In der ORF-„Pressestunde“ nutzt Bundeskanzler Christian Stocker die Gelegenheit für eine politische Standortbestimmung mit klaren Linien. Er schließt Vermögens- und Erbschaftssteuern erneut aus und rückt stattdessen die Staatsausgaben in den Fokus der Kritik. Gleichzeitig skizziert der Kanzler EU-Initiativen gegen hohe Lebensmittel- und Strompreise und verteidigt innenpolitisch umstrittene Entscheidungen.

Klare Absage an Vermögens- und Erbschaftssteuern

Erneut erteilte Stocker einer Vermögens- oder Erbschaftssteuer eine deutliche Absage. Österreich habe kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem, so der Kanzler mit Verweis auf die bestehende Steuerquote. Aus Sicht seiner Partei gebe es für neue Vermögenssteuern keinen Spielraum.

Stocker zeigte sich überzeugt, dass zusätzliche Belastungen zu einem Abfluss von Vermögen aus Österreich führen würden. Eine Senkung der Lohnnebenkosten sei zwar Teil des Regierungsprogramms, hänge jedoch maßgeblich von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab.

EU-Vorstöße gegen Teuerung und Strompreise

Auf europäischer Ebene möchte Stocker aktiver werden. In der „Pressestunde“ sprach er sich dafür aus, den Staats- und Regierungschefs ein Initiativrecht für Gesetzesanträge im EU-Rat einzuräumen.

Als mögliche erste Initiativen nannte er die Abschaffung des „Österreich-Aufschlags“ im Lebensmittelhandel und eine Reform des Merit-Order-Systems am Strommarkt, bei der ein Mischpreis statt des derzeitigen Höchstpreises gelten soll. Beide Maßnahmen sollen aus Sicht des Kanzlers zu einer spürbaren Entlastung der Konsumenten beitragen.

Zulagen-System verteidigt, Sozialpartner am Zug

Auf das gesetzlich verankerte und heftig kritisierte Zulagensystem für freigestellte Personalvertreter im öffentlichen Dienst angesprochen, verteidigte Stocker den eingeschlagenen Weg. Das System sei nun vereinheitlicht worden. Laut Kanzler wäre diese Vereinheitlichung auch ohne ein Aufschnüren des Abschlusses erfolgt.

Zur Rolle der Personalvertreter bekannte sich Stocker ausdrücklich. Über weitere Details und Anpassungen sollen jedoch die Sozialpartner entscheiden – den „Rest” müssten diese untereinander ausmachen.