Paukenschlag im Wöginger-Prozess: Die Staatsanwaltschaft Linz hat Ermittlungen gegen Kronzeuge Thomas Schmid eingeleitet, wie exxpress erfahren hat. Auslöser ist eine Anzeige wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage (§288 StGB). Damit wird erstmals in Österreich ein Kronzeuge selbst als Beschuldigter geführt.

Im Fokus stehen Schmids Aussagen im laufenden Verfahren gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Konkret geht es um die Besetzung einer Leitungsfunktion am Finanzamt Rohrbach. Schmid hatte vor Gericht erklärt, von den Vorgängen „wenig bis gar nichts“ mitbekommen zu haben.

August Wöginger (ÖVP)
August Wöginger (ÖVP)

Diese Darstellung wird jedoch von mehreren Beamten des Finanzministeriums deutlich infrage gestellt. Vier Zeugen widersprachen unter Eid und schilderten, Schmid habe sehr wohl aktiv in Personalentscheidungen eingegriffen – bis hin zu konkreten Anweisungen an Mitarbeiter. 

Die Staatsanwaltschaft reagierte und ordnete an, dass die Tonaufnahmen der Zeugenaussagen gesichert und nicht gelöscht werden dürfen. Sie sollen nun im Detail ausgewertet werden.

Weitreichende Folgen möglich

Die Ermittlungen könnten weitreichende Folgen haben: Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen Schmid strafrechtliche Konsequenzen. Zudem steht sein Kronzeugenstatus auf dem Spiel – dieser setzt vollständige und wahrheitsgemäße Aussagen zwingend voraus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Lesen Sie auch

Anzeige Gegen Thomas Schmid Jetzt Kann Es Eng Werden