Innenministerium gibt zu: EuGH-Urteil löste Antragswelle afghanischer Frauen aus
Das BMI bestätigt den exxpress: Der massive Anstieg afghanischer Asylanträge ist keine neue Fluchtwelle. Treiber sind Mehrfachanträge afghanischer Frauen in Österreich – ausgelöst durch ein hochumstrittenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Afghanische Frau arbeitet zu Hause im Verborgenen, vollverschleiert. Der Ausschluss von Bildung und Beruf gilt laut EuGH als Asylgrund.APA/AFP/Atif ARYAN
Der Anstieg afghanischer Asylanträge ist kein Zufall – und er kommt nicht von der Grenze. Das Innenministerium bestätigt, was der exxpress bereits aufgezeigt hat: Treiber sind Folge- und Mehrfachanträge afghanischer Frauen, die längst in Österreich sind. Seit dem EuGH-Urteil schossen diese Anträge in die Höhe.
EuGH-Urteil als Zündfunke
Am 4. Oktober 2024 entschied der EuGH: Die systematische Entrechtung von Frauen durch das Taliban-Regime – etwa der Ausschluss von Bildung, Arbeit und öffentlichem Leben – stellt bereits eine asylrelevante Verfolgung dar. Praktisch bedeutet das: Afghanische Frauen haben seither deutlich höhere Chancen auf Asyl – statt bloß subsidiären Schutz. Anders als vorher müssen sie nun eine individuelle Verfolgungsgeschichte nicht mehr zwingend vorweisen. Frau-Sein kann genügen.
BMI bestätigt: Der Anstieg ist hausgemacht
In seiner Antwort an exxpress benennt das BMI nun klar die Ursache: „Der Anstieg der Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen ist vor allem auf Mehrfachanträge von Personen, die sich bereits in Österreich befinden, zurückzuführen.“ Und weiter: „Es handelt sich in der Regel um afghanische Frauen, die bisher subsidiären Schutz hatten und nun – aufgrund des EuGH-Urteils vom 4. Oktober 2024 – einen Antrag auf Asyl gestellt haben.“ Mit Erfolg, wie die hohe Anerkennungsquote bei Afghanen zeigt.
Dieser Statuswechsel ist brisant: Asyl bedeutet deutlich mehr Rechte als subsidiärer Schutz, vor allem bei Daueraufenthalt und Familiennachzug – und damit dauerhaft mehr Druck auf das System.
Damit bestätigt das Innenministerium unmissverständlich: Der Afghanistan-Anstieg speist sich aus Folge- und Wiederaufnahmeanträgen bereits anwesender Personen. Neue Migration ist dafür nicht nötig.
Kritik am EuGH-Urteil: Richter statt Politik?
Das EuGH-Urteil war von Beginn an hoch umstritten. Der frühere deutsche Verfassungsrichter Udo Di Fabio warnte: Gerichte betreiben mit solchen Entscheidungen faktisch Asylpolitik – eine Aufgabe der Parlamente. Der Migrationsrechtler Daniel Thym (Universität Konstanz) kritisierte, das Urteil senke die Asylhürden massiv ab und komme einer faktischen Gruppenanerkennung gleich.
Kritiker sprechen von Richterrecht mit weitreichenden politischen Folgen, die nie demokratisch beschlossen wurden. Und tatsächlich: Die Zahlen in Österreich bestätigen die Folgen dieser Richterentscheidung deutlich.
Gesamtzahlen sinken – Afghanistan steigt
Wie der exxpress bereits berichtete, gingen die Asylanträge in Österreich 2025 insgesamt um rund 35 Prozent zurück. Gleichzeitig stiegen die Anträge aus Afghanistan um etwa 50 Prozent. Ein Widerspruch. Der zeitliche Zusammenhang mit dem EuGH-Urteil war auffällig – nun ist er amtlich bestätigt.
Der Bruch ist messbar: Mehrfachanträge explodieren
Von den 16.284 Asylanträgen im Jahr 2025 gehen laut dem BMI nur rund 6.000 auf tatsächliche Neueinreisen zurück. Der überwiegende Teil entstand durch Folgeanträge, Status-Upgrades und neue Verfahren bereits anwesender Personen. Allein afghanische Mehrfachanträge machten 2025 bereits 2.437 Fälle aus – mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2024 (1.084), ein Plus von 125 Prozent. Das zeigt: Es gibt mehr Verfahren – aber keine neue Afghanen-Welle.
Die monatliche BMI-Statistik zeigt den Einschnitt glasklar. Bis September 2024 lagen die afghanischen Mehrfachanträge auf niedrigem Niveau und pendelten zwischen 41 und 83 Anträgen. Mit dem EuGH-Urteil kam der Sprung – bereits im Oktober auf 161, im November auf 228. Auf hohem Niveau ging es 2025 weiter, mit 430 im Jänner und 383 im Februar. Im Schnitt wurden im vergangenen Jahr 203 Mehrfachanträgen pro Monat gestellt. Fast jeder zweite Afghanistan-Antrag im Jahr 2025 (48 Prozent) war damit ein Folgeantrag.
Der massive Anstieg der afghanischen Asylanträge ist ausschließlich durch diese Mehrfachanträge erklärbar. Die Erstanträge stiegen lediglich um 14 Prozent – von 2.312 auf 2.640.
Auch bei Entscheidungen ein Ausreißer
Der Sonderstatus zeigt sich auch bei den Anerkennungen. Afghanische Antragsteller erhielten 2025 in 74 Prozent der Fälle Asyl.
Zum Vergleich: Bei Syrern waren es nur 22 Prozent, bei Irakern 25 Prozent und bei Türken 5 Prozent.
Afghanistan ist damit unter den großen Herkunftsstaaten der mit Abstand stärkste Ausreißer nach oben – ein zusätzlicher Anreiz für Folgeanträge.
Offene Fragen
Kritiker sehen in dem EuGH-Urteil Richterrecht mit Sprengkraft: Wenn bei afghanischen Frauen Geschlecht und Staatsangehörigkeit faktisch reichen, rückt Asyl gefährlich nahe an eine Gruppenanerkennung – der Einzelfall tritt in den Hintergrund, die Gesamtlage wird zum Türöffner.
Und die Logik des Urteils könnte weiter reichen: Der EuGH argumentiert mit der „Kumulierung diskriminierender Maßnahmen gegen Frauen“ – ein Maßstab, der auch auf andere Herkunftsstaaten übertragbar wäre. Ob es dazu kommen wird und welche langfristigen Folgen das Urteil für Österreich haben wird, ist offen. Die statistischen Folgen sind bereits sichtbar – die politischen könnten erst beginnen.
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