Keine Haft für Impfverweigerer? Anwalt zweifelt an Mücksteins Versprechen
Wer sich nicht an die Impfvorschrift hält, dem werden keine Ersatzfreiheitsstrafen drohen, erklärte der Gesundheitsminister bei der Pressekonferenz. Der Wiener Anwalt Stefan Schwalm zeigt sich überrascht: Das wäre “systemwidrig” und komplett neu, gänzlich ausschließen will es Schwalm aber nicht.
Die Regierung droht Impfunwilligen mit einer Geldstrafe. Zwangsimpfungen sind nicht vorgesehen. Eine andere Frage ist, ob die Regierung tatsächlich, wie angekündigt, Gefängnisstrafen am Ende ausschließen kann. Das bezweifelt der Wiener Anwalt Stefan Schwalm gegenüber dem eXXpress. Das wäre nämlich ein “Systembruch”, wie Schwalm unterstreicht, der gleichzeitig einräumt, den Gesetzesentwurf noch nicht zu kennen.
Am Ende droht immer die Ersatzfreiheitsstrafe
Stefan Schwalm hält fest: Bei sämtlichen Verwaltungsdelikten drohe der Gesetzgeber zunächst mit Geldstrafen, nur in den seltensten Fällen gleich mit Gefängnis. So ist es auch bei der Impfpflicht. Falls sich aber jemand weigert, die angedrohte Geldstrafe auszuzahlen, rückt zunächst die Verwaltungsbehörde aus, um das Vermögen zu pfänden – sei es nun einen Wertgegenstand, ein Auto oder einen Bestandteil des Lohns. Falls aber derjenige nicht über solche Vermögenswerte verfügt, folgt – wie bei allen Verwaltungsdelikten – am Ende eine Ersatzfreiheitsstrafe, und daher der Gang ins Gefängnis.
Widerspricht dem Sinn von Verwaltungsstrafen
Schwalm verweist gegenüber dem eXXpress auf das Verwaltungsstrafgesetz. “Wird eine Geldstrafe verhängt, so ist zugleich für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen”, steht im ersten Absatz von Paragraph 16. Die Haftdauer darf in der Regel nicht zwei Wochen überschreiten.
Um das bei der Impfpflicht zu verhindern, müsste eine solche Freiheitsstrafe im Gesetzestext ausdrücklich ausgeschlossen werden. “Das wäre systemwidrig”, sagt der Anwalt. Dafür bräuchte es eine Sonderbestimmung, die sich so bisher in keiner einzigen Verwaltungsvorschrift finde. Zu Ende gedacht würde das bedeuten: Ungeimpfte, die keine Geldstrafe zahlen und keine Vermögenswerte vorweisen können, kommen zuletzt glimpflich davon. Dem Sinn von Verwaltungsstrafen würde das dann aber eigentlich zuwiderlaufen.
Keine Zwangsimpfung aber vierteljährliche Zahlung
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) versprach darüber hinaus: Die Impfpflicht werde “nicht mit physischem Zwang durchgesetzt”. Dazu Stefan Schwalm: “Der Staat nimmt offensichtlich in Kauf, dass jemand ungeimpft bleibt. Solange Ungeimpfte die Strafe zahlen, müssen sie demnach weiter nichts befürchten.” Zwangsimpfungen werde es also nicht geben. Schwalm hält es für “schwer vorstellbar, dass wir Impflinge festhalten und ihnen die Nadel in den Arm rammen.”
Das bedeutet: Wer sich künftig gegen eine Impfung wehrt, dem droht nicht der Gang ins Gefängnis, wohl aber Geldstrafen, und zwar an jedem “Impfstichtag”, also vier Mal im Jahr. Zu diesen Tagen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Der erste Stichtag wird der 15. März sein. Ohne Ausnahmegrund Ungeimpfte zahlen bis zu 600 Euro (in einem abgekürzten Verfahren) bzw. maximal 3600 Euro (in einem ordentlichen Verfahren). Das Gesetz soll “voraussichtlich” bis Ende Jänner 2024 gültig sein.
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