleiter, Moderator und Videochef arbeitete und journalistisch tätig war.
Rohrhofer hat sich auf Rechts-, Justiz- und Medienfragen spezialisiert. Er ist zudem diplomierter Berufssprecher, zertifizierter Profiler und Offizier bei der Freiwilligen Feuerwehr. 2025 erschien sein Buch „Er muss weg! – Der Fall Pilnacek“, in dem er den juristischen und politischen Konflikt um den ehemaligen Sektionschef Christian Pilnacek und die Rolle der WKStA aufarbeitet.
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