Die Zahlen wurden von Experten anhand einer Studie aus dem Jahr 2019 hochgerechnet, sagte Plakolm. Der Anteil muslimischer Schüler habe sich seitdem verändert. Damals trugen 10,7 Prozent der muslimischen Schülerinnen unter 14 Jahren Kopftuch, so NEOS-Klubobmann Yannick Shetty. Aktuelle Zahlen gibt es noch nicht. In Zukunft sollen jedoch die Fallzahlen und Hintergründe laufend erhoben werden. Früher kam der Druck vor allem aus der eigenen Familie, nun kommt er von vermeintlichen Vorbildern auf Social Media, führte Plakolm aus.

Verfassungsbestimmung vom Tisch

Aufgrund von Bedenken, dass auch dieses Gesetz vor dem VfGH nicht standhalten könnte, hatte sie sich in der Vergangenheit ein Gesetz mit Verfassungsrang gewünscht, für das eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen wäre. Vor allem die SPÖ hatte sich allerdings dagegen gestemmt. Es sei ein „No-Go”, eine Maßnahme als Verfassungsgesetz zu beschließen, „obwohl man massive Bedenken im Hinblick auf die Verfassungskonformität hat”, sagte Shetty. Die Verfassungsbedenken seien nun aber aus dem Weg geräumt worden.

Staatsschutz-Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ), Plakolm und Shetty zeigten sich zuversichtlich, dass das Verbot Bestand haben wird. Nach der Begutachtung seien Begriffe und Altersgrenzen präzisiert worden, stellte die Integrationsministerin fest. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der VfGH halten Eingriffe in die Religionsfreiheit für zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. Shetty wies auf „starke Begleitmaßnahmen” wie den Ausbau von Burschenarbeit und „Empowerment-Projekten” für Mädchen hin.

Kinderkopftuch ist „Zeichen der Unterdrückung“

„Ein Kopftuch an einem elfjährigen Mädchen ist und bleibt ein Zeichen der Unterdrückung“, begründete Plakolm die Notwendigkeit des Verbots. Wenn Kindern eingeredet wird, dass sie sich verstecken und vor den Blicken fremder Männer schützen müssen, wirkt sich das massiv auf ihre Entwicklung aus: „Mädchen entwickeln Schamgefühle, sie bekommen ein verzerrtes Körperbild, ein instabiles Selbstwertgefühl und geraten häufiger in soziale Isolation und Mobbing.“ Leichtfried fügte hinzu, dass das zwangsweise Tragen eines Kopftuchs auch mit frühzeitiger Sexualisierung einhergehe. Alle religiösen Symbole aus Schulen zu verbannen, wäre hingegen eine „Themenverfehlung“, wenn es darum geht, Mädchen vor Unterdrückung zu schützen.

Das Verbot gilt in der Schule, aber nicht außerhalb, ausgenommen sind also beispielsweise Skikurse. Schließlich gebe es im öffentlichen Raum zusätzliche Schutzrechte, so Plakolm. Das Verbot startet ab den Semesterferien 2026 mit einer „Aufklärungsphase“, Sanktionen sind ab dem Schuljahr 2026/27 möglich. Der Strafrahmen beträgt 150 bis 800 Euro. Strafen kommen allerdings erst nach Gesprächen und mehrmaligen Verstößen zur Anwendung.