Innenministerium gibt Logdaten im Pilnacek-U-Ausschuss frei
Das Innenministerium hat dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss die Logdaten des Ermittlungsakts zum Tod des ehemaligen Sektionschefs im Justizministerium, Christian Pilnacek, übermittelt. Dass das Ministerium dies nicht bereits zuvor getan hat, hatte bei einer U-Ausschuss-Sitzung Mitte März für Kritik gesorgt.
Das Ministerium will den Abgeordneten die angeforderten Rufdaten hingegen nicht zur Verfügung stellen. In einer Pressemitteilung hieß es, dies sei weder rechtlich zulässig noch möglich.
Der Ausschuss erhält ein Aktivitätsprotokoll, aus dem ersichtlich wird, welche Personen und Dienststellen den zentralen Akt der Landespolizeidirektion Niederösterreich sowie weitere relevante Akten eingesehen haben. Auch wer welche Änderungen vorgenommen hat, werde daraus ersichtlich sein. Die einzelnen Dokumentenversionen werden geliefert bzw. sukzessive nachgeliefert. Im Innenministerium sprach man jedoch von einem „riesigen Arbeitsaufwand”.
Ministerium hat weiterhin Bedenken
Zuvor hatten sich die Fraktionen darüber beschwert, dass das Ministerium sich aufgrund rechtlicher Bedenken geweigert hatte, die Daten zu übermitteln. Selbst ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger hatte sich dafür ausgesprochen, die Logdaten dem U-Ausschuss rechtssicher zugänglich zu machen.
Das Ministerium will die geforderten Daten nun herausgeben und damit „im Sinne einer korrekten Zusammenarbeit” mit dem Pilnacek-U-Ausschuss handeln. Datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken bestehen jedoch weiterhin. So seien Logdaten nach dem Datenschutzgesetz „streng zweckgebunden und dürfen nur zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen oder in Strafverfahren genutzt werden – nicht jedoch für parlamentarische Untersuchungszwecke”. Eine lückenlose Systemauswertung ohne nähere Begründung stelle einen nicht zulässigen Erkundungsbeweis dar, also einen Beweis, dem nur unbestimmte Vermutungen zugrunde liegen. Außerdem würden Daten bis zur ersten Ausschussbefragung im Januar 2026 begehrt, obwohl der Untersuchungszeitraum im September 2025 endet.
Rufdaten werden nicht geliefert
Anders sieht es bei den Rufdaten von Diensttelefonen aus, die der U-Ausschuss ebenfalls angefordert hat. Dabei geht es etwa um die Daten von am Fall beteiligten Polizisten. Diese könnten nicht geliefert werden, „da dies einerseits rechtlich nicht zulässig ist und es sie andererseits schlichtweg nicht mehr gibt”, so das Innenministerium. Die geforderte Rufdatenrückerfassung sei eine Zwangsmaßnahme, für die es im Rahmen des U-Ausschusses keine gesetzliche Grundlage gebe. Das Ministerium dürfe nicht zum Ermittlungsorgan des Parlaments werden. Außerdem sei die Anfrage zu pauschal formuliert. Die Forderung nach Telefondaten von mehr als 25 Personen über fast zwei Jahre stelle ebenfalls einen unzulässigen Erkundungsbeweis dar.
Zudem untersagt das Beamtendienstrecht Kontrollmaßnahmen bei der Sprachtelefonie von Bediensteten. Selbst die freiwillige Herausgabe sei laut dem Innenministerium unzulässig, da echte Freiwilligkeit „im arbeitsrechtlichen Machtgefälle zwischen Dienstgeber und Bediensteten faktisch nicht gegeben sein kann”. A1 speichert Verkehrsdaten außerdem nur maximal sechs Monate lang; der Untersuchungszeitraum liegt jedoch weit in der Vergangenheit.
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