Koalition und SPÖ einigen sich auf Abschaffung des Amtsgeheimnisses
Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist fix. SPÖ und Koalition einigen sich auf wegweisende Änderungen im Informationsfreiheitsgesetz. Die SPÖ bringt ihre Stimmen ein, um die nötige Verfassungsmehrheit sicherzustellen.
Verfassungsministerin Edtstadler (ÖVP) lobt die Zusammenarbeit und spricht von einem “Paradigmenwechsel”. Transparenz wird zur Regel, Geheimhaltung zur Ausnahme. Der moderne Staat soll den Bürgern dienen und effiziente Verwaltung gewährleisten.
Vizekanzler Kogler (Grüne) spricht von einem “monumentalen Kulturwandel”. Bürger sollen besser verstehen, wie der Staat arbeitet. Jeder hat ein Grundrecht auf Information.
Die SPÖ betont, dass ab 2025 alle Verwaltungsorgane informationspflichtig sind. Staatsanwaltschaften und staatliche Unternehmen mit faktischem Staatsanteil werden einbezogen, darunter Österreich Werbung, Verbund und Kontrollbank.
Amtsverschwiegenheit bei Anfragen fällt
Gemeindeverbände unter 5000 Einwohnern verlieren die Ausnahme von der Auskunftspflicht. Auch die Amtsverschwiegenheit bei parlamentarischen Anfragen entfällt. Wenige Gründe können eine Antwort verweigern, wie nachrichtendienstliche Informationen oder sensible Bürgerdaten.
Der Gesetzesentwurf verpflichtet Verwaltungsorgane zur Auskunftserteilung. Auch nicht hoheitliche Stiftungen und Unternehmen mit Staatseinfluss müssen Auskunft geben. Die Frist beträgt vier Wochen, kann aber um weitere vier Wochen verlängert werden. Mit Sommer 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft.
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