Das BFA wirft der Studentin eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vor. Eine Entscheidung blieb am Mittwoch aus. Wie das Gericht am frühen Nachmittag entschied, werde das Erkenntnis schriftlich zugestellt.

Sie wolle nun „erst mal abwarten“, sagte Windl nach der Verhandlung. Sie wolle sich jedenfalls in Österreich künftig „ein bisschen handzahmer“ geben – „wenn nur so mein Aufenthalt hier gesichert werden kann“.

Die für drei Stunden angesetzte Verhandlung war am Vormittag mit der Befragung der Aktivistin gestartet.

Fühlte sich von "Fridays for Future" nicht mehr abgeholt

Eine Schmieraktion an der ÖVP-Parteizentrale in der Wiener Lichtenfelsgasse Anfang Jänner während der Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ war eines der befragten Themen. Die Verhandlungen „hätten sie maßlos aufgeregt“, so Windl, deswegen sei es zu der Schmieraktion gekommen. Die 28-Jährige hatte damals die Fassade der Zentrale der Partei mit Hundekot beschmiert nach dem Motto: „Ihr stinkt nach brauner Scheiße.“

„Warum nicht auf eine andere Art, die keine Beschädigung nach sich zieht?“, fragte die Richterin. „Ich war auf genügend Demos mit hübschem, buntem Schild“, antwortete sie. Von anderen Bewegungen wie „Fridays For Future“ habe sie sich zum Zeitpunkt ihres Engagements bei der „Letzten Generation“ „nicht mehr abgeholt gefühlt“.

"Würde heute so etwas nicht mehr machen"

Sie habe an genug solcher Protestaktionen teilgenommen, ihr sei es darum gegangen, eine Diskussion anzustoßen. Sie würde dennoch heute „so etwas nicht mehr machen, weil ich – ganz ehrlich – in Österreich bleiben will.“

An Klebeprotesten mit Quarzsand und Superkleber – bekannt als „Mumienhände“ – habe sie zweimal in Österreich teilgenommen. Der Grund dafür sei gewesen, dass die Aktionen nicht so schnell beendet werden könnten. Sie habe bei vorherigen Protesten mit Mumienhänden in Deutschland erlebt, dass dort eine Auflösung des Protestes auch erfolgen konnte „ohne, dass wir von der Fahrbahn geschnitten werden mussten“. Mehrere Personen hatten sich damals im November 2023 unter anderem am Wiener Ring und auf der Südautobahn (A2) festbetoniert. Auch zahlreiche Schüttaktionen hätten nur einer kurzfristigen Verlängerung der Protestaktionen gedient.

Hitzige Wortgefechte

Im Verlauf der Verhandlung kam es zu durchaus hitzigen Scharmützeln zwischen der 28-Jährigen und Niederhammer auf der einen sowie dem aktführenden Beamten des BFA auf der anderen Seite. “Sie sprechen viel von Strategie. Sie erwirken den Eindruck, dass sie in einem Kampf mit wem auch immer stehen”, sagte der Beamte des BFA. “Man kann sich sehr wohl Gedanken über Strategie machen und wie man protestiert”, polterte Niederhammer daraufhin.

Alleine die Übertretung einer Verwaltungsvorschrift bedeute keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Es gebe “einige wenige strafrechtliche Vorwürfe” gegen seine Mandantin, sagte Niederhammer. “Diese stellen aber ebenfalls keine Gefährdung dar.” Das BFA sehe in Windl eine abstrakte Gefährdung ohne konkreten Anlass. Ihre letzten Verwaltungsübertretungen würden aus dem vergangenen Jahr stammen, der letzte strafrechtliche Vorwurf aus dem Jänner 2025.

Eine solche Gefährdung bleibe jedoch auch, wenn man Protestaktionen einen “Anstrich von Legitimität” verpassen wolle, hielt wiederum das BFA gegen Ende des Gerichtstermins fest. Auch dass Windl während des laufenden fremdenrechtlichen Verfahrens immer wieder im benachbarten Deutschland an Klebeprotesten teilgenommen habe, lasse “weitere einschlägige Störaktionen befürchten”, argumentierte das BFA.

Entscheidung offen

Während die Verhandlung am frühen Nachmittag für die Öffentlichkeit beendet wurde, blieben Windl, Niederhammer sowie der Vertreter des BFA weiter im Saal, um „nicht öffentlichkeitsrelevante Details“ zu erläutern.

Die Richterin wollte sich am Nachmittag auch die Möglichkeit vorbehalten, den Ausgang des Strafverfahrens gegen Windl abzuwarten. Wie das Gericht nach 13.00 Uhr erklärte, solle das Erkenntnis zum Aufenthaltsverbot jedenfalls schriftlich zugestellt werden. Wann das der Fall sein wird, war am Nachmittag noch nicht klar.

BFA spricht von "querulatorischer Neigung"

Wird die Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot tatsächlich jedoch vor dem Strafprozess am Wiener Landesgericht abgewiesen, besteht auch die Möglichkeit, dass die Studentin daran nicht teilnehmen kann. Für den Prozess, der im Frühjahr starten soll, gibt es noch keinen Termin. Wobei ihr Anwalt Ralf Niederhammer am Mittwoch betonte, dass im Fall einer Abweisung der Beschwerde noch immer die Möglichkeit eines Rechtsmittels bestehe.

Windl lebt seit Herbst 2017 in Klagenfurt. Die bayrische Studentin gilt als eines der Gesichter des im August 2024 aufgelösten österreichischen Ablegers der Klimaschutzbewegung “Letzte Generation”. Zum Aufenthaltsverbot war es im vergangenen März nach einem mehr als zwei Jahre andauernden fremdenrechtlichen Verfahren gekommen. Das BFA wirft der 28-Jährigen eine “massiv querulatorische Neigung” sowie eine “weitreichende Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung” vor.