Israel billigt Gesetz: Todesstrafe bei Terror möglich
Der Entwurf sieht vor, dass bei Verurteilungen wegen terroristisch motivierten Mordes unter bestimmten Umständen die Todesstrafe verhängt werden kann. Dabei wird zwischen Verfahren vor Militärgerichten in den besetzten Gebieten und zivilen Gerichten in Israel unterschieden.
Vor Militärgerichten könnte die Todesstrafe verpflichtend vorgesehen sein, wenn ein entsprechendes Urteil gefällt wird. Dieses kann jedoch angefochten werden. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, ist laut Entwurf eine Vollstreckung innerhalb 90 Tagen durch Erhängen von einem Gefängniswärter vorgesehen.
In Verfahren vor zivilen Gerichten besteht die Möglichkeit, zwischen lebenslanger Haft und der Todesstrafe zu entscheiden. Voraussetzung ist, dass die Tat als terroristisch motivierter Mord mit einem bestimmten Ziel eingestuft wird.
Keine rückwirkende Anwendung
Das Gesetz würde ausschließlich für zukünftige Fälle gelten. Eine rückwirkende Anwendung ist nicht vorgesehen, da dies rechtlich ausgeschlossen ist. Somit kann die Todesstrafe nicht auf jene Hamas-Terroristen angewendet werden, die am Massaker am 7. Oktober 2023 im israelischen Grenzgebiet beteiligt waren.
Der Gesetzentwurf wurde von der Partei Otzma Jehudit eingebracht. Für ein endgültiges Inkrafttreten sind noch weitere parlamentarische Schritte erforderlich.
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